BLZK-News

Sichtbarkeit im Internet erhöhen

Mit der Zahnarztsuche der BLZK wird Ihre Praxis leichter gefunden

Die Zahnarztsuche der BLZK bietet eine transparente Plattform, auf der Zahnärzte und Patienten leicht zueinander finden. Mit Ihrem Eintrag erhöhen Sie die Sichtbarkeit Ihrer Praxis im Internet und können wesentliche Informationen zu Ihren Schwerpunkten kommunizieren.

Darüber hinaus können Sie in der Zahnarztsuche wichtige Angaben wie beispielsweise zur Barrierefreiheit bzw. Barrierearmut hinterlegen. Nutzen Sie diesen Service, um Ihre Praxis einzutragen oder Ihre Angaben zu aktualisieren. Die Suche ist für bayerische Zahnarztpraxen kostenlos, werbefrei und ohne Bewertungen.

https://zahnarztsuche.blzk.de

Erfahren Sie hier, wie Sie sich erfolgreich anmelden. Oder wenn Ihre Praxis schon eingetragen ist, wie Sie Ihre Daten aktualisieren können.

Wie kann ich meine Praxis anmelden?

Als Voraussetzung für die Veröffentlichung Ihrer Praxis in der Zahnarztsuche benötigt die BLZK aus Datenschutz- und Verifizierungsgründen eine schriftliche Einwilligung. Diese kann bequem unter https://qm.blzk.de/zahnarztsuche im QM Online heruntergeladen werden und muss anschließend nur noch ausgefüllt und unterschrieben per Post oder Fax an den zuständigen Zahnärztlichen Bezirksverband (ZBV) gesendet werden. Alle notwendigen Angaben dazu finden Sie in der Einwilligungserklärung.

Nach Verifizierung durch den ZBV werden die Stammdaten aus der Mitgliederdatei in der Zahnarztsuche veröffentlicht. Dazu gehören

  • Nachname,
  • Vorname,
  • Titel,
  • Praxisanschrift
  • und Telefonnummer.

Falls vorhanden, wird auch das Fachgebiet entsprechend der Daten in der Mitgliederverwaltung veröffentlicht.

Zusatzdaten für ein aussagekräftiges Profil

Um Ihr Profil in der Zahnarztsuche zu optimieren, haben Sie die Möglichkeit, Zusatzdaten hinzuzufügen. Unter https://qm.blzk.de/zahnarztsuche-zusatzdaten können Informationen wie

  • Praxis-Homepage,
  • E-Mail für die Kommunikation mit Patienten,
  • Parkmöglichkeiten,
  • barrierearmer Zugang oder barrierefreie Praxis,
  • Angebot von Hausbesuchen
  • sowie weitere Behandlungssprachen außer Deutsch

hinzugefügt werden. Diese Informationen ermöglichen es Patienten, bereits vor dem ersten Besuch mehr über Ihre Praxis zu erfahren oder gezielt nach bestimmten Kriterien zu suchen.

Wie aktualisiere ich meine Angaben in der Zahnarztsuche?

Ändern sich beispielsweise Ihre Stammdaten bei einem Praxisumzug, wird die Zahnarztsuche automatisch durch die Meldung Ihrer Daten beim ZBV angepasst. Informieren Sie daher Ihren zuständigen ZBV möglichst zeitnah über den Umzug, damit die Daten entsprechend aktualisiert werden können.

Möchten Sie darüber hinaus Ihre Zusatzdaten ändern oder ergänzen, können Sie dies ebenfalls über https://qm.blzk.de/zahnarztsuche-zusatzdaten selbstständig vornehmen. Überprüfen Sie regelmäßig Ihren Eintrag, damit die Angaben in der Zahnarztsuche stets aktuell sind.


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Weiterer eHBA-Kartentausch bis 30. Juni 2026

Anbieter D-Trust und SHC+Care

Für elektronische Heilberufsausweise (eHBA) läuft erneut ein verpflichtender Kartentausch. Betroffen sind sowohl eHBAs der Generation 2.0 als auch bestimmte Karten der Generation 2.1. Gematik und Bundesnetzagentur haben eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2026 eingeräumt.

