BLZK-News

Warnung der DGUV vor Betrugsversuch

Gefälschte E-Mails mit Rechnungen im Umlauf

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) warnt vor betrügerischen E-Mails mit gefälschtem Absender der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN). Die E-Mails enthalten laut DGUV ein Anschreiben sowie eine Rechnung. In der Betreffzeile erscheinen Formulierungen wie „Schreiben der DGUV zur Einführung des Präventionsmoduls 2025 – Handlungsbedarf“ oder „Pflicht zur Teilnahme am DGUV-Präventionsmodul – jetzt umsetzen“. Die Inhalte suggerieren eine verpflichtende Teilnahme an einem sogenannten Präventionsmodul der DGUV und fordern zur Zahlung einer Gebühr an die BGN auf. Dieses Präventionsmodul existiert jedoch nicht. 

Handlungsempfehlung für Betroffene

Die DGUV hat rechtliche Schritte eingeleitet. Betroffene, die bereits Zahlungen geleistet haben, werden gebeten, ebenfalls Anzeige zu erstatten. Dazu erhalten sie über das Service-Center der BGN unter der Telefonnummer 0621 4456-1581 das Aktenzeichen sowie den Mailkontakt der zuständigen Strafverfolgungsbehörde.

Sie haben Fragen?

Dann können Sie sich an die Infoline der gesetzlichen Unfallversicherung unter der kostenfreien Rufnummer 0800 60 50 40 4 beziehungsweise an info@dguv.de wenden.


Warnhinweis auf der Website der DGUV:

https://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/betrugsversuch.jsp


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Lage der Freien Berufe in Bayern

Jetzt mitmachen: IFB-Umfrage bis 3. August

Das Institut für Freie Berufe (IFB) führt im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie sowie des Verbands Freier Berufe in Bayern e.V. eine Online-Umfrage zur Lage der Freien Berufe im Bundesland Bayern im Jahr 2025 durch. Zentrale Themen der Befragung sind Bürokratie, Digitalisierung sowie die Herausforderungen und Problemfelder der Freien Berufe. Von Interesse ist dabei die ganz persönliche Herangehensweise und Meinung der befragten freiberuflich Tätigen.

Hier geht es zur Umfrage:

www.t1p.de/freiberufler-by

Die Umfrage läuft bis zum 3. August 2025 und dauert ca. 15 Minuten. Alle Daten werden anonym erhoben, streng vertraulich behandelt und entsprechend den Datenschutzbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland vor dem Zugriff Unbefugter gesichert. Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig.


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Endodontie

GOZ aktuell

Die kürzlich veröffentlichten Ergebnisse der Sechsten Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS 6) belegen den Erfolg der präventionsorientierten Zahnmedizin. Die Mundgesundheit der deutschen Bevölkerung hat sich in den letzten Jahren deutlich verbessert, die Karieslast befindet sich weiter auf dem Rückzug und auch die Anzahl fehlender Zähne ist eindeutig zurückgegangen. Trotz dieser erfreulichen Entwicklung werden jährlich mehr als sieben Millionen Wurzelkanalbehandlungen deutschlandweit durchgeführt. Die endodontische Behandlung ist oftmals die einzige Möglichkeit, einen entzündeten oder traumatisierten Zahn zu erhalten. Unter Einsatz modernster Behandlungstechniken und hochwertiger Materialien können die Erfolgschancen dabei auf über 90 Prozent gesteigert werden.

Das sehr umfangreiche Leistungsspektrum der Endodontie wird allerdings nur in geringem Maße durch die Gebührenordnung für Zahnärzte abgebildet. Somit müssen Zahnärztinnen und Zahnärzte bei einer Vielzahl von Leistungen die Analogberechnung heranziehen. Das Referat Honorierungssysteme der Bayerischen Landeszahnärztekammer informiert in diesem Artikel über Berechnungsmöglichkeiten von endodontischen Maßnahmen.

