BLZK-News

eHBA-Kartentausch

Welche Karten-Generation es betrifft und was zu beachten ist

Die Bayerische Landeszahnärztekammer möchte alle Zahnärztinnen und Zahnärzte über wichtige Änderungen im Zusammenhang mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) informieren. Hintergrund: Der aktuell eingesetzte RSA-Algorithmus mit 2048-Bit-Schlüssellänge verliert gemäß Vorgabe des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ab dem 1. Januar 2026 seine Eignung für den Einsatz in qualifizierten Signaturen. Aus diesem Grund müssen alle eHBA-Karten der Generation 2.0 (G2), die kein „G2.1“-Kennzeichen aufweisen, spätestens bis Dezember 2025 durch Karten der Generation 2.1 (G2.1) ersetzt werden.

Auf der Kartenrückseite lässt sich die Generation erkennen:

  • „G2.1“ vorhanden: Es besteht kein Handlungsbedarf.
  • „G2“ oder keine Angabe: Die Karte muss ersetzt werden.

Medisign – Geplanter Kartentausch ab Juli 2025

  • Geplanter Start: ab Juli
  • Betroffene Zahnärztinnen und Zahnärzte werden rechtzeitig per Mail kontaktiert.
  • Ablauf:
    • Anmeldung im Kundenkonto (zukünftig mit Zwei-Faktor-Authentifizierung).
    • Falls keine Datenänderung: Austauschkarte kann gegebenenfalls direkt bestellt werden. PostIdent oder Kammerfreigabe ist nicht erforderlich.
    • Die Austauschkarte ist kostenfrei.
    • Bei Änderungen der Kundendaten: Neubeantragung inkl. PostIdent und Kammerfreigabe.

Neue Regelung zur Kartenverwaltung ab August

  • Einführung eines Abomodells.
  • Bisherige doppelte Berechnung der überlappenden Laufzeiten bei Folgekarten entfällt.

D-Trust – Kartentausch seit 23. Juni 2025

  • Start des Austauschs: seit Juni
  • Betroffene Zahnärztinnen und Zahnärzte werden ab Mitte Juni per Mail kontaktiert.
  • Bestehende G2-Karten bleiben bis Dezember 2025 gültig, werden anschließend gesperrt.

Es bestehen folgende Austauschoptionen:

Option 1: Folgekarte (rabattiert)

  • Voraussetzung: Keine Änderungen der personenbezogenen Daten.
  • Laufzeit: 5 Jahre
  • 20 Prozent Rabatt
  • Bestellung nur über den personalisierten Link im Anschreiben möglich.
  • PostIdent und Kammerfreigabe notwendig.
  • Gültig bis 15. August 2025

Option 2: Ersatzkarte (Restlaufzeit)

  • Kostenfrei
  • Kein PostIdent oder Kammerfreigabe notwendig.
  • Keine Datenänderungen möglich.
  • Bestellung nur über den personalisierten Link im Anschreiben möglich.

Weitere Informationen

Der Anbieter T-Systems wird künftig eHBA-Karten mit einer Laufzeit von vier Jahren anbieten, da die verwendeten Chips nur bis 2029 zertifiziert sind. Weiterführende Informationen zu den einzelnen Anbietern sind auf den jeweiligen Webseiten zu finden:


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Tipps für die eigene Praxis

ZEP der BLZK unterstützt bei der Niederlassung 

Sind Sie bereit, den Traum von der eige­nen Praxis zu realisieren? Die Niederlas­sung ist für viele Zahnärzte und Zahnärz­tinnen nach wie vor die erste Wahl, wenn es um die berufliche Zukunft geht. Die Freiberuflichkeit bietet ein hohes Maß an Unabhängigkeit und Selbstbestimmung, eine gute Einkommensperspektive sowie individuelle Gestaltungsmöglichkeiten. Der Schritt in die Selbstständigkeit erfor­dert allerdings eine sorgfältige Planung und strukturiertes Vorgehen. Schließlich sind damit meist Verpflichtungen und Verbindlichkeiten über Jahre hinweg verbunden.

Von großer Bedeutung ist es, sich früh­zeitig mit den anstehenden Fragen aus­einanderzusetzen. Unterstützung bietet hier das ZEP Zentrum für Existenzgrün­der und Praxisberatung, das 2018 von der Bayerischen Landeszahnärzte­kammer gegründet wurde, mit seiner professionellen und vor allem unabhän­gigen Beratung.

Frühzeitig mit der Planung beginnen 

Im Idealfall erfolgt der erste Kontakt, noch bevor ein konkretes Objekt im Raum steht. Zuständig für die Erstbera­tung ist Katrin Heitzmann. Sie war nach ihrem Studium als angestellte Zahnärztin in verschiedenen Praxen tätig, bevor sie sich für die Übernahme einer Einzelpraxis im Münchner Osten entschied, die sie 15 Jahre führte. Vor fünf Jahren hat sie diese abgegeben und unterstützt seit 2022 das ZEP mit ihrem Know­how. 

Eine unabhängige Beratung, wie das ZEP sie bietet, hätte sie sich auch bei ihrer eige­nen Praxisgründung gewünscht. „Jeman­den, der sich die Zeit nimmt, um mit mir gemeinsam aus unterschiedlichen Blick­winkeln auf die zu übernehmende Praxis zu schauen“, so Heitzmann rückblickend. Deshalb ist es ihr besonders wichtig, indi­viduell auf die Situation und die Bedürf­nisse des Zahnarztes oder der Zahnärztin einzugehen, die die kostenfreie Hilfe einer Erstberatung in Anspruch nehmen. 

