Grundlagen Konstanzprüfung digital
Eine Konstanzaufnahme dient der Qualitätssicherung der Filmaufnahmen. Nicht nur Bedienungsfehler, sondern auch schadhafte Geräte können zu einer schlechten Qualität – bis hin zu nicht verwertbaren Bildern – führen. Sie prüfen damit selbst, ob die Qualität Ihrer Geräte gut genug ist, um Patientenaufnahmen anzufertigen.
Beim digitalen Röntgen werden geprüft:
- Röntgengerät
- Sensor bzw. Speicherfolie
- Monitor
Überprüfen und bewerten
Mit allen in der Praxis vorhandenen Röntgengeräten und -strahlern führen Sie die Konstanzaufnahmen monatlich durch.
Bei Speicherfolien prüfen Sie zusätzlich jährlich den gesamten Bestand an Speicherfolien auf Artefaktfreiheit.
DVT-Geräte werden monatlich selbst geprüft und zusätzlich jährlich durch einen Techniker.
Bei allen digitalen Röntgengeräten muss zusätzlich alle fünf Jahre die Bildempfängerdosis geprüft werden. Dies kann z.B. im Rahmen der fünfjährigen Sachverständigenprüfung durchgeführt werden.
Monitore, die vor dem 01.05.2015 in Betrieb genommen wurden, werden arbeitstäglich und monatlich geprüft.
Monitore, die nach dem 01.05.2015 in Betrieb genommen wurden, werden arbeitstäglich und zusätzlich je nach Raumklasse und Geräteart halbjährlich, jährlich und fünfjährlich geprüft.
Bei den folgenden Geräten müssen die aufgelisteten Parameter überprüft und bewertet werden.
Tubusgeräte- Röntgengeräte mit intraoralem Strahler
- Auflösung: 5 mm/Lp
- Niedrigkontrastauflösung: vier Bohrungen
- Artefaktfreiheit
- Mechanische Unversehrtheit
OPG
- Auflösung: 2,5 mm/Lp
- Niedrigkontrastauflösung: zwei Bohrungen
- Artefaktfreiheit
- Nutzstrahlenfeld:
Sensor: unbelichteter Rand oben und unten
Speicherfolie: unbelichteter Rand umlaufend
FRS
- Auflösung: 2,5 mm/Lp
- Niedrigkontrastauflösung: eine Bohrung
- Artefaktfreiheit
- Nutzstrahlenfeld:
Sensor: unbelichteter Rand oben und unten
Speicherfolie: unbelichteter Rand umlaufend
DVT
Monatlich:
- Ortsauflösung
Modulationsübertragungsverhalten (MTF) 10: muss größer 1 sein
Modulationsübertragungsverhalten (MTF) 50: darf höchstens 50% vom Bezugswert abweichen - Kontrast-Rauschindikator: darf höchstens 40% vom Bezugswert abweichen
- Homogenitätsindikator: muss größer als 5 sein
- Artefaktfreiheit
- Mechanische Unversehrtheit
Jährlich durch einen Röntgen-Techniker:
- Dosismessung
- Prüfung Blendenposition (bei mechanischer Blende)
Monitore, die vor dem 01.05.2015 in Betrieb genommen wurden
Arbeitstäglich mit dem SMPTE Testbild:
Monatlich mit dem SMPTE Testbild:
- Farbfehler
- Bildgeometrie
- Orts- und Kontrastauflösung
Monitore, die nach dem 01.05.2015 in Betrieb genommen wurden
Arbeitstäglich alle Monitore mit dem TG18-OIQ Testbild:
- Testbildelemente 1, 2, 3, 5 und 7 müssen erkennbar sein
Halbjährlich für Raumklasse 5 (zahnärztlicher Befundungsplatz) bei Tubus-, Panoramaschicht- und Fernröntgengeräten:
- TG18-OIQ Testbild: Testbildelemente 6 und 8 müssen erkennbar sein
- TG18-UN80 Testbild: einheitlich graue Fläche wird geprüft
Jährlich für Raumklasse 6 (zahnärztlicher Behandlungsplatz) und Monitore in Verbindung mit DVT-Geräten:
- Messung mit kalibriertem Messgerät
Fünfjährlich für Raumklasse 5 (zahnärztlicher Befundungsarbeitsplatz) bei Tubus-, Panoramaschicht- und Fernröntgengeräten:
- Messung mit kalibriertem Messgerät z.B. im Rahmen der fünfjährigen Sachverständigenprüfung
Dokumentation und Aufbewahrung
Legen Sie sich in Ihrem PC einen Datei-Ordner an, in dem Sie die Bilder und Prüfergebnisse aufbewahren.
Die Aufbewahrungsfrist beträgt 5 Jahre nach Abschluss der Prüfung.