Vollständiger Artikel aus dem BZB

Artikel aus dem BZB 5/2025 als PDF lesen (765 KB)


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Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)

Anleitung zur Beantragung beziehungsweise Verlängerung eines eHBA in Bayern

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist ein wichtiger Bestandteil für die heilberufliche Tätigkeit in Bayern, um sich sicher und eindeutig innerhalb der digitalen Infrastruktur im Gesundheitswesen zu authentifizieren. Darüber hinaus ermöglicht der eHBA den Zugriff auf wichtige Anwendungen wie das sichere Signieren von Dokumenten und den Zugang zu medizinischen Fachsystemen. eHBA-Karten haben eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren und können über die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) oder bei folgenden Anbietern beantragt werden:

Beim Neuantrag eines eHBA wird ein elektronisches Foto und ein gültiger Personalausweis benötigt. Darüber hinaus muss ein Identifikationsverfahren durchgeführt werden. Dies kann entweder in einer Filiale der Deutschen Post per „PostIdent“ mit dem Ausdruck (Coupon) aus dem eHBA-Antrag oder mit dem Smartphone über die PostIdent-App erfolgen.

Sobald die Antragstellung und das „PostIdent“ durchgeführt wurden, erfolgt die Bestätigung der Berufseigenschaft „Zahnärztin/Zahnarzt“ und Freigabe durch die BLZK. Im Anschluss erfolgt die Auslieferung des eHBA durch den Vertrauensdiensteanbieter an die Meldeadresse (im Personalausweis/Reisepass) der Zahnärztin/des Zahnarztes.

Für eine fristgerechte Verlängerung des eHBA erhalten Zahnärztinnen und Zahnärzte von ihrem eHBA-Anbieter rechtzeitig vor Ablauf ihrer aktuellen Karte eine E-Mail-Benachrichtigung. Die BLZK empfiehlt, mit einem zeitlichen Vorlauf von drei Monaten vor dem Ablaufdatum des eHBA einen Neuantrag zu stellen, damit der neue elektronische Zahnarztausweis rechtzeitig bereitgestellt wird und nahtlos an die bisherige Laufzeit anschließt. Die Verlängerung eines eHBA läuft identisch ab wie ein Neuantrag.

Wichtiger Hinweis: Laut dem Anbieter T-Systems liegt die momentane Bearbeitungszeit aufgrund des hohen Auftragsaufkommens bei circa zehn bis zwölf Wochen.

Falls der Ausweis während der Gültigkeitsdauer aus technischen Gründen (zum Beispiel durch Verschulden des Anbieters) nicht mehr nutzbar ist, kann eine Ersatzkarte für den laufenden Fünf-Jahres-Zeitraum angefordert werden. Die Ersatzkarte stellt sicher, dass die berufliche Tätigkeit ohne Einschränkungen fortgeführt werden kann. Die Nutzung von Ersatzkarten erfolgt zu denselben Bedingungen wie bei regulären eHBA-Karten und gewährleistet, dass Zahnärzte jederzeit über eine funktionierende Authentifizierungsmöglichkeit verfügen und auch weiterhin uneingeschränkten Zugang zu den relevanten digitalen Gesundheitsdiensten haben.

Antragstellung über eHBA-Anbieter oder über BLZK

Die Antragstellung für den eHBA kann entweder über das Antragsportal des eHBA-Anbieters oder direkt über die BLZK erfolgen.

Bei der Antragstellung über die Website des eHBA-Anbieters muss im jeweiligen Antragsportal die Option „Mit leerem Antrag beginnen“ gewählt werden (Hinweis: Bei einer Beantragung über den Anbieter T-Systems muss danach noch „Erstantrag“ ausgewählt werden). Wenn das Service-Passwort und die Referenznummer aus der ersten Beantragung vorliegen, kann auch die Option „Daten aus gestelltem Antrag übernehmen“ gewählt werden. Dadurch werden alle vorliegenden persönlichen Daten übernommen und automatisch in den neuen Antrag eingefügt. Dies ist aktuell nur beim Anbieter SHC möglich.

