Praxisführung
Qualitätsmanagement
Die BLZK unterstützt alle bayerischen Zahnärztinnen und Zahnärzte bei der Einführung bzw. praktischen Umsetzung eines praxisinternen Qualitätsmanagements (QM).
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Hygiene
Der Gesetzgeber stellt umfangreiche Anforderungen an die Hygiene in der Zahnarztpraxis. Dazu gehört unter anderem die Instrumentenaufbereitung. Die Hygiene ist auch ein wichtiger Bestandteil des QM Online der BLZK.
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Arbeitssicherheit
Jede Zahnarztpraxis ist verpflichtet, sich arbeitsmedizinisch und sicherheitstechnisch betreuen zu lassen. Bayerische Zahnärzte können diese Vorgaben mit dem BuS-Dienst der BLZK praxisnah umsetzen.
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Praxisbegehungen
Praxisbegehungen können durch das Gewerbeaufsichtsamt jederzeit ohne Anlass stattfinden. In der Regel werden jedoch vorab Termine vereinbart. In unregelmäßigen Abständen finden sogenannte Schwerpunktbegehungen statt. Hier finden Sie Infos und Unterstützung sowie die Ansprechpartner bei der BLZK.
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FAQ Bus-Dienst
Fragen und Antworten zum Präventionskonzept der BLZK (BuS-Dienst), zur Erstschulung und zu den Aktualisierungskursen. Hier erfahren Sie auch, wie man die Aktualisierung online absolvieren kann.
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Strahlenschutz
An den Strahlenschutz in der zahnärztlichen Praxis stellt der Gesetzgeber verschiedene Anforderungen. Dazu gehören die Fachkunden für Zahnärzte, die Kenntnisse für zahnärztliches Personal, die Aktualisierungspflicht oder die Vorgaben für den Betrieb von Röntgengeräten im Allgemeinen.
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Strahlenschutzkurse
Die Anmeldung erfolgt direkt über den Kursveranstalter, nicht über die BLZK.
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FAQ Strahlenschutz und Röntgen
Antworten auf Fragen zu Fachkunde im Strahlenschutz für Zahnärzte, Kenntnisse im Strahlenschutz für zahnärztliches Personal, Röntgenverordnung, Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung.
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Praxisteam
Das Praxisteam ist Bestandteil jeder Zahnarztpraxis. Mutterschutz und Elternzeit sind wichtige Themen für den Zahnarzt als Arbeitgeber. Aber auch Infos zu weiteren Themen des Arbeitsrechts, wie Sonderzuwendungen, Urlaub, Zeugnisse und Kündigung finden Sie hier.
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BZBplus-Serie: Nachhaltigkeit konkret
„Klimakrise kann die Chance für eine bessere Zukunft sein – wenn wir handeln“
BZBplus 9/2023, S. 15-16
Abfallmanagement
BZBplus 10/2023, S. 17-18
Eine Frage des Materials
BZBplus 11/2023, S. 17-18
Einsparpotenzial bei Energie und Wasser erkennen
BZBplus 12/2023, S. 17-18
Mobilität neu denken
BZBplus 1-2/2024, S. 17-18
Die Umsetzung ist Teamsache
BZBplus 3/2024, S. 14-15
Hygiene und Nachhaltigkeit
BZBplus 4/2024, S. 9-10
Mehr als „nur“ Klimaschutz
BZBplus 5/2024, S. 15
Engagement vor Ort
BZBplus 6/2024, S. 13
Regionale Projekte im Fokus
BZBplus 7-8/2024, S. 11
Umweltschutz im Fokus der Politik
BZBplus 9/2024, S. 13
15.10.2021 | Nachrichten | Praxisfuehrung und Strahlenschutz
Für Personen, die in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen tätig sind, gilt seit 1. März 2020 eine Impfpflicht gegen Masern. Dies betrifft auch alle Beschäftigten in der Zahnarztpraxis. Personen, die vor 1. März 2020 bereits in einer Zahnarztpraxis tätig waren, müssen einen ausreichenden Impfschutz bis zum Ablauf des 31. Dezember 2021 nachweisen.
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18.05.2021 | Nachrichten | Praxisfuehrung und Strahlenschutz
Am 26. Mai 2021 tritt die EU-Medizinprodukteverordnung verbindlich in Kraft. Zahnarztpraxen sollen die darin genannten Neuerungen bis dahin umgesetzt haben. Die relevanten Informationen zur Umsetzung stehen im QM Online unter „Q 7 Medizinprodukteverordnung (MDR)“ zur Verfügung. Jedoch besteht nicht für alle Praxen Handlungsbedarf, denn Produkte oder Verfahren, die keine Sonderanfertigungen sind, unterliegen nicht den neuen Vorgaben der EU-MDR.
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20.04.2021 | Nachrichten | Praxisfuehrung und Strahlenschutz
Die Europäische Medizinprodukteverordnung „Medical Device Regulation (MDR)“ löst das bisher geltende Medizinproduktegesetz (MPG) ab. Die Verordnung tritt am 26. Mai. 2021 in Kraft. Das heißt: Zahnarztpraxen müssen die darin genannten Neuerungen bis zu diesem Zeitpunkt umgesetzt haben.
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22.03.2021 | Nachrichten | Praxisfuehrung und Strahlenschutz
Die Deutschen Röntgengesellschaft hat eine neue Leitlinie erarbeitet. Die S1-Leitlinie zur radiologischen Diagnostik im Kopf-Hals-Bereich dient als Entscheidungshilfe für den indikationsgerechten und effektiven Einsatz bildgebender Verfahren. Hier finden Sie weiterführende Informationen zu dieser Leitlinie.
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