Grundlegende Fragen an den Anfang stellen 

Zu Beginn stehen meist Grundsatzent­scheidungen im Vordergrund. Damit die­se ohne Zeitdruck erfolgen können, ist es ratsam, die Beratung etwa ein Jahr vor der Existenzgründung in Anspruch zu nehmen. Soll die Praxis beispielsweise in der Stadt oder eher im ländlichen Raum liegen? Dazu sollte sich der Gründer auch darüber im Klaren sein, ob er an dem an­gedachten Standort selbst langfristig le­ben möchte. Eine Standortanalyse sowie die Bedarfsplanung der KZVB sind von großem Nutzen. 

Ebenfalls gut durchdacht muss die Frage nach der Praxisform sein. Noch immer ist die Einzelpraxis die mit Abstand häufigste Form der Niederlassung, doch eine Berufs­ausübungsgemeinschaft (BAG) mit ihren unterschiedlichen Rechtsformen kann ebenso Vorteile mit sich bringen. Wird unter den Inhabern ein kollegiales und gemeinschaftliches Verhältnis gepflegt, lässt sich in einer BAG beispielsweise die Arbeitszeit auf die einzelnen Inhaber fle­xibel aufteilen. Wer vorübergehend mehr Einkommen erzielen will, kann möglicher­weise mehr arbeiten. Steht im Rahmen der Familienplanung dagegen eine Reduzie­rung der Beschäftigungszeit an, lässt sich dies ebenfalls realisieren. 

Die Vision hinter der Praxisgründung erkennen 

Heitzmann ist es deshalb in ihren Gesprä­chen wichtig zu erfahren, welche Vision hinter dem Wunsch nach der eigenen Pra­xis steckt. Wie soll das künftige Arbeits­umfeld aussehen? Möchte der zu Beraten­de Entscheidungen alleinverantwortlich treffen oder ist er eher ein Teamplayer? Soll die Praxis erweiterbar sein, um später eventuell weitere Zahnärzte mit ins Boot zu nehmen? Welches zahnärztliche Profil wird angestrebt? In überversorgten Gebie­ten findet man unter Umständen vorteil­hafte Nischen durch eine Spezialisierung, in unterversorgten Gebieten dagegen ist eher ein breites Angebot sinnvoll. Wel­che Vorteile bietet eine Praxisübernahme gegenüber einer Neugründung?

In der Beratung des ZEP wird die persönliche Beantwortung dieser Fragen stets um die betriebswirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Aspekte ergänzt, um ein um­fassendes Bild zu erstellen und zu einer optimalen Lösung zu gelangen.

Überblick schaffen mit der Praxisbröse der BLZK 

Herrscht Klarheit über die grundlegen­den Kriterien für die Existenzgründung, empfiehlt Heitzmann die Praxisbörse der BLZK. Sie listet bayernweit Praxisabga­ben mit entsprechender Filterfunktion für die Art der Praxis und den Standort auf. Zudem können angehende Gründer selbst ein Praxisgesuch kostenfrei ein­stellen. Bei den Praxisbörsen von Den­taldepots oder Agenturen empfiehlt die Beraterin, sich das Angebot genau anzusehen. Paketlösungen sind auf den ersten Blick oft verlockend. Allerdings gilt es darauf zu achten, durch die Ge­samtlösung die freien Entscheidungs­möglichkeiten in Bezug auf künftige Geschäftspartner (Steuer­, Rechts­, Ver­sicherungsberater, Bank, Depot) nicht zu verlieren.

Im nächsten Schritt sieht das Beratungs­konzept des ZEP eine Lotsenfunktion vor. Wird eine Praxisübernahme konkre­tisiert, kann eine betriebswirtschaftliche Betrachtung des Projekts vorgenommen werden. Unter anderem werden die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben analysiert. 

Dabei werden bayernweite Vergleichszah­len herangezogen. Darüber hinaus kön­nen der Grundriss und die Praxisräume, der Investitionsbedarf und die Personal­situation betrachtet werden. Außerdem erhalten bayerische Zahnärzte kostenfrei eine umfassende Versicherungs­ und Vor­sorgeberatung. 

Fahrplan für die Gründungsphase 

Der Businessplan ist der Fahrplan für die ersten Jahre und sollte von einem dies­bezüglich fachkundigen Steuerberater erstellt werden. Er ist notwendig für die Bankgespräche bezüglich der Finan­zierung und eine gute Orientierung für die Entwicklung der Praxis in den ersten Jahren. In dieser Phase müssen unter­schiedlichste Aspekte parallel in Angriff genommen werden. Hierüber informiert das ZEP unabhängig und neutral. So sind beispielsweise bestimmte Darlehen vor Vertragsabschluss bei der Bank zu bean­tragen. Das Thema Praxisführung muss ebenfalls im Vorfeld geklärt werden. Denn vom ersten Tag der neuen Praxis an kann eine Begehung durch das Ge­werbeaufsichtsamt jederzeit erfolgen. Nicht zuletzt muss ein Marketingkonzept mit Logo, Homepage und Printprodukten entwickelt werden.

Bei all den vielfältigen Aufgaben kann es sich der Gründer nicht leisten, den Überblick zu verlieren. Zusätzliche Un­terstützung bieten das Kursprogramm Betriebswirtschaft der eazf GmbH und die Niederlassungsseminare der zahn­ärztlichen Körperschaften. „Den Blick zu schärfen für die relevanten Themen und einen Fahrplan für die Gründungsphase zu erstellen“, darin sieht Heitzmann die Aufgabe des ZEP.