Auch die Antragstellung über die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) ist möglich. Wenn Zahnärzte einen vorbefüllten Antrag nutzen möchten, muss eine E-Mail an die Mitgliederverwaltung der BLZK (blzkmgv@blzk.de) gesendet werden (Hinweis: vollständigen Namen und BLZK-Nummer oder Geburtsdatum nennen oder E-Mail über das Kontaktformular senden). Die BLZK sendet im Anschluss eine Vorgangsnummer, die auf dem Antragsportal genutzt werden kann (Option „Vorbefüllten Antrag laden“ auswählen). Die BLZK stellt daraufhin alle Basisdaten zur Verfügung, danach müssen alle weiteren Schritte wie bei einem Neuantrag bei einem eHBA-Anbieter durchgeführt werden.


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Verkürzte Anzeigefrist von Röntgengeräten

Bürokratieentlastungsgesetz-Erleichterung gilt seit 1. Januar 2025

Bereits im letzten Jahr berichtete die BLZK, dass ab dem 1. Januar 2025 die Frist zur Anzeige der Inbetriebnahme einer Röntgeneinrichtung oder einer wesentlichen Änderung des Betriebes bei der zuständigen Gewerbeaufsicht wieder von zuvor vier auf zwei Wochen vor Inbetriebnahme verkürzt wurde. 

Die BLZK hatte sich mit Nachdruck für diese Fristverkürzung eingesetzt, um Praxisinhabern mehr zeitliche Flexibilität bei der Anzeige von Röntgengeräten zu ermöglichen. Der Gesetzgeber hat diese Forderung erfreulicherweise aufgegriffen. Das Referat Strahlenschutz möchte an dieser Stelle nochmals auf diese Erleichterung hinweisen.


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Neuerung bei Konstanzprüfungen seit 1. Mai 2025

Jetzt Intervallverlängerung durch Strahlenschutzverantwortlichen möglich

Seit dem 1. Mai 2025 können Strahlenschutzverantwortliche in Bayern das Intervall für Konstanzprüfungen an Röntgeneinrichtungen eigenverantwortlich von monatlich auf vierteljährlich (alle 3 Monate) verlängern. Voraussetzung dafür ist die Einhaltung definierter Qualitätsanforderungen und eine entsprechende Dokumentation. Diese Neuerung erleichtert die Abläufe im Praxisalltag und stärkt die Eigenverantwortung. 

Weitere Informationen zum Vorgehen und das benötigte Formblatt finden Sie hier bei der Röntgenstelle Nürnberg (RBZ).


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06.06.2025 | Nachrichten
Warnung der DGUV vor Betrugsversuch

Gefälschte E-Mails mit Rechnungen im Umlauf

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) warnt vor betrügerischen E-Mails mit gefälschtem Absender der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN). Die E-Mails enthalten laut DGUV ein Anschreiben sowie eine Rechnung. In der Betreffzeile erscheinen Formulierungen wie „Schreiben der DGUV zur Einführung des Präventionsmoduls 2025 – Handlungsbedarf“ oder „Pflicht zur Teilnahme am DGUV-Präventionsmodul – jetzt umsetzen“. Die Inhalte suggerieren eine verpflichtende Teilnahme an einem sogenannten Präventionsmodul der DGUV und fordern zur Zahlung einer Gebühr an die BGN auf. Dieses Präventionsmodul existiert jedoch nicht. 

Handlungsempfehlung für Betroffene

Die DGUV hat rechtliche Schritte eingeleitet. Betroffene, die bereits Zahlungen geleistet haben, werden gebeten, ebenfalls Anzeige zu erstatten. Dazu erhalten sie über das Service-Center der BGN unter der Telefonnummer 0621 4456-1581 das Aktenzeichen sowie den Mailkontakt der zuständigen Strafverfolgungsbehörde.

Sie haben Fragen?

Dann können Sie sich an die Infoline der gesetzlichen Unfallversicherung unter der kostenfreien Rufnummer 0800 60 50 40 4 beziehungsweise an info@dguv.de wenden.


