Lehrinhalte in der Ausbildungspraxis
Ausbildungsberufsbild (§3 AusbV ZFA)
Gegenstand der Berufsausbildung ist mindestens die Vermittlung der folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
1. Der Ausbildungsbetrieb
- Stellung der Zahnarztpraxis im Gesundheitswesen
- Organisation, Aufgaben, Funktionsbereiche und Ausstattung des Ausbildungsbetriebes
- Gesetzliche und vertragliche Regelungen der zahnmedizinischen Versorgung
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Umweltschutz
2. Durchführen von Hygienemaßnahmen
- Infektionskrankheiten
- Maßnahmen der Arbeits- und Praxishygiene
3. Arbeitsorganisation, Qualitätsmanagement
- Arbeiten im Team
- Qualitäts- und Zeitmanagement
4. Kommunikation, Information und Datenschutz
- Kommunikationsformen und -methoden
- Verhalten in Konfliktsituationen
- Informations- und Kommunikationssysteme
- Datenschutz und Datensicherheit
5. Patientenbetreuung
6. Grundlagen der Prophylaxe
7. Durchführen begleitender Maßnahmen bei Diagnostik und Therapie unter Anleitung und Aufsicht des Zahnarzts
- Assistenz bei der zahnärztlichen Behandlung
- Röntgen und Strahlenschutz
8. Hilfeleistung bei Zwischenfällen und Unfällen
9. Praxisorganisation und Verwaltung
- Praxisabläufe
- Verwaltungsarbeiten
- Rechnungswesen
- Materialbeschaffung und Verwaltung
Die zeitliche Gliederung, wann die oben genannten Fertigkeiten gelehrt werden, ist im Ausbildungsrahmenplan festgelegt. Diesen findest du in der Ausbildungsverordnung Zahnmedizinische Fachangestellte (AusbV ZFA) (PDF | 160 KB).