11/25/2021 | Nachrichten | Coronavirus

Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom 24.11.2021: Testpflicht faktisch ausgesetzt

Die kurzfristig von der Ampel-Koalition beschlossene Änderung des Infektionsschutzgesetzes mit tagesaktuellen Testnachweisen für geimpfte/genesene Zahnärzte, Praxispersonal und Begleitpersonen von Patienten hat erwartungsgemäß für enorme Unruhe bei den Betroffenen gesorgt. Aktuell sind kaum noch Antigentests auf dem Markt verfügbar. In vielen Bundesländern ist der Vollzug des Gesetzes bereits ausgesetzt. So wie die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns sind wir der Ansicht, dass dies auch für Bayern gilt.

Wir gehen davon aus, dass die Testpflicht zeitnah bundesweit komplett abgeschafft wird und informieren weiterhin kontinuierlich auf unseren Internetseiten.

Bis zu einer abschließenden Klärung können Sie weiterhin in Ihren Praxen wie gewohnt verfahren und müssen die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes hinsichtlich der Testpflicht für Geimpfte und Genesene nicht umsetzen.

Die Stellungnahme des KZVB-Vorstands können Sie hier als PDF herunterladen.


Keine Testpflicht für Begleitpersonen

Das Bundesgesundheitsministerium stellte am 24.11.2021 klar:

„Die aktuelle Testpflicht bezieht sich auf Beschäftigte von Praxen, aber nicht auf Patienten und Begleitpersonen.”

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