Warnhinweis auf der Website der DGUV:

https://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/betrugsversuch.jsp


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03.06.2025 | Nachrichten
Lage der Freien Berufe in Bayern

Jetzt mitmachen: IFB-Umfrage bis 3. August

Das Institut für Freie Berufe (IFB) führt im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie sowie des Verbands Freier Berufe in Bayern e.V. eine Online-Umfrage zur Lage der Freien Berufe im Bundesland Bayern im Jahr 2025 durch. Zentrale Themen der Befragung sind Bürokratie, Digitalisierung sowie die Herausforderungen und Problemfelder der Freien Berufe. Von Interesse ist dabei die ganz persönliche Herangehensweise und Meinung der befragten freiberuflich Tätigen.

Hier geht es zur Umfrage:

www.t1p.de/freiberufler-by

Die Umfrage läuft bis zum 3. August 2025 und dauert ca. 15 Minuten. Alle Daten werden anonym erhoben, streng vertraulich behandelt und entsprechend den Datenschutzbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland vor dem Zugriff Unbefugter gesichert. Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig.


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19.05.2025 | Nachrichten
Endodontie

GOZ aktuell

Die kürzlich veröffentlichten Ergebnisse der Sechsten Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS 6) belegen den Erfolg der präventionsorientierten Zahnmedizin. Die Mundgesundheit der deutschen Bevölkerung hat sich in den letzten Jahren deutlich verbessert, die Karieslast befindet sich weiter auf dem Rückzug und auch die Anzahl fehlender Zähne ist eindeutig zurückgegangen. Trotz dieser erfreulichen Entwicklung werden jährlich mehr als sieben Millionen Wurzelkanalbehandlungen deutschlandweit durchgeführt. Die endodontische Behandlung ist oftmals die einzige Möglichkeit, einen entzündeten oder traumatisierten Zahn zu erhalten. Unter Einsatz modernster Behandlungstechniken und hochwertiger Materialien können die Erfolgschancen dabei auf über 90 Prozent gesteigert werden.

Das sehr umfangreiche Leistungsspektrum der Endodontie wird allerdings nur in geringem Maße durch die Gebührenordnung für Zahnärzte abgebildet. Somit müssen Zahnärztinnen und Zahnärzte bei einer Vielzahl von Leistungen die Analogberechnung heranziehen. Das Referat Honorierungssysteme der Bayerischen Landeszahnärztekammer informiert in diesem Artikel über Berechnungsmöglichkeiten von endodontischen Maßnahmen.

Vollständiger Artikel aus dem BZB

Artikel aus dem BZB 5/2025 als PDF lesen (765 KB)


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13.05.2025 | Nachrichten
Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)

Anleitung zur Beantragung beziehungsweise Verlängerung eines eHBA in Bayern

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist ein wichtiger Bestandteil für die heilberufliche Tätigkeit in Bayern, um sich sicher und eindeutig innerhalb der digitalen Infrastruktur im Gesundheitswesen zu authentifizieren. Darüber hinaus ermöglicht der eHBA den Zugriff auf wichtige Anwendungen wie das sichere Signieren von Dokumenten und den Zugang zu medizinischen Fachsystemen. eHBA-Karten haben eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren und können über die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) oder bei folgenden Anbietern beantragt werden:

Beim Neuantrag eines eHBA wird ein elektronisches Foto und ein gültiger Personalausweis benötigt. Darüber hinaus muss ein Identifikationsverfahren durchgeführt werden. Dies kann entweder in einer Filiale der Deutschen Post per „PostIdent“ mit dem Ausdruck (Coupon) aus dem eHBA-Antrag oder mit dem Smartphone über die PostIdent-App erfolgen.

Sobald die Antragstellung und das „PostIdent“ durchgeführt wurden, erfolgt die Bestätigung der Berufseigenschaft „Zahnärztin/Zahnarzt“ und Freigabe durch die BLZK. Im Anschluss erfolgt die Auslieferung des eHBA durch den Vertrauensdiensteanbieter an die Meldeadresse (im Personalausweis/Reisepass) der Zahnärztin/des Zahnarztes.

Für eine fristgerechte Verlängerung des eHBA erhalten Zahnärztinnen und Zahnärzte von ihrem eHBA-Anbieter rechtzeitig vor Ablauf ihrer aktuellen Karte eine E-Mail-Benachrichtigung. Die BLZK empfiehlt, mit einem zeitlichen Vorlauf von drei Monaten vor dem Ablaufdatum des eHBA einen Neuantrag zu stellen, damit der neue elektronische Zahnarztausweis rechtzeitig bereitgestellt wird und nahtlos an die bisherige Laufzeit anschließt. Die Verlängerung eines eHBA läuft identisch ab wie ein Neuantrag.