Ein Kommentar von BLZK-Präsident Dr. Dr. Frank Wohl 

Lust auf Niederlassung 

Angestellt zu sein, ist wie Provisorium tra­gen – praktisch, aber nichts für die Ewig­keit. Eine eigene Praxis ist dagegen wie eine gute Krone: Anfangs aufwendig, aber wenn sie sitzt, ist sie Gold wert. Die Praxis gibt fachliche Selbstbestimmung und unternehmerische Gestaltungsfrei­heit. Sie ist ein Stück Identität, Arbeitsplatz für ein ganzes Team und ein handfester wirtschaftlicher Wert. Gerade in länd­lichen Regionen gibt es großen Bedarf an zahnärztlicher Versorgung. Wer sich dort niederlässt, schafft sich ein berufli­ches Zuhause mit echter gesellschaftlicher Relevanz.

Für den Berufsstand ist es existenziell, dass nicht immer mehr angestellte Kol­legen in Zahnfabriken bohren, sondern dass wir uns den Status der Freiberuflich­keit erhalten. Ich bin überzeugt – je ei­genverantwortlicher wir die Zahnheilkun­de ausüben, umso besser werden unsere Patienten versorgt. Deshalb kämpfe ich auch politisch für gute Niederlassungsbe­dingungen: Bürokratieabbau, leistungs­gerechte Honorare und attraktive Bedin­gungen für unsere Fachkräfte.

Als Kammerpräsident ist es mir ein zen­trales Anliegen, junge Kolleginnen und Kollegen auf dem Weg in die eigene Pra­xis bestmöglich zu unterstützen. Unsere Niederlassungsseminare und die kosten­freie Erstberatung durch das ZEP Zentrum für Existenzgründer und Praxisberatung der BLZK sind unabhängig von Banken oder Depots und bieten höchste Exper­tise für alle, die ihr eigener Chef werden wollen. 


Artikel aus dem BZBplus 6/2025, S. 6-7
Tipps für die eigene Praxis (ePaper)


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Erinnerung: Pflicht zur barrierefreien Praxiswebsite ab 28. Juni 2025

Wir möchten Sie an dieser Stelle daran erinnern, dass größere Zahnarztpraxen ab dem 28. Juni 2025 dazu verpflichtet sind, ihre Websites barrierefrei zu gestalten, sofern sie direkt auf ihrer Internetseite ein Online-Terminbuchungstool zur Verfügung stellen, ein Kontaktformular bereithalten und/oder Videosprechstunden anbieten.

Diese Verpflichtung trifft Praxen:

  • Die mindestens zehn Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von mehr als 2 Millionen Euro erzielen.
  • Die mindestens zehn Personen beschäftigen und deren Jahresbilanz sich auf mehr als 2 Millionen Euro beläuft.

Nähere Informationen finden Sie in dem Artikel „Terminbuchung auf der Praxiswebsite – Für wen gilt die neue Verpflichtung zur Barrierefreiheit?“ aus der BZBplus Ausgabe 4/2025.

Sollten Sie bis dahin nicht mehr in der Lage sein, ihre Website entsprechend anzupassen, ist es ratsam, diese Angebote so lange zu entfernen, bis sie ihre Internetseite umgestaltet haben. Ansonsten können Geldbußen und weitere Sanktionen durch die eigens eingerichtete Marktüberwachungsbehörde drohen.


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Das Einmaleins des Bayerischen Zahnärztetages

Kongress am 24. und 25. Oktober in München 

Der Bayerische Zahnärztetag war im vergangenen Jahr wieder ein großer Erfolg. Der Kongress Zahnärzte war bereits im Vorfeld ausgebucht. Wer sich jetzt schon für die Veranstaltung 2025 anmeldet, kann sich seinen Platz sichern und entspannt planen. Es lohnt sich: Beim Programm setzen die Organisatoren heuer auf ein neues, innovatives Konzept. Lassen Sie sich überraschen.

1. Fortschritte der Zahnheilkunde in Bayern

Der 66. Bayerische Zahnärztetag am 24. und 25. Oktober steht unter dem Leit­motiv „Fortschritte der Zahnheilkunde in Bayern“. Das neu gestaltete Programm für Zahnärzte fokussiert sich auf die verschiedenen Teilbereiche der Zahnme­dizin: Künstliche Intelligenz, Zahnerhal­tung, Endodontie, Prothetik, Chirurgie, Kieferorthopädie, Kinderzahnheilkunde, Parodontologie und Alterszahnheilkun­de. Jeder Themenblock besteht aus den Bausteinen Anmoderation – Fachvortrag – Fallvorstellung und wird präsentiert von einem Referenten-Trio.

2. Eigener Kongress für das Praxisteam

Der eintägige Kongress Zahnärztliches Personal findet am Freitag, 24. Oktober, statt. Hier geht es um „Lebenslange Pro­phylaxe – So funktioniert’s“. Dementspre­chend spannt das Programm einen breiten Bogen von der Kindheit und Jugend über das Erwachsenenalter bis hin zur Prophy­laxe bei Senioren.

3. Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz

Zahnärzte, die am Freitag beim Kongress dabei sind, können zudem ihre Fachkunde im Strahlenschutz aktualisieren. Bitte be­achten Sie: Dafür ist eine separate Anmel­dung erforderlich bis zum 30. September. Weitere Termine finden Sie auf der Web­site der BLZK unter blzk.de/roe

4. Ermäßigungen für Schnellentschlossene und Teamplayer

Der Frühbucherrabatt für Zahnärzte gilt bis Mittwoch, 17. September. Melden sich mehr als zwei Personen aus einer Praxis an, winkt ein Nachlass von zehn Prozent. Auch für Assistenten, Studenten und Rentner gibt es ermäßigte Tickets.

