Präventionskonzept der BLZK

BuS-Dienst

Gesetzliche Vorgabe und Regelbetreuung

Grundsätzlich muss sich jedes Unternehmen entsprechend dem Arbeitssicherheitsgesetz arbeitsmedizinisch und sicherheitstechnisch beraten lassen. Diese gesetzliche Vorgabe gilt auch für Zahnarztpraxen. Die Regelbetreuung sieht vor, dass ein Betriebsarzt und eine Sicherheitsfachkraft bestellt werden müssen. Diese externen Fachberater besuchen die Praxis in regelmäßigen Abständen kostenpflichtig und unterbreiten Vorschläge zur Verbesserung des Arbeitsschutzes.

Verantwortung für die Arbeitssicherheit und deren Umsetzung

Die Bestellung eines externen Beraters entbindet Praxisinhaber nicht von ihrer Verantwortung für den Arbeitsschutz. Die Umsetzung der Verbesserungsvorschläge zum Arbeitsschutzkonzept liegt in der Verantwortung des Praxisinhabers. Dazu gehört auch die Unterweisung der Mitarbeiter, die Dokumentation, die Erstellung von Betriebsanweisungen, das Veranlassen von Prüfungen u.v.m.

Das Präventionskonzept (BuS-Dienst) – Alternative zur Regelbetreuung

Praxisgerecht und selbstbestimmt

Bei dem Präventionskonzept der BLZK (BuS-Dienst) handelt es sich um das Modell der sogenannten „Alternativen bedarfsorientierten Betreuung”, die in der DGUV Vorschrift 2 verankert ist. Praxen mit bis zu 50 Mitarbeitern können sich für diese Betreuungsform entscheiden. Der Grundgedanke ist, Praxisinhaber so zu schulen und zu informieren, dass sie eigenverantwortlich und selbstbestimmt Arbeitssicherheit in ihrer Praxis umsetzen können.

Wesentliche Merkmale des BuS-Dienstes sind:

Kooperationsvereinbarung mit der BGW

Nach der DGUV Vorschrift 2 und dem darauf basierenden Kooperationsvertrag zwischen der BLZK und der BGW sind die Kenntnisse im Arbeitsschutz durch Teilnahme an einer Fortbildungsmaßnahme (Wiederholungsschulung) spätestens 5 Jahre nach der Erstschulung zu aktualisieren. Die Teilnahme ist verpflichtend.

Artikel zum BuS-Dienst im BZB und BZBplus

Nächster Halt: BuS-Dienst!
BZBplus 9/2024, S. 10-11

Mit dem BLZK-BuS sicher unterwegs
BZBplus 3/2022, S. 10-11

Auf in die zweite Runde mit dem BLZK-BuS
BZBplus 12/2019, S. 14

Arbeitsplatzanalyse in drei Schritten
BZBplus 7/2018, S. 14

BuS-Dienst – Was ist das?
BZBplus 5/2018, S. 14

Informationen zum BuS-Dienst

Fragen und Antworten

BuS-Dienst-FAQ


BuS-Dienst im </br>QM Online

Kapitel A01 im QM Online

Kontakt

Arbeitssicherheit und Hygiene, BuS-Dienst
Lidija Jonic
Telefonisch erreichbar:
Mo–Do: 8.30 bis 11.30 Uhr
und 12.30 bis 15.00 Uhr
Fr: 8.30 bis 12.00 Uhr
Tel.: 089 230211-340
Fax: 089 230211-341


Arbeitssicherheit und Hygiene, BuS-Dienst
Zennur Erdogan
Telefonisch erreichbar:
Mo–Do: 8.30 bis 11.30 Uhr
und 12.30 bis 15.00 Uhr
Fr: 8.30 bis 12.00 Uhr
Tel.: 089 230211-342
Fax: 089 230211-343


BuS-Dienst-Aktualisierung alle fünf Jahre...

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... oder durch eine Präsenzveranstaltung bei der eazf

Aktualisierung der Kenntnisse im Arbeitsschutz BuS-Dienst der BLZK


Voraussetzung für eine Aktualisierungs-Schulung: Erstschulung des Praxisinhabers

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