Alle eHBAs der Generation 2.0 sollten ursprünglich bis 31.12.2025 ausgetauscht werden. Viele Karteninhaber bei D-Trust und Medisign haben bislang noch nicht auf die Anschreiben reagiert. Auch mit Übergangsfrist sollte der Austausch zeitnah angestoßen werden, um Einschränkungen im Praxisbetrieb zu vermeiden.

Neuer Kartenaustausch

Zusätzlich müssen alle eHBAs mit Chips des Herstellers Idemia bis spätestens 30. Juni 2026 ersetzt werden.
Davon betroffen sind:

  • alle eHBAs von SHC, die bis Mitte November 2025 ausgegeben wurden
  • alle eHBAs von D-Trust, die bis einschließlich Januar 2025 ausgegeben wurden

Der Austausch erfolgt vorsorglich aufgrund sicherheitsrelevanter Erkenntnisse - ein Missbrauch gilt als sehr unwahrscheinlich.

Zeitplan und Ablauf

  • Start: SHC: sofort, D-Trust: ab Januar 2026
  • Kommunikation: Anschreiben per E-Mail
  • Austausch: Bis spätestens 30.06.2026
  • Sperrung: „Altkarten“ werden danach deaktiviert

Ein gültiger eHBA ist Voraussetzung für den Zugriff auf die Telematikinfrastruktur und Anwendungen wie E-Rezept, EBZ und eAU. Weitere Informationen stellen die Anbieter unter www.shc-care.de, www.d-trust.net und www.medisign.de bereit.


Nachricht vom 16.12.2025:
eHBA-Umstellung: Übergangsfrist bis Ende Juni 2026


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Digitale Zahnheilkunde

GOZ aktuell

Die Digitalisierung gewinnt in der modernen Zahnmedizin immer mehr an Bedeutung. Sowohl bei der Diagnosestellung oder der Behandlungsplanung als auch bei der Herstellung von Zahnersatz leisten digitale Technologien wertvolle Dienste. Die digitale Datenkommunikation ermöglicht optimal abgestimmte Behandlungskonzepte, erhöht die Präzision und ist zuverlässig. Patienten profitieren vom technologischen Fortschritt in hohem Maße, da Behandlungen komfortabler, effektiver und schonender durchgeführt werden können. Darüber hinaus können durch den digitalen Workflow Fehlerquellen vermieden werden. Auch künstliche Intelligenz (KI) wird den zahnmedizinischen Praxisalltag spürbar verändern.

Vollständiger Artikel aus dem BZB

Artikel aus dem BZB 12/2025 als PDF mit der Liste der GOZ-Leistungen (403 KB)


In der Serie „GOZ aktuell“ veröffentlicht das Referat Honorierungssysteme der Bayerischen Landeszahnärztekammer Berechnungsempfehlungen und Hinweise zur GOZ 2012. Zur Weitergabe innerhalb der Praxis und zum Abheften können die Beiträge aus dem Heft herausgetrennt werden. Sie sind auch auf www.bzb-online.de abrufbar. 


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Online-Befragung zur Berufszufriedenheit von ZFA

BLZK unterstützt TH Rosenheim bei Studie zur Fachkräfteentwicklung im Gesundheitsbereich

Was fördert den langjährigen Verbleib im Beruf von Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA)? Was motiviert ZFA, in ihrem Beruf tätig zu sein? Wie kann die berufliche Zufriedenheit gesteigert werden? Mit einer bundesweiten Online-Befragung führt die Technische Hochschule Rosenheim nun ihr Forschungsprojekt „MFA ZFA-Kompass“ fort. Die Umfrage läuft bis 24. Februar 2026 und lotet die Kriterien zum Thema Berufszufriedenheit aus. Die Beantwortung nimmt circa zehn Minuten in Anspruch.

Hier kommen Sie zur Umfrage.

