Praxisführung

Qualitätsmanagement

Die BLZK unterstützt alle bayerischen Zahnärztinnen und Zahnärzte bei der Einführung bzw. praktischen Umsetzung eines praxisinternen Qualitätsmanagements (QM).

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Hygiene

Der Gesetzgeber stellt umfangreiche Anforderungen an die Hygiene in der Zahnarztpraxis. Dazu gehört unter anderem die Instrumentenaufbereitung. Die Hygiene ist auch ein wichtiger Bestandteil des QM Online der BLZK.

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Arbeitssicherheit

Jede Zahnarztpraxis ist verpflichtet, sich arbeitsmedizinisch und sicherheitstechnisch betreuen zu lassen. Bayerische Zahnärzte können diese Vorgaben mit dem BuS-Dienst der BLZK praxisnah umsetzen.

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Praxisbegehungen

Praxisbegehungen können durch das Gewerbeaufsichtsamt jederzeit ohne Anlass stattfinden. In der Regel werden jedoch vorab Termine vereinbart. In unregelmäßigen Abständen finden sogenannte Schwerpunktbegehungen statt. Hier finden Sie Infos und Unterstützung sowie die Ansprechpartner bei der BLZK.

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FAQ Bus-Dienst

Fragen und Antworten zum Präventionskonzept der BLZK (BuS-Dienst), zur Erstschulung und zu den Aktualisierungskursen. Hier erfahren Sie auch, wie man die Aktualisierung online absolvieren kann.

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Strahlenschutz

An den Strahlenschutz in der zahnärztlichen Praxis stellt der Gesetzgeber verschiedene Anforderungen. Dazu gehören die Fachkunden für Zahnärzte, die Kenntnisse für zahnärztliches Personal, die Aktualisierungspflicht oder die Vorgaben für den Betrieb von Röntgengeräten im Allgemeinen.

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Strahlenschutzkurse

Die Anmeldung erfolgt direkt über den Kursveranstalter, nicht über die BLZK.

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FAQ Strahlenschutz und Röntgen

Antworten auf Fragen zu Fachkunde im Strahlenschutz für Zahnärzte, Kenntnisse im Strahlenschutz für zahnärztliches Personal, Röntgenverordnung, Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung.

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Praxisteam

Das Praxisteam ist Bestandteil jeder Zahnarztpraxis. Mutterschutz und Elternzeit sind wichtige Themen für den Zahnarzt als Arbeitgeber. Aber auch Infos zu weiteren Themen des Arbeitsrechts, wie Sonderzuwendungen, Urlaub, Zeugnisse und Kündigung finden Sie hier.

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Kontakt

Qualitätsmanagement
Christa Weinmar
Telefonisch erreichbar:
Mo, Mi, Do: 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 12.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Fr: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Tel.: 089 230211-348
Fax: 089 230211-349


Arbeitssicherheit und Hygiene, BuS-Dienst
Lidija Jonic
Telefonisch erreichbar:
Mo–Do: 8.30 bis 11.30 Uhr
und 12.30 bis 15.00 Uhr
Fr: 8.30 bis 12.00 Uhr
Tel.: 089 230211-340
Fax: 089 230211-341


Arbeitssicherheit und Hygiene, BuS-Dienst
Zennur Erdogan
Telefonisch erreichbar:
Mo–Do: 8.30 bis 11.30 Uhr
und 12.30 bis 15.00 Uhr
Fr: 8.30 bis 12.00 Uhr
Tel.: 089 230211-342
Fax: 089 230211-343


Strahlenschutz
Claudia Vierheller
Telefonisch erreichbar:
Mo–Do: 8.30 bis 11.30 Uhr
und 12.30 bis 15.00 Uhr
Tel.: 089 230211-344
Fax: 089 230211-345


Strahlenschutz
Stefanie Ehrl
Telefonisch erreichbar:
Mo–Do: 8.30 bis 11.30 Uhr
und 12.30 bis 15.00 Uhr
Fr: 8.30 bis 12.00 Uhr
Tel.: 089 230211-352
Fax: 089 230211-353


BZBplus-Serie: Nachhaltigkeit konkret

BZBplus-Serie: Nachhaltigkeit konkret

„Klimakrise kann die Chance für eine bessere Zukunft sein – wenn wir handeln“
BZBplus 9/2023, S. 15-16

Abfallmanagement
BZBplus 10/2023, S. 17-18

Eine Frage des Materials
BZBplus 11/2023, S. 17-18

Einsparpotenzial bei Energie und Wasser erkennen
BZBplus 12/2023, S. 17-18

Mobilität neu denken
BZBplus 1-2/2024, S. 17-18

Die Umsetzung ist Teamsache
BZBplus 3/2024, S. 14-15

Hygiene und Nachhaltigkeit
BZBplus 4/2024, S. 9-10

Mehr als „nur“ Klimaschutz
BZBplus 5/2024, S. 15

Engagement vor Ort
BZBplus 6/2024, S. 13

Regionale Projekte im Fokus
BZBplus 7-8/2024, S. 11

Umweltschutz im Fokus der Politik
BZBplus 9/2024, S. 13

Nachrichten

15.10.2021 | Nachrichten | Praxisfuehrung und Strahlenschutz

Für Personen, die in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen tätig sind, gilt seit 1. März 2020 eine Impfpflicht gegen Masern. Dies betrifft auch alle Beschäftigten in der Zahnarztpraxis. Personen, die vor 1. März 2020 bereits in einer Zahnarztpraxis tätig waren, müssen einen ausreichenden Impfschutz bis zum Ablauf des 31. Dezember 2021 nachweisen.
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18.05.2021 | Nachrichten | Praxisfuehrung und Strahlenschutz

Am 26. Mai 2021 tritt die EU-Medizinprodukteverordnung verbindlich in Kraft. Zahnarztpraxen sollen die darin genannten Neuerungen bis dahin umgesetzt haben. Die relevanten Informationen zur Umsetzung stehen im QM Online unter „Q 7 Medizinprodukteverordnung (MDR)“ zur Verfügung. Jedoch besteht nicht für alle Praxen Handlungsbedarf, denn Produkte oder Verfahren, die keine Sonderanfertigungen sind, unterliegen nicht den neuen Vorgaben der EU-MDR.
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20.04.2021 | Nachrichten | Praxisfuehrung und Strahlenschutz

Die Europäische Medizinprodukteverordnung „Medical Device Regulation (MDR)“ löst das bisher geltende Medizinproduktegesetz (MPG) ab. Die Verordnung tritt am 26. Mai. 2021 in Kraft. Das heißt: Zahnarztpraxen müssen die darin genannten Neuerungen bis zu diesem Zeitpunkt umgesetzt haben.
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22.03.2021 | Nachrichten | Praxisfuehrung und Strahlenschutz

Die Deutschen Röntgengesellschaft hat eine neue Leitlinie erarbeitet. Die S1-Leitlinie zur radiologischen Diagnostik im Kopf-Hals-Bereich dient als Entscheidungshilfe für den indikationsgerechten und effektiven Einsatz bildgebender Verfahren. Hier finden Sie weiterführende Informationen zu dieser Leitlinie.
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