5. 16 Fortbildungspunkte sichern 

Entsprechend den Leitsätzen zur zahnärzt­lichen Fortbildung der Bundeszahnärzte­kammer (BZÄK) wird die Teilnahme am Bayerischen Zahnärztetag mit 16 Punkten bewertet.

6. Update Wissenschaft 

Nicht nur die Referate verdeutlichen den aktuellen Stand der Wissenschaft. Am Freitagnachmittag wird der „Prof. Dieter Schlegel Wissenschaftspreis“ verliehen. Er honoriert herausragende Dissertationen aus der Zahnheilkunde, die an bayerischen Hochschulen ent­standen sind. 

7. Gute Anbindung und viele Parkplätze

Das Tagungshotel „The Westin Grand München“ ist sowohl mit öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit dem Auto gut erreichbar. Parkplätze gibt es in der Tiefgarage und im „Sheraton München Arabellapark Hotel“ nebenan.

8. Gemeinsam für Zahnärzte und Patienten 

An ihrem gemeinsamen Messestand „Die bayerischen Zahnärzte“ informieren die Bayerische Landeszahnärztekammer und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bay­erns über ihre Angebote und Services. Parallel zum Kongress findet im Tagungs­hotel eine Industrieausstellung statt. Auch in diesem Jahr präsentieren sich Dental­unternehmen, Banken und Verbände.


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Warnung der DGUV vor Betrugsversuch

Gefälschte E-Mails mit Rechnungen im Umlauf

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) warnt vor betrügerischen E-Mails mit gefälschtem Absender der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN). Die E-Mails enthalten laut DGUV ein Anschreiben sowie eine Rechnung. In der Betreffzeile erscheinen Formulierungen wie „Schreiben der DGUV zur Einführung des Präventionsmoduls 2025 – Handlungsbedarf“ oder „Pflicht zur Teilnahme am DGUV-Präventionsmodul – jetzt umsetzen“. Die Inhalte suggerieren eine verpflichtende Teilnahme an einem sogenannten Präventionsmodul der DGUV und fordern zur Zahlung einer Gebühr an die BGN auf. Dieses Präventionsmodul existiert jedoch nicht. 

Handlungsempfehlung für Betroffene

Die DGUV hat rechtliche Schritte eingeleitet. Betroffene, die bereits Zahlungen geleistet haben, werden gebeten, ebenfalls Anzeige zu erstatten. Dazu erhalten sie über das Service-Center der BGN unter der Telefonnummer 0621 4456-1581 das Aktenzeichen sowie den Mailkontakt der zuständigen Strafverfolgungsbehörde.

Sie haben Fragen?

Dann können Sie sich an die Infoline der gesetzlichen Unfallversicherung unter der kostenfreien Rufnummer 0800 60 50 40 4 beziehungsweise an info@dguv.de wenden.


Warnhinweis auf der Website der DGUV:

https://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/betrugsversuch.jsp


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Lage der Freien Berufe in Bayern

Jetzt mitmachen: IFB-Umfrage bis 3. August

Das Institut für Freie Berufe (IFB) führt im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie sowie des Verbands Freier Berufe in Bayern e.V. eine Online-Umfrage zur Lage der Freien Berufe im Bundesland Bayern im Jahr 2025 durch. Zentrale Themen der Befragung sind Bürokratie, Digitalisierung sowie die Herausforderungen und Problemfelder der Freien Berufe. Von Interesse ist dabei die ganz persönliche Herangehensweise und Meinung der befragten freiberuflich Tätigen.

Hier geht es zur Umfrage:

www.t1p.de/freiberufler-by

Die Umfrage läuft bis zum 3. August 2025 und dauert ca. 15 Minuten. Alle Daten werden anonym erhoben, streng vertraulich behandelt und entsprechend den Datenschutzbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland vor dem Zugriff Unbefugter gesichert. Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig.


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27.06.2025 | Nachrichten
eHBA-Kartentausch

Welche Karten-Generation es betrifft und was zu beachten ist

Die Bayerische Landeszahnärztekammer möchte alle Zahnärztinnen und Zahnärzte über wichtige Änderungen im Zusammenhang mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) informieren. Hintergrund: Der aktuell eingesetzte RSA-Algorithmus mit 2048-Bit-Schlüssellänge verliert gemäß Vorgabe des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ab dem 1. Januar 2026 seine Eignung für den Einsatz in qualifizierten Signaturen. Aus diesem Grund müssen alle eHBA-Karten der Generation 2.0 (G2), die kein „G2.1“-Kennzeichen aufweisen, spätestens bis Dezember 2025 durch Karten der Generation 2.1 (G2.1) ersetzt werden.

Auf der Kartenrückseite lässt sich die Generation erkennen:

  • „G2.1“ vorhanden: Es besteht kein Handlungsbedarf.
  • „G2“ oder keine Angabe: Die Karte muss ersetzt werden.

Medisign – Geplanter Kartentausch ab Juli 2025

  • Geplanter Start: ab Juli
  • Betroffene Zahnärztinnen und Zahnärzte werden rechtzeitig per Mail kontaktiert.
  • Ablauf:
    • Anmeldung im Kundenkonto (zukünftig mit Zwei-Faktor-Authentifizierung).
    • Falls keine Datenänderung: Austauschkarte kann gegebenenfalls direkt bestellt werden. PostIdent oder Kammerfreigabe ist nicht erforderlich.
    • Die Austauschkarte ist kostenfrei.
    • Bei Änderungen der Kundendaten: Neubeantragung inkl. PostIdent und Kammerfreigabe.