Interviews noch nicht abgeschlossen

In der ersten Phase des Projekts stand vor allem der Ausstieg aus dem Berufsfeld ZFA im Vordergrund. Dazu sowie zum Ausbildungsabbruch werden seit dem Herbst Interviews mit ehemaligen Mitarbeitenden geführt, die in oder um München oder Rosenheim im ambulanten Bereich gearbeitet und den Beruf verlassen bzw. die Ausbildung abgebrochen haben. Die Gespräche finden zeitlich und örtlich flexibel statt – digital oder vor Ort, ganz nach Wunsch der Gesprächsteilnehmer. Interessierte können sich noch bis zum 31. Januar melden, um dem Forschungsteam ihre Erfahrungen zu berichten. Auch der ZBV München Stadt und Land sowie der ZBV Oberbayern bittet ehemalige ZFA und Auszubildende zur/zum ZFA im Raum München und Rosenheim um Teilnahme an der Studie.

Handlungsempfehlungen gegen den Fachkräftemangel

Das Fachkräftemonitoring im Rahmen des Forschungsprojekts „MFA ZFA-Kompass“ wird von der TH Rosenheim in Kooperation mit der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK) sowie der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) erstellt. Die Ergebnisse der Untersuchung sowie berufsgruppenspezifische Handlungsempfehlungen werden für den Frühsommer 2026 erwartet. Die Kooperationspartner erhalten fortlaufend Informationen über den Stand des Projekts.

Hier erfahren Sie mehr über das Forschungsprojekt.

Als Ansprechpartnerin bei der TH Rosenheim beantwortet Studienleiterin Dr. Ulrike Fettke gerne weitere Fragen unter MFA-ZFA-Kompass@th-rosenheim.de oder telefonisch unter 08031 805-2884.


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eHBA-Umstellung: Übergangsfrist bis Ende Juni 2026

Die seitherige Frist bis Dezember 2025 wurde von der gematik auf 30. Juni 2026 verlängert.

Damit können eHBA der älteren Generation weiterhin genutzt werden, auch für elektronische Signaturen von E-Rezepten, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen oder eArztbriefen.

Hintergrund ist die verpflichtende Umstellung des Verschlüsselungsverfahrens in der Telematikinfrastruktur: Ab 2026 stellt die TI auf ECC um und verabschiedet sich vom bisherigen RSA-Verfahren. Betroffen sind eHBA, Praxisausweise (SMC-B) und Konnektoren.

Die wichtigsten Punkte der neuen Regelung:

  • eHBA der Version G2.0 (nur RSA) dürfen noch bis zum 30. Juni 2026 genutzt werden.
  • Danach funktionieren nur noch eHBA G2.1, die zusätzlich ECC-Zertifikate enthalten.
  • Ab 1. Januar 2026 dürfen die Anbieter nur noch komplett ECC-fähige Karten ausgeben.

Dennoch ist dringend zu empfehlen, den Austausch aller betroffenen Komponenten möglichst zeitnah bzw. wenn möglich bis Ende 2025 einzuplanen, um den sicheren TI-Betrieb nicht zu gefährden.

Wir weisen alle betroffenen Zahnärztinnen und Zahnärzte darauf hin, dass der Heilberufsausweis (eHBA) der Kartengeneration G2.0 zeitnah getauscht werden muss. Zahnärztinnen und Zahnärzte die über den Anbieter T-Systems GmbH einen eHBA besitzen, sind in diesem Fall vom Kartenaustausch nicht betroffen.


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Neues Kapitel im QM Online

Scharfe und spitze Gegenstände

Das bisherige Dokument „Stichverletzungen an kontaminierten Instrumenten“ (B03 b08) wurde im Rahmen der kontinuierlichen Aktualisierung der Qualitätsmanagement-Dokumente grundlegend überarbeitet und erweitert. Das Thema erhält nun ein eigenes Kapitel im QM Online unter der neuen Bezeichnung „D12 – Scharfe und spitze Gegenstände“.

Umgang mit scharfen und spitzen Gegenständen

Ziel des neuen Kapitels „D12 – Scharfe und spitze Gegenstände“ ist es, Zahnarztpraxen in übersichtlicher und praxisnaher Form wichtige Informationen rund um den Umgang mit scharfen und spitzen Gegenständen zu bieten. Damit wird Zahnärztinnen und Zahnärzten sowie dem Praxispersonal ein strukturiertes Vorgehen im Verletzungsfall ermöglicht und gleichzeitig die Nachvollziehbarkeit gegenüber Behörden gewährleistet.

