Referat Praxisführung und Medizinprodukte
Arbeitssicherheit, Hygiene und Aufbereitung von Medizinprodukten – die Themen im Referat Praxisführung betreffen jeden Praxisinhaber. Ziel des Referats ist, die bayerischen Zahnarztpraxen in der täglichen Arbeit zu unterstützen und über praxisrelevante Themen zu informieren. Breiten Raum nimmt auch die Hilfestellung zu Verordnungen und Vorschriften sowie die Beantwortung diesbezüglicher Fragen ein.
Das Referat Praxisführung versteht sich als Knotenpunkt für die unternehmerischen Strategien der zahnärztlichen Berufsausübung und Praxisorganisation. Innovative Ideen, detailliert ausgearbeitet bis zur Anwendungsreife in der Zahnarztpraxis, werden der Zahnärzteschaft als Dienstleistung der BLZK zur Verfügung gestellt.
Das Referat betreut die bayerischen Kolleginnen und Kollegen im Laufe ihrer Berufstätigkeit insbesondere durch:
BuS-Dienst
Zahnarztpraxen, die Mitarbeiter beschäftigen, sind verpflichtet, sich betriebsärztlich und sicherheitstechnisch beraten zu lassen. Um diese berufsgenossenschaftliche Anforderung durchführbar zu gestalten, hat die BLZK das Präventionsmodell (BuS-Dienst – alternative bedarfsorientierte und sicherheitstechnische Betreuung) erarbeitet.
Mutterschutz
Mitarbeiterinnen in der Zahnarztpraxis dürfen während der Schwangerschaft nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen ausgesetzt sind. In Einzelfällen kann ein Beschäftigungsverbot erforderlich sein. Wie nach dem Bekanntwerden einer Schwangerschaft einer Mitarbeiterin vorzugehen ist, erfahren Sie im QM Online der BLZK, Kapitel B05.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Für Angestellte in der Zahnarztpraxis muss je nach Umfang des Einsatzes eine arbeitsmedizinische Vorsorge durch den Arbeitgeber nachgewiesen werden können. Informationen zum Umfang und den Fristen der einzelnen Vorsorgen finden Sie im QM Online der BLZK im Kapitel B01 Arbeitsmedizinische Vorsorge.