09/30/2024 | Nachrichten | BLZK, Zahnaerztliches Personal

Durchstarten mit staatlicher Unterstützung

Höchstsatz für ZFA-Weiterbildungsstipendium steigt ab 1. Januar 2025 auf 9.135 Euro

Nach erfolgreicher Ausbildung weiter an der beruflichen Zukunft bauen? Für alle, die einen sehr erfolgreichen ZFA-Abschluss abgelegt haben und sich nun mit einer oder mehreren zusätzlichen Qualifizierungen weiterentwickeln möchten, gibt es gute Nachrichten. Das Weiterbildungsstipendium der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) wird zum 1. Januar 2025 erneut aufgestockt. Der Förderhöchstbetrag steigt im neuen Jahr von 8.700 Euro auf 9.135 Euro. In der Regel stehen den Stipendiatinnen und Stipendiaten damit 3.045 Euro jährlich für Fortbildungen zur Verfügung.

Höchstbetrag gilt für neue und aktuelle Stipendien

Mit der Anhebung wird das Weiterbildungsstipendium noch attraktiver. Der Höchstbetrag gilt für die Neuaufgenommenen ab dem 1. Januar 2025. Doch auch diejenigen, die sich bereits im Programm befinden, profitieren von der Erhöhung und bekommen künftig den neuen Förderhöchstbetrag. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) macht mit dieser Bereitstellung von finanziellen Mitteln für die berufliche Bildung deutlich, dass es weiterhin in die Zukunft junger Arbeitnehmer investieren will. Schließlich stellt der Fachkräftemangel eine der großen Herausausforderungen dar, nicht nur für Zahnarztpraxen.

Die Bayerische Landeszahnärztekammer kann die Stipendien im Rahmen bestimmter Richtlinien vergeben. Derzeit erhalten aus den letzten drei Aufnahmejahrgängen insgesamt 54 Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) Mittel aus dem Topf. Sie können damit über drei Jahre für unterschiedliche Weiterbildungsmaßnahmen Gelder bei der BLZK beantragen.

Im letzten Jahr wurden 130.000 Euro ausbezahlt

2023 standen an erster Stelle die Aufstiegsfortbildungen: Von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wurden allein 14-mal die Aufstiegsfortbildung Zahnmedizinische Verwaltungsassistenz (ZMV), 7-mal die Zahnmedizinische Prophylaxeassistenz (ZMP) und einmal die Dentalhygiene (DH) besucht. Außerdem gab es die Unterstützung für Anpassungsfortbildungen wie Kieferorthopädische Assistenz oder den Prophylaxe Basiskurs, aber auch Maßnahmen zum souveränen Umgang mit schwierigen Patienten sowie zur Implantologischen Fachassistenz wurden bewilligt.

Förderfähig sind anspruchsvolle – meist berufsbegleitende – Weiterbildungen. Das können Kurse zum Erwerb fachlicher Qualifikationen sein, aber auch einzelne Seminare für fachübergreifende Kompetenzen wie Fremdsprachen oder zur Erweiterung von Softwarekenntnissen. Alles in allem konnte die BLZK im Jahr 2023 etwa 130.000 Euro an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auszahlen.

Das sind die Voraussetzungen für ein Stipendium

Die BLZK nimmt jeweils zum 1. Januar eines Jahres 25 junge ZFA in das Förderprogramm auf. Bewerben kann sich jede und jeder mit mindestens 87 Punkten beim Gesamtergebnis auf dem ZFA-Prüfungszeugnis der BLZK. Das Stipendium richtet sich an junge Talente, die zum Aufnahmezeitpunkt das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bewerbungsschluss ist jeweils der 31. Oktober des Vorjahres. Am besten also gleich loslegen und die passende Fortbildung finden!

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