Vier neue Dokumente

Ergänzendes Dokument B04b02

Jeder Arbeitgeber ist gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, seine Beschäftigten in regelmäßigen Abständen über Themen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes zu unterweisen – siehe hierzu Dokument: 


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29.01.2026 | Nachrichten
Sichtbarkeit im Internet erhöhen

Mit der Zahnarztsuche der BLZK wird Ihre Praxis leichter gefunden

Die Zahnarztsuche der BLZK bietet eine transparente Plattform, auf der Zahnärzte und Patienten leicht zueinander finden. Mit Ihrem Eintrag erhöhen Sie die Sichtbarkeit Ihrer Praxis im Internet und können wesentliche Informationen zu Ihren Schwerpunkten kommunizieren.

Darüber hinaus können Sie in der Zahnarztsuche wichtige Angaben wie beispielsweise zur Barrierefreiheit bzw. Barrierearmut hinterlegen. Nutzen Sie diesen Service, um Ihre Praxis einzutragen oder Ihre Angaben zu aktualisieren. Die Suche ist für bayerische Zahnarztpraxen kostenlos, werbefrei und ohne Bewertungen.

https://zahnarztsuche.blzk.de

Erfahren Sie hier, wie Sie sich erfolgreich anmelden. Oder wenn Ihre Praxis schon eingetragen ist, wie Sie Ihre Daten aktualisieren können.

Wie kann ich meine Praxis anmelden?

Als Voraussetzung für die Veröffentlichung Ihrer Praxis in der Zahnarztsuche benötigt die BLZK aus Datenschutz- und Verifizierungsgründen eine schriftliche Einwilligung. Diese kann bequem unter https://qm.blzk.de/zahnarztsuche im QM Online heruntergeladen werden und muss anschließend nur noch ausgefüllt und unterschrieben per Post oder Fax an den zuständigen Zahnärztlichen Bezirksverband (ZBV) gesendet werden. Alle notwendigen Angaben dazu finden Sie in der Einwilligungserklärung.

Nach Verifizierung durch den ZBV werden die Stammdaten aus der Mitgliederdatei in der Zahnarztsuche veröffentlicht. Dazu gehören

  • Nachname,
  • Vorname,
  • Titel,
  • Praxisanschrift
  • und Telefonnummer.

Falls vorhanden, wird auch das Fachgebiet entsprechend der Daten in der Mitgliederverwaltung veröffentlicht.

Zusatzdaten für ein aussagekräftiges Profil

Um Ihr Profil in der Zahnarztsuche zu optimieren, haben Sie die Möglichkeit, Zusatzdaten hinzuzufügen. Unter https://qm.blzk.de/zahnarztsuche-zusatzdaten können Informationen wie

  • Praxis-Homepage,
  • E-Mail für die Kommunikation mit Patienten,
  • Parkmöglichkeiten,
  • barrierearmer Zugang oder barrierefreie Praxis,
  • Angebot von Hausbesuchen
  • sowie weitere Behandlungssprachen außer Deutsch

hinzugefügt werden. Diese Informationen ermöglichen es Patienten, bereits vor dem ersten Besuch mehr über Ihre Praxis zu erfahren oder gezielt nach bestimmten Kriterien zu suchen.

Wie aktualisiere ich meine Angaben in der Zahnarztsuche?

Ändern sich beispielsweise Ihre Stammdaten bei einem Praxisumzug, wird die Zahnarztsuche automatisch durch die Meldung Ihrer Daten beim ZBV angepasst. Informieren Sie daher Ihren zuständigen ZBV möglichst zeitnah über den Umzug, damit die Daten entsprechend aktualisiert werden können.

Möchten Sie darüber hinaus Ihre Zusatzdaten ändern oder ergänzen, können Sie dies ebenfalls über https://qm.blzk.de/zahnarztsuche-zusatzdaten selbstständig vornehmen. Überprüfen Sie regelmäßig Ihren Eintrag, damit die Angaben in der Zahnarztsuche stets aktuell sind.