Neue Regelung zur Kartenverwaltung ab August

  • Einführung eines Abomodells.
  • Bisherige doppelte Berechnung der überlappenden Laufzeiten bei Folgekarten entfällt.

D-Trust – Kartentausch seit 23. Juni 2025

  • Start des Austauschs: seit Juni
  • Betroffene Zahnärztinnen und Zahnärzte werden ab Mitte Juni per Mail kontaktiert.
  • Bestehende G2-Karten bleiben bis Dezember 2025 gültig, werden anschließend gesperrt.

Es bestehen folgende Austauschoptionen:

Option 1: Folgekarte (rabattiert)

  • Voraussetzung: Keine Änderungen der personenbezogenen Daten.
  • Laufzeit: 5 Jahre
  • 20 Prozent Rabatt
  • Bestellung nur über den personalisierten Link im Anschreiben möglich.
  • PostIdent und Kammerfreigabe notwendig.
  • Gültig bis 15. August 2025

Option 2: Ersatzkarte (Restlaufzeit)

  • Kostenfrei
  • Kein PostIdent oder Kammerfreigabe notwendig.
  • Keine Datenänderungen möglich.
  • Bestellung nur über den personalisierten Link im Anschreiben möglich.

Weitere Informationen

Der Anbieter T-Systems wird künftig eHBA-Karten mit einer Laufzeit von vier Jahren anbieten, da die verwendeten Chips nur bis 2029 zertifiziert sind. Weiterführende Informationen zu den einzelnen Anbietern sind auf den jeweiligen Webseiten zu finden:


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24.06.2025 | Nachrichten
Tipps für die eigene Praxis

ZEP der BLZK unterstützt bei der Niederlassung 

Sind Sie bereit, den Traum von der eige­nen Praxis zu realisieren? Die Niederlas­sung ist für viele Zahnärzte und Zahnärz­tinnen nach wie vor die erste Wahl, wenn es um die berufliche Zukunft geht. Die Freiberuflichkeit bietet ein hohes Maß an Unabhängigkeit und Selbstbestimmung, eine gute Einkommensperspektive sowie individuelle Gestaltungsmöglichkeiten. Der Schritt in die Selbstständigkeit erfor­dert allerdings eine sorgfältige Planung und strukturiertes Vorgehen. Schließlich sind damit meist Verpflichtungen und Verbindlichkeiten über Jahre hinweg verbunden.

Von großer Bedeutung ist es, sich früh­zeitig mit den anstehenden Fragen aus­einanderzusetzen. Unterstützung bietet hier das ZEP Zentrum für Existenzgrün­der und Praxisberatung, das 2018 von der Bayerischen Landeszahnärzte­kammer gegründet wurde, mit seiner professionellen und vor allem unabhän­gigen Beratung.

Frühzeitig mit der Planung beginnen 

Im Idealfall erfolgt der erste Kontakt, noch bevor ein konkretes Objekt im Raum steht. Zuständig für die Erstbera­tung ist Katrin Heitzmann. Sie war nach ihrem Studium als angestellte Zahnärztin in verschiedenen Praxen tätig, bevor sie sich für die Übernahme einer Einzelpraxis im Münchner Osten entschied, die sie 15 Jahre führte. Vor fünf Jahren hat sie diese abgegeben und unterstützt seit 2022 das ZEP mit ihrem Know­how. 

Eine unabhängige Beratung, wie das ZEP sie bietet, hätte sie sich auch bei ihrer eige­nen Praxisgründung gewünscht. „Jeman­den, der sich die Zeit nimmt, um mit mir gemeinsam aus unterschiedlichen Blick­winkeln auf die zu übernehmende Praxis zu schauen“, so Heitzmann rückblickend. Deshalb ist es ihr besonders wichtig, indi­viduell auf die Situation und die Bedürf­nisse des Zahnarztes oder der Zahnärztin einzugehen, die die kostenfreie Hilfe einer Erstberatung in Anspruch nehmen. 

Grundlegende Fragen an den Anfang stellen 

Zu Beginn stehen meist Grundsatzent­scheidungen im Vordergrund. Damit die­se ohne Zeitdruck erfolgen können, ist es ratsam, die Beratung etwa ein Jahr vor der Existenzgründung in Anspruch zu nehmen. Soll die Praxis beispielsweise in der Stadt oder eher im ländlichen Raum liegen? Dazu sollte sich der Gründer auch darüber im Klaren sein, ob er an dem an­gedachten Standort selbst langfristig le­ben möchte. Eine Standortanalyse sowie die Bedarfsplanung der KZVB sind von großem Nutzen. 

Ebenfalls gut durchdacht muss die Frage nach der Praxisform sein. Noch immer ist die Einzelpraxis die mit Abstand häufigste Form der Niederlassung, doch eine Berufs­ausübungsgemeinschaft (BAG) mit ihren unterschiedlichen Rechtsformen kann ebenso Vorteile mit sich bringen. Wird unter den Inhabern ein kollegiales und gemeinschaftliches Verhältnis gepflegt, lässt sich in einer BAG beispielsweise die Arbeitszeit auf die einzelnen Inhaber fle­xibel aufteilen. Wer vorübergehend mehr Einkommen erzielen will, kann möglicher­weise mehr arbeiten. Steht im Rahmen der Familienplanung dagegen eine Reduzie­rung der Beschäftigungszeit an, lässt sich dies ebenfalls realisieren. 