Wichtiger Hinweis: Laut dem Anbieter T-Systems liegt die momentane Bearbeitungszeit aufgrund des hohen Auftragsaufkommens bei circa zehn bis zwölf Wochen.

Falls der Ausweis während der Gültigkeitsdauer aus technischen Gründen (zum Beispiel durch Verschulden des Anbieters) nicht mehr nutzbar ist, kann eine Ersatzkarte für den laufenden Fünf-Jahres-Zeitraum angefordert werden. Die Ersatzkarte stellt sicher, dass die berufliche Tätigkeit ohne Einschränkungen fortgeführt werden kann. Die Nutzung von Ersatzkarten erfolgt zu denselben Bedingungen wie bei regulären eHBA-Karten und gewährleistet, dass Zahnärzte jederzeit über eine funktionierende Authentifizierungsmöglichkeit verfügen und auch weiterhin uneingeschränkten Zugang zu den relevanten digitalen Gesundheitsdiensten haben.

Antragstellung über eHBA-Anbieter oder über BLZK

Die Antragstellung für den eHBA kann entweder über das Antragsportal des eHBA-Anbieters oder direkt über die BLZK erfolgen.

Bei der Antragstellung über die Website des eHBA-Anbieters muss im jeweiligen Antragsportal die Option „Mit leerem Antrag beginnen“ gewählt werden (Hinweis: Bei einer Beantragung über den Anbieter T-Systems muss danach noch „Erstantrag“ ausgewählt werden). Wenn das Service-Passwort und die Referenznummer aus der ersten Beantragung vorliegen, kann auch die Option „Daten aus gestelltem Antrag übernehmen“ gewählt werden. Dadurch werden alle vorliegenden persönlichen Daten übernommen und automatisch in den neuen Antrag eingefügt. Dies ist aktuell nur beim Anbieter SHC möglich.

Auch die Antragstellung über die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) ist möglich. Wenn Zahnärzte einen vorbefüllten Antrag nutzen möchten, muss eine E-Mail an die Mitgliederverwaltung der BLZK (blzkmgv@blzk.de) gesendet werden (Hinweis: vollständigen Namen und BLZK-Nummer oder Geburtsdatum nennen oder E-Mail über das Kontaktformular senden). Die BLZK sendet im Anschluss eine Vorgangsnummer, die auf dem Antragsportal genutzt werden kann (Option „Vorbefüllten Antrag laden“ auswählen). Die BLZK stellt daraufhin alle Basisdaten zur Verfügung, danach müssen alle weiteren Schritte wie bei einem Neuantrag bei einem eHBA-Anbieter durchgeführt werden.


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08.05.2025 | Nachrichten
Verkürzte Anzeigefrist von Röntgengeräten

Bürokratieentlastungsgesetz-Erleichterung gilt seit 1. Januar 2025

Bereits im letzten Jahr berichtete die BLZK, dass ab dem 1. Januar 2025 die Frist zur Anzeige der Inbetriebnahme einer Röntgeneinrichtung oder einer wesentlichen Änderung des Betriebes bei der zuständigen Gewerbeaufsicht wieder von zuvor vier auf zwei Wochen vor Inbetriebnahme verkürzt wurde. 

Die BLZK hatte sich mit Nachdruck für diese Fristverkürzung eingesetzt, um Praxisinhabern mehr zeitliche Flexibilität bei der Anzeige von Röntgengeräten zu ermöglichen. Der Gesetzgeber hat diese Forderung erfreulicherweise aufgegriffen. Das Referat Strahlenschutz möchte an dieser Stelle nochmals auf diese Erleichterung hinweisen.