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27.01.2026 | Nachrichten
Weiterer eHBA-Kartentausch bis 30. Juni 2026

Anbieter D-Trust und SHC+Care

Für elektronische Heilberufsausweise (eHBA) läuft erneut ein verpflichtender Kartentausch. Betroffen sind sowohl eHBAs der Generation 2.0 als auch bestimmte Karten der Generation 2.1. Gematik und Bundesnetzagentur haben eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2026 eingeräumt.

Alle eHBAs der Generation 2.0 sollten ursprünglich bis 31.12.2025 ausgetauscht werden. Viele Karteninhaber bei D-Trust und Medisign haben bislang noch nicht auf die Anschreiben reagiert. Auch mit Übergangsfrist sollte der Austausch zeitnah angestoßen werden, um Einschränkungen im Praxisbetrieb zu vermeiden.

Neuer Kartenaustausch

Zusätzlich müssen alle eHBAs mit Chips des Herstellers Idemia bis spätestens 30. Juni 2026 ersetzt werden.
Davon betroffen sind:

  • alle eHBAs von SHC, die bis Mitte November 2025 ausgegeben wurden
  • alle eHBAs von D-Trust, die bis einschließlich Januar 2025 ausgegeben wurden

Der Austausch erfolgt vorsorglich aufgrund sicherheitsrelevanter Erkenntnisse - ein Missbrauch gilt als sehr unwahrscheinlich.

Zeitplan und Ablauf

  • Start: SHC: sofort, D-Trust: ab Januar 2026
  • Kommunikation: Anschreiben per E-Mail
  • Austausch: Bis spätestens 30.06.2026
  • Sperrung: „Altkarten“ werden danach deaktiviert

Ein gültiger eHBA ist Voraussetzung für den Zugriff auf die Telematikinfrastruktur und Anwendungen wie E-Rezept, EBZ und eAU. Weitere Informationen stellen die Anbieter unter www.shc-care.de, www.d-trust.net und www.medisign.de bereit.


Nachricht vom 16.12.2025:
eHBA-Umstellung: Übergangsfrist bis Ende Juni 2026


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07.01.2026 | Nachrichten
Digitale Zahnheilkunde

GOZ aktuell

Die Digitalisierung gewinnt in der modernen Zahnmedizin immer mehr an Bedeutung. Sowohl bei der Diagnosestellung oder der Behandlungsplanung als auch bei der Herstellung von Zahnersatz leisten digitale Technologien wertvolle Dienste. Die digitale Datenkommunikation ermöglicht optimal abgestimmte Behandlungskonzepte, erhöht die Präzision und ist zuverlässig. Patienten profitieren vom technologischen Fortschritt in hohem Maße, da Behandlungen komfortabler, effektiver und schonender durchgeführt werden können. Darüber hinaus können durch den digitalen Workflow Fehlerquellen vermieden werden. Auch künstliche Intelligenz (KI) wird den zahnmedizinischen Praxisalltag spürbar verändern.

Vollständiger Artikel aus dem BZB

Artikel aus dem BZB 12/2025 als PDF mit der Liste der GOZ-Leistungen (403 KB)


In der Serie „GOZ aktuell“ veröffentlicht das Referat Honorierungssysteme der Bayerischen Landeszahnärztekammer Berechnungsempfehlungen und Hinweise zur GOZ 2012. Zur Weitergabe innerhalb der Praxis und zum Abheften können die Beiträge aus dem Heft herausgetrennt werden. Sie sind auch auf www.bzb-online.de abrufbar. 


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18.12.2025 | Nachrichten
Online-Befragung zur Berufszufriedenheit von ZFA

BLZK unterstützt TH Rosenheim bei Studie zur Fachkräfteentwicklung im Gesundheitsbereich

Was fördert den langjährigen Verbleib im Beruf von Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA)? Was motiviert ZFA, in ihrem Beruf tätig zu sein? Wie kann die berufliche Zufriedenheit gesteigert werden? Mit einer bundesweiten Online-Befragung führt die Technische Hochschule Rosenheim nun ihr Forschungsprojekt „MFA ZFA-Kompass“ fort. Die Umfrage läuft bis 24. Februar 2026 und lotet die Kriterien zum Thema Berufszufriedenheit aus. Die Beantwortung nimmt circa zehn Minuten in Anspruch.

