Praxisbegehungen

Wann finden Praxisbegehungen statt?

Praxisbegehungen können durch das Gewerbeaufsichtsamt jederzeit ohne Anlass stattfinden. In der Regel werden jedoch vorab Termine vereinbart.

In unregelmäßigen Abständen finden sogenannte Schwerpunktbegehungen statt. Es werden in einem festgelegten Zeitraum verstärkt, also eine höhere Anzahl Zahnarztpraxen begangen. Diese Schwerpunktaktionen finden im Wechsel auch in anderen Bereichen, z.B. dermatologischen Praxen, HNO-Praxen, etc. statt.

Was wird geprüft?

Unter anderem die Einhaltung der Vorgaben aus der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV), dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Umsetzung der KRINKO-/RKI-Empfehlungen zur Aufbereitung von Medizinprodukten.

Als praktische Arbeitshilfe stellt die BLZK im QM-Online der BLZK (geschützter Bereich) vorgefertigte Unterlagen, wie z.B. Prüflisten, Arbeitsanweisung und Checklisten bereit, die nur noch an die individuellen Gegebenheiten der jeweiligen Praxis angepasst werden müssen.

Aufbereitung von Medizinprodukten, unter anderem:

  • Validierung (C02a04 )
  • Einstufung der Medizinprodukte (C02b05 )
  • Arbeitsanweisungen (C02b10 – C02b25 )
  • Räumliche Anforderungen für die Aufbereitung (C02a02  – Bauliche Anforderungen)
  • Sachkenntnisse zur Aufbereitung der Medizinprodukte (C02a02  – Personalqualifikation)

Mit Hilfe der Prüfliste „Hygiene“ (C02b01 ) kann eine Selbstkontrolle für den Bereich Hygiene und Aufbereitung von Medizinprodukten durchgeführt werden.

Betreiberpflichten aus der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV), unter anderem:

  • Bestandsverzeichnis (Grundlagen in D04a01 , Musterverzeichnis D04b03 )
  • Medizinproduktebuch (Grundlagen in D04a01 , Musterverzeichnis D04b04 )
  • Sicherheitstechnische Kontrolle (STK)/ggf. Messtechnische Kontrolle (MTK) (D04a01 )

Wie unterstützt die BLZK bei Praxisbegehungen?

  • Arbeitshilfen und Grundlagen im QM Online
  • Telefonische Beratung bei Detailfragen zu Begehungsprotokollen durch das Referat Praxisführung
  • Regelmäßige Information zum aktuellen Stand der Praxisbegehungen
  • FAQ zur Praxisbegehung – häufig gestellte Fragen
  • Praxisbegehung – auf einen Blick (PDF 389 KB)

Artikel im BZB und BZBplus

Ergebnisse liegen vor
Gewerbeaufsicht beendet Schwerpunktbegehungen zur Aufbereitung von Medizinprodukten in Zahnarztpraxen
BZB 12/2022, S. 42-43

Praxisbegehungen enden im Mai
Interview mit Dr. Michael Rottner zum aktuellen Stand
BZBplus 5/2022, S. 12

Validierung ist Pflicht!
Nicht nur während der Praxisbegehungen
BZBplus 5/2021, S. 8

Richtig aufbereiten
Warum Medizinprodukte in Risikogruppen eingestuft werden müssen
BZB 12/2020, S. 32

Lizenz zur Aufbereitung?
Welche Sachkenntnisse wirklich notwendig sind
BZBplus 9/2020, S. 9

Sind Sie eher ein Stefan oder eine Luisa?
BZBplus 2/2020, S. 8-9

Hygiene mit System
BZBplus 1/2020, S. 12-13

Höhere Anforderungen beachten
Wie Medizinprodukte der Klasse „kritisch B“ aufbereitet werden
BZB 1-2/2020, S. 32-33

Bestandsverzeichnis und Medizinproduktebuch
So führen Sie beide Listen richtig
BZBplus 11/2019, S. 10-11

Wichtiges Kapitel für die Praxisbegehung

C02a01-C02a05
Informationen und Grundlagen.
Zum Durchlesen (ausdrucken nicht erforderlich).

C02b01-C02b26
Mustervorlagen und Arbeitshilfen.
Zum Individualisieren und Ausfüllen (speichern oder ausdrucken).

C02c01-C02c05
Gesetzliche Grundlagen als ergänzende Information.

QM Online: C02 Hygiene

Kontakt

Arbeitssicherheit und Hygiene
Lidija Jonic
Telefonisch erreichbar:
Mo–Do: 8.30 bis 11.30 Uhr
und 12.30 bis 15.00 Uhr
Fr: 8.30 bis 12.00 Uhr
Tel.: 089 230211-340
Fax: 089 230211-341


Arbeitssicherheit und Hygiene
Zennur Erdogan
Telefonisch erreichbar:
Mo–Do: 8.30 bis 11.30 Uhr
und 12.30 bis 15.00 Uhr
Fr: 8.30 bis 12.00 Uhr
Tel.: 089 230211-342
Fax: 089 230211-343




Praxisbegehung – auf einen Blick

Praxisbegehung – auf einen Blick

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Praxisbegehung: Häufig gestellte Fragen

Praxisbegehung: Häufig gestellte Fragen

Zu den Fragen und Antworten

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Informationen und Anmeldung auf www.eazf.de

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