Abnahmeprüfung Röntgengeräte

Die Abnahmeprüfung ist bei einer Neuanschaffung eines Röntgengerätes sowie nach Reparaturen/Änderungen erforderlich. Es werden u.a. die Einstellwerte am jeweiligen Gerät für die optimale Bildqualität festgelegt. Dabei werden die vorgeschriebenen Dosiswerte zu Grunde gelegt. Die Abnahmeprüfung wird entweder vom Hersteller oder vom Lieferanten der Röntgengeräte durchgeführt.

Uraufnahme/Referenzaufnahme für die Konstanzprüfung

Der Techniker fertigt die sogenannte Uraufnahme/Referenzaufnahme an, die für die späteren Konstanzaufnahmen als Vergleich dient.

Aufbewahrung

Die Aufzeichnungen sind für die Dauer des Betriebes des Röntgengerätes oder bis mindestens drei Jahre nach der nächsten Abnahmeprüfung aufzubewahren.

Wann wird eine Abnahmeprüfung benötigt?

  • Vor der Inbetriebnahme von Neugeräten
  • Vor der Wiederinbetriebnahme von Geräten, wenn kein aktueller Abnahmeprüfbericht vorliegt
  • Nach Reparaturen
  • Nach Änderungen oder Austausch von Komponenten der Röntgeneinrichtung
  • Nach Änderung der Betriebsweise der Röntgeneinrichtung
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