Hier kommen Sie zur Umfrage.

Interviews noch nicht abgeschlossen

In der ersten Phase des Projekts stand vor allem der Ausstieg aus dem Berufsfeld ZFA im Vordergrund. Dazu sowie zum Ausbildungsabbruch werden seit dem Herbst Interviews mit ehemaligen Mitarbeitenden geführt, die in oder um München oder Rosenheim im ambulanten Bereich gearbeitet und den Beruf verlassen bzw. die Ausbildung abgebrochen haben. Die Gespräche finden zeitlich und örtlich flexibel statt – digital oder vor Ort, ganz nach Wunsch der Gesprächsteilnehmer. Interessierte können sich noch bis zum 31. Januar melden, um dem Forschungsteam ihre Erfahrungen zu berichten. Auch der ZBV München Stadt und Land sowie der ZBV Oberbayern bittet ehemalige ZFA und Auszubildende zur/zum ZFA im Raum München und Rosenheim um Teilnahme an der Studie.

Handlungsempfehlungen gegen den Fachkräftemangel

Das Fachkräftemonitoring im Rahmen des Forschungsprojekts „MFA ZFA-Kompass“ wird von der TH Rosenheim in Kooperation mit der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK) sowie der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) erstellt. Die Ergebnisse der Untersuchung sowie berufsgruppenspezifische Handlungsempfehlungen werden für den Frühsommer 2026 erwartet. Die Kooperationspartner erhalten fortlaufend Informationen über den Stand des Projekts.

Hier erfahren Sie mehr über das Forschungsprojekt.

Als Ansprechpartnerin bei der TH Rosenheim beantwortet Studienleiterin Dr. Ulrike Fettke gerne weitere Fragen unter MFA-ZFA-Kompass@th-rosenheim.de oder telefonisch unter 08031 805-2884.


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16.12.2025 | Nachrichten
eHBA-Umstellung: Übergangsfrist bis Ende Juni 2026

Die seitherige Frist bis Dezember 2025 wurde von der gematik auf 30. Juni 2026 verlängert.

Damit können eHBA der älteren Generation weiterhin genutzt werden, auch für elektronische Signaturen von E-Rezepten, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen oder eArztbriefen.

Hintergrund ist die verpflichtende Umstellung des Verschlüsselungsverfahrens in der Telematikinfrastruktur: Ab 2026 stellt die TI auf ECC um und verabschiedet sich vom bisherigen RSA-Verfahren. Betroffen sind eHBA, Praxisausweise (SMC-B) und Konnektoren.

Die wichtigsten Punkte der neuen Regelung:

  • eHBA der Version G2.0 (nur RSA) dürfen noch bis zum 30. Juni 2026 genutzt werden.
  • Danach funktionieren nur noch eHBA G2.1, die zusätzlich ECC-Zertifikate enthalten.
  • Ab 1. Januar 2026 dürfen die Anbieter nur noch komplett ECC-fähige Karten ausgeben.

Dennoch ist dringend zu empfehlen, den Austausch aller betroffenen Komponenten möglichst zeitnah bzw. wenn möglich bis Ende 2025 einzuplanen, um den sicheren TI-Betrieb nicht zu gefährden.

Wir weisen alle betroffenen Zahnärztinnen und Zahnärzte darauf hin, dass der Heilberufsausweis (eHBA) der Kartengeneration G2.0 zeitnah getauscht werden muss. Zahnärztinnen und Zahnärzte die über den Anbieter T-Systems GmbH einen eHBA besitzen, sind in diesem Fall vom Kartenaustausch nicht betroffen.


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15.12.2025 | Nachrichten
Neues Kapitel im QM Online

Scharfe und spitze Gegenstände

Das bisherige Dokument „Stichverletzungen an kontaminierten Instrumenten“ (B03 b08) wurde im Rahmen der kontinuierlichen Aktualisierung der Qualitätsmanagement-Dokumente grundlegend überarbeitet und erweitert. Das Thema erhält nun ein eigenes Kapitel im QM Online unter der neuen Bezeichnung „D12 – Scharfe und spitze Gegenstände“.

