05/11/2020 | Pressemitteilung

Zahnärzte haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld

Bundesagentur für Arbeit hebt Weisung vom 15. April 2020 auf

München, 11. Mai 2020 - Die Weisung, dass Zahnärzte kein Kurzarbeitergeld erhalten können, war fehlerhaft und wurde aufgehoben. Eine entsprechende Weisung der Bundesagentur für Arbeit erging am 7. Mai 2020 an die regionalen Agenturen für Arbeit. Der erfolgreichen Beantragung von Kurzarbeitergeld durch Zahnarztpraxen steht damit nichts im Weg.

Die Bundesagentur für Arbeit reagierte auf die vielen Interventionen von Seiten der Körperschaften, Praxen und Verbände und stellt nun zutreffend fest, dass Leistungserbringer im Gesundheitswesen grundsätzlich Kurzarbeitergeld erhalten können und die Schutzschirmregelungen für die verschiedenen Akteure im Gesundheitswesen nicht miteinander vergleichbar sind.

In der Weisung wird klargestellt, dass die „bei Leistungserbringern versicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (…) dem Grunde nach Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben“ können. „Dafür muss insbesondere ein Arbeitsausfall mit Entgeltausfall aus wirtschaftlichen Gründen oder wegen eines unabwendbaren Ereignisses vorliegen.“

Weiter stellt die Bundesagentur für Arbeit fest: „Das Kurzarbeitergeld als Sozialleistung zur Stabilisierung von Beschäftigungsverhältnissen ist hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen nicht mit den Schutzschirmregelungen vergleichbar. Bei Vorliegen der Voraussetzungen nach §§ 95ff. SGB III besteht ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Bis auf die Leistungen für Krankenhäuser gibt es keine Überschneidungen im Anwendungsbereich.“

Die Bundeszahnärztekammer hat ihre Information zum Kurzarbeitergeld entsprechend aktualisiert:

https://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/b/Kurzarbeitergeld_in_der_Zahnarztpraxis.pdf

„Diese Klarstellung war dringend notwendig. KZVB und BLZK haben auf Landesebene interveniert, viele andere Körperschaften und die Bundeszahnärztekammer bei der Bundesagentur für Arbeit. Die regional unterschiedliche Handhabung hatte zu viel Unruhe und Unverständnis in der Zahnärzteschaft geführt“, so Christian Berger, Vorsitzender des Vorstands der KZVB.

Pressekontakt

KZVB, Leitung GB Kommunikation und Politik
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Tel.: 089 72401-184
Fax: 089 72401-276

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BLZK, Leitung GB Kommunikation
Christian Henßel
Tel.: 089 230211-130
Fax: 089 230211-128

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