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07.05.2025 | Nachrichten
Neuerung bei Konstanzprüfungen seit 1. Mai 2025

Jetzt Intervallverlängerung durch Strahlenschutzverantwortlichen möglich

Seit dem 1. Mai 2025 können Strahlenschutzverantwortliche in Bayern das Intervall für Konstanzprüfungen an Röntgeneinrichtungen eigenverantwortlich von monatlich auf vierteljährlich (alle 3 Monate) verlängern. Voraussetzung dafür ist die Einhaltung definierter Qualitätsanforderungen und eine entsprechende Dokumentation. Diese Neuerung erleichtert die Abläufe im Praxisalltag und stärkt die Eigenverantwortung. 

Weitere Informationen zum Vorgehen und das benötigte Formblatt finden Sie hier bei der Röntgenstelle Nürnberg (RBZ).


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Röntgenstelle der Bayerischen Zahnärzte (RBZ)

Röntgenstelle der Bayerischen Zahnärzte (RBZ)

Hier finden Sie Infos zum Prüfungsablauf der Röntgengeräte in der Zahnarztpraxis, zur Handhabung von digitalen Röntgenbildern, Dokumente und Formblätter und den QSR-Leitfaden.

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Honorierung und GOZ

Honorierung und GOZ

Das Referat Honorierungssysteme hat alle wichtigen Informationen zur Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) übersichtlich zusammengefasst: z.B. GOZ-Kommentar, GOZ-Broschüre als PDF, Musterformulare und Merkblätter

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Praxisführung

Praxisführung

Arbeitssicherheit, Qualitätsmanagement, Hygiene und Strahlenschutz betreffen jede Praxis. Die BLZK will dazu beitragen, dass bei den zahlreichen Anforderungen genügend Zeit für die Hauptaufgabe des Zahnarztes bleibt: die Behandlung der Patienten.

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Schlichtungsstelle

Schlichtungsstelle

Die Schlichtungsstelle der BLZK informiert Sie über Voraussetzungen, Ablauf, Dauer und Kosten eines Schlichtungsverfahrens.

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Gutachterwesen

Gutachterwesen

Hier finden Sie die Gutachterliste mit den von der BLZK bestellten Gutachtern und Informationen zum Referat Gutachterwesen.

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ZFA-Abschluss- und Zwischenprüfung

ZFA-Abschluss- und Zwischenprüfung


Ausbildungsbeginn vor 1. August 2022

  • Antwort-Wahl-Aufgaben
  • Reihenfolge-, Zuordnungsaufgaben
  • Aufgaben zur Prüfungsvorbereitung

Zu den ZFA-Musterprüfungen

ZFA – Gestreckte Abschlussprüfung (GAP)

ZFA – Gestreckte Abschlussprüfung (GAP)

Ausbildungsbeginn ab 1. August 2022

Infos, Schwerpunktlisten und Beispielaufgaben

Folgen Sie unserem Instagram-Kanal @missionzfa

MissionZFA: Instagram-Kanal der BLZK

Strahlenschutz: Fach-kundebescheinigung beantragen

Strahlenschutz: Fach-kundebescheinigung beantragen

Anleitung, Formulare, weitere Dokumente und Kontakt

Service | FAQ
ZBV in Bayern

Hier finden bayerische Zahnärzte und Praxispersonal Antworten auf Fragen wie:

  • Wozu benötige ich einen elektronischen Heilberufsausweis?
  • Wo finde ich meine BLZK-Nummer?
  • Wie hoch ist mein BLZK-Beitrag?
  • SEPA-Lastschriftmandat für den BLZK-Beitrag: Wie richte ich es ein?

FAQ

Ausbildungsnachweis ZFA

Ausbildungsnachweis ZFA

Ausbildungsbeginn ab 1. August 2022

Infos und Unterlagen

KAI-Zahnputztechnik

http://www.blzk.de/blzk/site.nsf/wcms/0E97F3AD4AD49BB3C125807900435B47/$file/kai_systematik.jpg

Eine Anleitung in Bildern mit Tipps und Faltkärtchen zum Ausdrucken.

KAI-Technik auf www.zahn.de

eazf – kursaktuell


Veranstaltungen
für Zahnärzte
und Praxis-
personal

eazf Kurse

Kursprogramm auf eazf.de

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