Die Vision hinter der Praxisgründung erkennen 

Heitzmann ist es deshalb in ihren Gesprä­chen wichtig zu erfahren, welche Vision hinter dem Wunsch nach der eigenen Pra­xis steckt. Wie soll das künftige Arbeits­umfeld aussehen? Möchte der zu Beraten­de Entscheidungen alleinverantwortlich treffen oder ist er eher ein Teamplayer? Soll die Praxis erweiterbar sein, um später eventuell weitere Zahnärzte mit ins Boot zu nehmen? Welches zahnärztliche Profil wird angestrebt? In überversorgten Gebie­ten findet man unter Umständen vorteil­hafte Nischen durch eine Spezialisierung, in unterversorgten Gebieten dagegen ist eher ein breites Angebot sinnvoll. Wel­che Vorteile bietet eine Praxisübernahme gegenüber einer Neugründung?

In der Beratung des ZEP wird die persönliche Beantwortung dieser Fragen stets um die betriebswirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Aspekte ergänzt, um ein um­fassendes Bild zu erstellen und zu einer optimalen Lösung zu gelangen.

Überblick schaffen mit der Praxisbröse der BLZK 

Herrscht Klarheit über die grundlegen­den Kriterien für die Existenzgründung, empfiehlt Heitzmann die Praxisbörse der BLZK. Sie listet bayernweit Praxisabga­ben mit entsprechender Filterfunktion für die Art der Praxis und den Standort auf. Zudem können angehende Gründer selbst ein Praxisgesuch kostenfrei ein­stellen. Bei den Praxisbörsen von Den­taldepots oder Agenturen empfiehlt die Beraterin, sich das Angebot genau anzusehen. Paketlösungen sind auf den ersten Blick oft verlockend. Allerdings gilt es darauf zu achten, durch die Ge­samtlösung die freien Entscheidungs­möglichkeiten in Bezug auf künftige Geschäftspartner (Steuer­, Rechts­, Ver­sicherungsberater, Bank, Depot) nicht zu verlieren.

Im nächsten Schritt sieht das Beratungs­konzept des ZEP eine Lotsenfunktion vor. Wird eine Praxisübernahme konkre­tisiert, kann eine betriebswirtschaftliche Betrachtung des Projekts vorgenommen werden. Unter anderem werden die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben analysiert. 

Dabei werden bayernweite Vergleichszah­len herangezogen. Darüber hinaus kön­nen der Grundriss und die Praxisräume, der Investitionsbedarf und die Personal­situation betrachtet werden. Außerdem erhalten bayerische Zahnärzte kostenfrei eine umfassende Versicherungs­ und Vor­sorgeberatung. 

Fahrplan für die Gründungsphase 

Der Businessplan ist der Fahrplan für die ersten Jahre und sollte von einem dies­bezüglich fachkundigen Steuerberater erstellt werden. Er ist notwendig für die Bankgespräche bezüglich der Finan­zierung und eine gute Orientierung für die Entwicklung der Praxis in den ersten Jahren. In dieser Phase müssen unter­schiedlichste Aspekte parallel in Angriff genommen werden. Hierüber informiert das ZEP unabhängig und neutral. So sind beispielsweise bestimmte Darlehen vor Vertragsabschluss bei der Bank zu bean­tragen. Das Thema Praxisführung muss ebenfalls im Vorfeld geklärt werden. Denn vom ersten Tag der neuen Praxis an kann eine Begehung durch das Ge­werbeaufsichtsamt jederzeit erfolgen. Nicht zuletzt muss ein Marketingkonzept mit Logo, Homepage und Printprodukten entwickelt werden.

Bei all den vielfältigen Aufgaben kann es sich der Gründer nicht leisten, den Überblick zu verlieren. Zusätzliche Un­terstützung bieten das Kursprogramm Betriebswirtschaft der eazf GmbH und die Niederlassungsseminare der zahn­ärztlichen Körperschaften. „Den Blick zu schärfen für die relevanten Themen und einen Fahrplan für die Gründungsphase zu erstellen“, darin sieht Heitzmann die Aufgabe des ZEP.

Ein Kommentar von BLZK-Präsident Dr. Dr. Frank Wohl 

Lust auf Niederlassung 

Angestellt zu sein, ist wie Provisorium tra­gen – praktisch, aber nichts für die Ewig­keit. Eine eigene Praxis ist dagegen wie eine gute Krone: Anfangs aufwendig, aber wenn sie sitzt, ist sie Gold wert. Die Praxis gibt fachliche Selbstbestimmung und unternehmerische Gestaltungsfrei­heit. Sie ist ein Stück Identität, Arbeitsplatz für ein ganzes Team und ein handfester wirtschaftlicher Wert. Gerade in länd­lichen Regionen gibt es großen Bedarf an zahnärztlicher Versorgung. Wer sich dort niederlässt, schafft sich ein berufli­ches Zuhause mit echter gesellschaftlicher Relevanz.

Für den Berufsstand ist es existenziell, dass nicht immer mehr angestellte Kol­legen in Zahnfabriken bohren, sondern dass wir uns den Status der Freiberuflich­keit erhalten. Ich bin überzeugt – je ei­genverantwortlicher wir die Zahnheilkun­de ausüben, umso besser werden unsere Patienten versorgt. Deshalb kämpfe ich auch politisch für gute Niederlassungsbe­dingungen: Bürokratieabbau, leistungs­gerechte Honorare und attraktive Bedin­gungen für unsere Fachkräfte.

Als Kammerpräsident ist es mir ein zen­trales Anliegen, junge Kolleginnen und Kollegen auf dem Weg in die eigene Pra­xis bestmöglich zu unterstützen. Unsere Niederlassungsseminare und die kosten­freie Erstberatung durch das ZEP Zentrum für Existenzgründer und Praxisberatung der BLZK sind unabhängig von Banken oder Depots und bieten höchste Exper­tise für alle, die ihr eigener Chef werden wollen. 


