06/09/2026 | Nachrichten | BLZK

Erinnerung: Austausch von eHBAs

Nur noch bis zum 30. Juni 2026 möglich!

Seit Monaten läuft der Tausch elektronischer Heilberufsausweise (eHBA). Sowohl eHBAs der Generation 2.0 als auch eHBAs mit IDEMIA-Chips müssen spätestens bis zum 30. Juni 2026 getauscht werden. Betroffene Zahnärztinnen und Zahnärzte, die den Tausch noch nicht vollzogen haben, werden dringend gebeten, auf die Nachrichten (an Ihre beim Anbieter hinterlegte E-Mail-Adresse) zu reagieren und den Tauschprozess zu starten.

Die betroffenen Karten werden spätestens zum 30. Juni 2026 gesperrt – auch ohne Zutun der Karteninhaberinnen und -inhaber. Mit einem eHBA der zu tauschenden Kartentypen ist spätestens ab 1. Juli 2026 kein Unterzeichnen von E-Rezepten, eAUs oder EBZ-Nachrichten mehr möglich!

Wer ist betroffen?

Bis zum 30. Juni 2026 müssen alle eHBAs der Generation 2 sowie eHBAs mit Chips des Herstellers Idemia gegen neue Karten ausgetauscht werden. Betroffen sind hier

  • alle eHBAs von SHC, die bis Mitte November 2025 ausgegeben wurden,
  • alle eHBAs von D-Trust, die bis einschließlich Januar 2025 ausgegeben wurden, sowie
  • alle eHBAs von medisign, die auf der Rückseite die Kennung „G2“ statt „G2.1“ tragen.

Was bedeutet das für die betroffenen Zahnärztinnen und Zahnärzte?

Für alle elektronischen Heilberufsausweise, die nicht zu den oben genannten Gruppen gehören oder bereits ausgetauscht wurden, ist kein weiterer Handlungsbedarf erforderlich. Zahnärztinnen und Zahnärzte, die eine entsprechende Aufforderung durch Ihren Anbieter (SHC, D-Trust oder medisign) erhalten haben, dieser noch nicht gefolgt sind, aber den eHBA für die weitere Teilnahme über den 30. Juni 2026 hinaus benötigen, werden gebeten umgehend zu reagieren. Bei den E-Mails der Anbieter handelt es sich nicht um Werbung oder Spam. Bitte informieren Sie auch das Praxispersonal, um entsprechende Korrespondenz zu erkennen.

Betroffene erhalten neue, sichere Karten – als Austausch- oder Folgekarten, sofern alle Daten gleich geblieben sind, oder als Neuantrag, falls Name oder Meldeadresse sich geändert haben.  

Der Kartentausch erfolgt bei allen Anbietern kostenneutral (die zusätzliche Laufzeit der Neukarte wird wie gewohnt berechnet). D-Trust bittet betroffene Kundinnen und Kunden, bei denen der eHBA getauscht werden muss und noch länger als ein Jahr Restlaufzeit hat, und diejenigen, die umgezogen sind, vor Bestellung mit dem Support der D-Trust in Kontakt zu treten. Dort erhalten Sie zur Restlaufzeit abgestimmte Gutscheine.

Warum ist der Austausch wichtig?

Nur mit einem gültigen eHBA können Sie weiterhin sicher auf die Telematikinfrastruktur zugreifen und die Anwendungen wie beispielsweise E-Rezept, EBZ und eAU nutzen.  

Weitere Informationen und Unterstützung finden Sie unter:

D-Trust:

News: https://www.d-trust.net/de/newsroom/news/austauschaktion-fuer-ehbas-d-trust-reagiert-auf-sicherheitsluecke-infineon-chips

FAQ: https://www.d-trust.net/de/support/ehba#idemia-kartentausch

SHC+CARE:

News & FAQ: https://shc-care.de/aktuelles/kartenausgabe-status/austausch-ehba/401

Medisign:

FAQ: https://www.medisign.de/support/article/sondertausch-2025-jetzt-zum-ehba-der-generation-2-1-wechseln/

Infoseite: eHBA

Infoseite: eHBA

mehr

VOILA_REP_ID=C1257C99:002F5EB3