Famulatur Zahnmedizin

Die Famulatur ist ein Bestandteil des Zahnmedizinstudiums und muss von der zuständigen Landesuniversität anerkannt werden. Sie kann nach erfolgreichem Abschluss des ersten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung absolviert werden. Der Nachweis über die Famulatur wird zur Zulassung zum dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung benötigt.

Die Famulatur dauert insgesamt vier Wochen. Sie ist mindestens zwei Wochen bei derselben Zahnärztin oder demselben Zahnarzt zu erbringen. Die Famulatur ist in der unterrichtsfreien Zeit ganztägig mit einem Umfang von mindestens 30 Stunden pro Woche abzuleisten.

Zweck der Famulatur

Sie soll die Studierenden mit der praktischen zahnärztlichen Tätigkeit auf verschiedenen zahnärztlichen Berufs- und Tätigkeitsfeldern mit unmittelbarem Patientenkontakt vertraut machen. Damit eröffnet sich auch die Chance, die Vorteile der Niederlassung und die Attraktivität einer Versorgung im ländlichen Raum praktisch zu erleben.

Bei der Famulatur handelt es sich der Form nach um ein Praktikum, ein Arbeitsverhältnis wird dadurch nicht gegründet. Die Studierenden dürfen auch nicht selbstständig an dem/der Patienten/Patientin tätig werden. Alle Tätigkeiten sind nur unter Aufsicht und Leitung einer approbierten Zahnärztin/eines approbierten Zahnarztes zulässig, die/der selbst an der Patientin/dem Patienten praktisch zahnärztlich tätig ist (siehe Leitfaden Famulatur).

Ablauf: Von der Vereinbarung bis zum Zeugnis

Über die Suche können Studierende eine Famulaturpraxis finden und direkt Kontakt mit den Inhabern aufnehmen. Nach Vereinbarung einer Famulaturzeit wird gemeinsam mit der Zahnarztpraxis eine Vereinbarung zur Durchführung der Famulatur abgeschlossen. Die Vorlagen zur Vereinbarung mit Zeugnis finden Sie in der Infobox.

Die von der Praxis unterzeichnete Vereinbarung wird bei der Universität zur Unterschrift abgegeben. Die Universität verwahrt die Vereinbarung in der Prüfungsakte zur Kontrolle bei der Anmeldung zum Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (Z3). Die Universität ist allein zuständig für die Anerkennung der Famulatur.

Nach Beendigung der Famulatur stellt die Famulaturpraxis dem Studierenden ein Zeugnis aus. Weitere Informationen zu den Kernelementen und fachlichen Bereiche der Famulatur finden Sie im Leitfaden zur Famulatur. Bei Fragen zur Famulatur wenden Sie sich bitte an die Studiengangskoordinatorin/den Studiengangskoordinator der Universität.

Anmeldung einer Famulaturpraxis

Über das Online-Formular „Anmeldung Famulaturpraxis“ können Zahnärztinnen und Zahnärzte eine Famulaturstelle anbieten und ihre Daten in der Famulaturpraxis-Suche hinterlegen.

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