Umgang mit scharfen und spitzen Gegenständen

Ziel des neuen Kapitels „D12 – Scharfe und spitze Gegenstände“ ist es, Zahnarztpraxen in übersichtlicher und praxisnaher Form wichtige Informationen rund um den Umgang mit scharfen und spitzen Gegenständen zu bieten. Damit wird Zahnärztinnen und Zahnärzten sowie dem Praxispersonal ein strukturiertes Vorgehen im Verletzungsfall ermöglicht und gleichzeitig die Nachvollziehbarkeit gegenüber Behörden gewährleistet.

Vier neue Dokumente

Ergänzendes Dokument B04b02

Jeder Arbeitgeber ist gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, seine Beschäftigten in regelmäßigen Abständen über Themen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes zu unterweisen – siehe hierzu Dokument: 


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Röntgenstelle der Bayerischen Zahnärzte (RBZ)

Röntgenstelle der Bayerischen Zahnärzte (RBZ)

Hier finden Sie Infos zum Prüfungsablauf der Röntgengeräte in der Zahnarztpraxis, zur Handhabung von digitalen Röntgenbildern, Dokumente und Formblätter und den QSR-Leitfaden.

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Honorierung und GOZ

Honorierung und GOZ

Das Referat Honorierungssysteme hat alle wichtigen Informationen zur Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) übersichtlich zusammengefasst: z.B. GOZ-Kommentar, GOZ-Broschüre als PDF, Musterformulare und Merkblätter

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Praxisführung

Praxisführung

Arbeitssicherheit, Qualitätsmanagement, Hygiene und Strahlenschutz betreffen jede Praxis. Die BLZK will dazu beitragen, dass bei den zahlreichen Anforderungen genügend Zeit für die Hauptaufgabe des Zahnarztes bleibt: die Behandlung der Patienten.

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Schlichtungsstelle

Schlichtungsstelle

Die Schlichtungsstelle der BLZK informiert Sie über Voraussetzungen, Ablauf, Dauer und Kosten eines Schlichtungsverfahrens.

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Gutachterwesen

Gutachterwesen

Hier finden Sie die Gutachterliste mit den von der BLZK bestellten Gutachtern und Informationen zum Referat Gutachterwesen.

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ZFA-Abschluss- und Zwischenprüfung

ZFA-Abschluss- und Zwischenprüfung


Ausbildungsbeginn vor 1. August 2022

  • Antwort-Wahl-Aufgaben
  • Reihenfolge-, Zuordnungsaufgaben
  • Aufgaben zur Prüfungsvorbereitung

Zu den ZFA-Musterprüfungen

ZFA – Gestreckte Abschlussprüfung (GAP)

ZFA – Gestreckte Abschlussprüfung (GAP)

Ausbildungsbeginn ab 1. August 2022

Infos, Schwerpunktlisten und Beispielaufgaben

Folgen Sie unserem Instagram-Kanal @missionzfa

MissionZFA: Instagram-Kanal der BLZK

Strahlenschutz: Fach-kundebescheinigung beantragen

Strahlenschutz: Fach-kundebescheinigung beantragen

Anleitung, Formulare, weitere Dokumente und Kontakt

Service | FAQ
ZBV in Bayern

Hier finden bayerische Zahnärzte und Praxispersonal Antworten auf Fragen wie:

  • Wozu benötige ich einen elektronischen Heilberufsausweis?
  • Wo finde ich meine BLZK-Nummer?
  • Wie hoch ist mein BLZK-Beitrag?
  • SEPA-Lastschriftmandat für den BLZK-Beitrag: Wie richte ich es ein?

FAQ

Ausbildungsnachweis ZFA

Ausbildungsnachweis ZFA

Ausbildungsbeginn ab 1. August 2022

Infos und Unterlagen

KAI-Zahnputztechnik

http://www.blzk.de/blzk/site.nsf/wcms/0E97F3AD4AD49BB3C125807900435B47/$file/kai_systematik.jpg

Eine Anleitung in Bildern mit Tipps und Faltkärtchen zum Ausdrucken.

KAI-Technik auf www.zahn.de

eazf – kursaktuell


Veranstaltungen
für Zahnärzte
und Praxis-
personal

eazf Kurse

Kursprogramm auf eazf.de

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