Artikel aus dem BZBplus 6/2025, S. 6-7
Tipps für die eigene Praxis (ePaper)


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17.06.2025 | Nachrichten
Erinnerung: Pflicht zur barrierefreien Praxiswebsite ab 28. Juni 2025

Wir möchten Sie an dieser Stelle daran erinnern, dass größere Zahnarztpraxen ab dem 28. Juni 2025 dazu verpflichtet sind, ihre Websites barrierefrei zu gestalten, sofern sie direkt auf ihrer Internetseite ein Online-Terminbuchungstool zur Verfügung stellen, ein Kontaktformular bereithalten und/oder Videosprechstunden anbieten.

Diese Verpflichtung trifft Praxen:

  • Die mindestens zehn Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von mehr als 2 Millionen Euro erzielen.
  • Die mindestens zehn Personen beschäftigen und deren Jahresbilanz sich auf mehr als 2 Millionen Euro beläuft.

Nähere Informationen finden Sie in dem Artikel „Terminbuchung auf der Praxiswebsite – Für wen gilt die neue Verpflichtung zur Barrierefreiheit?“ aus der BZBplus Ausgabe 4/2025.

Sollten Sie bis dahin nicht mehr in der Lage sein, ihre Website entsprechend anzupassen, ist es ratsam, diese Angebote so lange zu entfernen, bis sie ihre Internetseite umgestaltet haben. Ansonsten können Geldbußen und weitere Sanktionen durch die eigens eingerichtete Marktüberwachungsbehörde drohen.


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13.06.2025 | Nachrichten
Das Einmaleins des Bayerischen Zahnärztetages

Kongress am 24. und 25. Oktober in München 

Der Bayerische Zahnärztetag war im vergangenen Jahr wieder ein großer Erfolg. Der Kongress Zahnärzte war bereits im Vorfeld ausgebucht. Wer sich jetzt schon für die Veranstaltung 2025 anmeldet, kann sich seinen Platz sichern und entspannt planen. Es lohnt sich: Beim Programm setzen die Organisatoren heuer auf ein neues, innovatives Konzept. Lassen Sie sich überraschen.

1. Fortschritte der Zahnheilkunde in Bayern

Der 66. Bayerische Zahnärztetag am 24. und 25. Oktober steht unter dem Leit­motiv „Fortschritte der Zahnheilkunde in Bayern“. Das neu gestaltete Programm für Zahnärzte fokussiert sich auf die verschiedenen Teilbereiche der Zahnme­dizin: Künstliche Intelligenz, Zahnerhal­tung, Endodontie, Prothetik, Chirurgie, Kieferorthopädie, Kinderzahnheilkunde, Parodontologie und Alterszahnheilkun­de. Jeder Themenblock besteht aus den Bausteinen Anmoderation – Fachvortrag – Fallvorstellung und wird präsentiert von einem Referenten-Trio.

2. Eigener Kongress für das Praxisteam

Der eintägige Kongress Zahnärztliches Personal findet am Freitag, 24. Oktober, statt. Hier geht es um „Lebenslange Pro­phylaxe – So funktioniert’s“. Dementspre­chend spannt das Programm einen breiten Bogen von der Kindheit und Jugend über das Erwachsenenalter bis hin zur Prophy­laxe bei Senioren.

3. Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz

Zahnärzte, die am Freitag beim Kongress dabei sind, können zudem ihre Fachkunde im Strahlenschutz aktualisieren. Bitte be­achten Sie: Dafür ist eine separate Anmel­dung erforderlich bis zum 30. September. Weitere Termine finden Sie auf der Web­site der BLZK unter blzk.de/roe

4. Ermäßigungen für Schnellentschlossene und Teamplayer

Der Frühbucherrabatt für Zahnärzte gilt bis Mittwoch, 17. September. Melden sich mehr als zwei Personen aus einer Praxis an, winkt ein Nachlass von zehn Prozent. Auch für Assistenten, Studenten und Rentner gibt es ermäßigte Tickets.

5. 16 Fortbildungspunkte sichern 

Entsprechend den Leitsätzen zur zahnärzt­lichen Fortbildung der Bundeszahnärzte­kammer (BZÄK) wird die Teilnahme am Bayerischen Zahnärztetag mit 16 Punkten bewertet.

6. Update Wissenschaft 

Nicht nur die Referate verdeutlichen den aktuellen Stand der Wissenschaft. Am Freitagnachmittag wird der „Prof. Dieter Schlegel Wissenschaftspreis“ verliehen. Er honoriert herausragende Dissertationen aus der Zahnheilkunde, die an bayerischen Hochschulen ent­standen sind. 

7. Gute Anbindung und viele Parkplätze

Das Tagungshotel „The Westin Grand München“ ist sowohl mit öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit dem Auto gut erreichbar. Parkplätze gibt es in der Tiefgarage und im „Sheraton München Arabellapark Hotel“ nebenan.

8. Gemeinsam für Zahnärzte und Patienten 

An ihrem gemeinsamen Messestand „Die bayerischen Zahnärzte“ informieren die Bayerische Landeszahnärztekammer und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bay­erns über ihre Angebote und Services. Parallel zum Kongress findet im Tagungs­hotel eine Industrieausstellung statt. Auch in diesem Jahr präsentieren sich Dental­unternehmen, Banken und Verbände.


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06.06.2025 | Nachrichten
Warnung der DGUV vor Betrugsversuch

Gefälschte E-Mails mit Rechnungen im Umlauf

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) warnt vor betrügerischen E-Mails mit gefälschtem Absender der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN). Die E-Mails enthalten laut DGUV ein Anschreiben sowie eine Rechnung. In der Betreffzeile erscheinen Formulierungen wie „Schreiben der DGUV zur Einführung des Präventionsmoduls 2025 – Handlungsbedarf“ oder „Pflicht zur Teilnahme am DGUV-Präventionsmodul – jetzt umsetzen“. Die Inhalte suggerieren eine verpflichtende Teilnahme an einem sogenannten Präventionsmodul der DGUV und fordern zur Zahlung einer Gebühr an die BGN auf. Dieses Präventionsmodul existiert jedoch nicht. 

Handlungsempfehlung für Betroffene

Die DGUV hat rechtliche Schritte eingeleitet. Betroffene, die bereits Zahlungen geleistet haben, werden gebeten, ebenfalls Anzeige zu erstatten. Dazu erhalten sie über das Service-Center der BGN unter der Telefonnummer 0621 4456-1581 das Aktenzeichen sowie den Mailkontakt der zuständigen Strafverfolgungsbehörde.

Sie haben Fragen?

Dann können Sie sich an die Infoline der gesetzlichen Unfallversicherung unter der kostenfreien Rufnummer 0800 60 50 40 4 beziehungsweise an info@dguv.de wenden.


Warnhinweis auf der Website der DGUV:

https://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/betrugsversuch.jsp


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03.06.2025 | Nachrichten
Lage der Freien Berufe in Bayern

Jetzt mitmachen: IFB-Umfrage bis 3. August

Das Institut für Freie Berufe (IFB) führt im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie sowie des Verbands Freier Berufe in Bayern e.V. eine Online-Umfrage zur Lage der Freien Berufe im Bundesland Bayern im Jahr 2025 durch. Zentrale Themen der Befragung sind Bürokratie, Digitalisierung sowie die Herausforderungen und Problemfelder der Freien Berufe. Von Interesse ist dabei die ganz persönliche Herangehensweise und Meinung der befragten freiberuflich Tätigen.

Hier geht es zur Umfrage:

www.t1p.de/freiberufler-by

Die Umfrage läuft bis zum 3. August 2025 und dauert ca. 15 Minuten. Alle Daten werden anonym erhoben, streng vertraulich behandelt und entsprechend den Datenschutzbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland vor dem Zugriff Unbefugter gesichert. Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig.


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Röntgenstelle der Bayerischen Zahnärzte (RBZ)

Röntgenstelle der Bayerischen Zahnärzte (RBZ)

Hier finden Sie Infos zum Prüfungsablauf der Röntgengeräte in der Zahnarztpraxis, zur Handhabung von digitalen Röntgenbildern, Dokumente und Formblätter und den QSR-Leitfaden.

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Honorierung und GOZ

Honorierung und GOZ

Das Referat Honorierungssysteme hat alle wichtigen Informationen zur Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) übersichtlich zusammengefasst: z.B. GOZ-Kommentar, GOZ-Broschüre als PDF, Musterformulare und Merkblätter

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Praxisführung

Praxisführung

Arbeitssicherheit, Qualitätsmanagement, Hygiene und Strahlenschutz betreffen jede Praxis. Die BLZK will dazu beitragen, dass bei den zahlreichen Anforderungen genügend Zeit für die Hauptaufgabe des Zahnarztes bleibt: die Behandlung der Patienten.

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Schlichtungsstelle

Schlichtungsstelle

Die Schlichtungsstelle der BLZK informiert Sie über Voraussetzungen, Ablauf, Dauer und Kosten eines Schlichtungsverfahrens.

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Gutachterwesen

Gutachterwesen

Hier finden Sie die Gutachterliste mit den von der BLZK bestellten Gutachtern und Informationen zum Referat Gutachterwesen.

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ZFA-Abschluss- und Zwischenprüfung

ZFA-Abschluss- und Zwischenprüfung


Ausbildungsbeginn vor 1. August 2022

  • Antwort-Wahl-Aufgaben
  • Reihenfolge-, Zuordnungsaufgaben
  • Aufgaben zur Prüfungsvorbereitung

Zu den ZFA-Musterprüfungen

ZFA – Gestreckte Abschlussprüfung (GAP)

ZFA – Gestreckte Abschlussprüfung (GAP)

Ausbildungsbeginn ab 1. August 2022

Infos, Schwerpunktlisten und Beispielaufgaben

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MissionZFA: Instagram-Kanal der BLZK

Strahlenschutz: Fach-kundebescheinigung beantragen

Strahlenschutz: Fach-kundebescheinigung beantragen

Anleitung, Formulare, weitere Dokumente und Kontakt

Service | FAQ
ZBV in Bayern

Hier finden bayerische Zahnärzte und Praxispersonal Antworten auf Fragen wie:

  • Wozu benötige ich einen elektronischen Heilberufsausweis?
  • Wo finde ich meine BLZK-Nummer?
  • Wie hoch ist mein BLZK-Beitrag?
  • SEPA-Lastschriftmandat für den BLZK-Beitrag: Wie richte ich es ein?

FAQ

Ausbildungsnachweis ZFA

Ausbildungsnachweis ZFA

Ausbildungsbeginn ab 1. August 2022

Infos und Unterlagen

KAI-Zahnputztechnik

http://www.blzk.de/blzk/site.nsf/wcms/0E97F3AD4AD49BB3C125807900435B47/$file/kai_systematik.jpg

Eine Anleitung in Bildern mit Tipps und Faltkärtchen zum Ausdrucken.

KAI-Technik auf www.zahn.de

eazf – kursaktuell


Veranstaltungen
für Zahnärzte
und Praxis-
personal

eazf Kurse

Kursprogramm auf eazf.de

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