Die für ein Ausbildungsverhältnis notwendigen Unterlagen erhalten Sie beim jeweils für die ausbildende Zahnarztpraxis zuständigen Zahnärztlichen Bezirksverband. Nach Abschluss ist der Ausbildungsvertrag dreifach inklusive der erforderlichen Anlagen zur Genehmigung an den Zahnärztlichen Bezirksverband zurückzusenden.
Die Formulare für die Anmeldung zur Zwischen- und Abschlussprüfung werden in der Regel über die Berufsschulen verteilt. Die Rückgabe erfolgt ebenfalls entweder über die Berufsschule oder direkt an den Zahnärztlichen Bezirksverband. Auskunft zu den Anmeldefristen erhalten Sie bei dem für Ihr Ausbildungsverhältnis zuständigen Zahnärztlichen Bezirksverband.
Zweitschriften für das ZFA-Prüfungszeugnis oder die ZFA-Urkunde erhalten Sie beim Zahnärztlichen Bezirksverband, bei dem das betreffende Ausbildungsverhältnis zuletzt eingetragen war.
Die zentrale Stelle zur Überprüfung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen mit dem deutschen Referenzberuf der/des Zahnmedizinischen Fachangestellten ist die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe.
Auf der Website finden Sie Informationen, Ansprechpartner und den Antrag zur Anerkennung.
www.zahnaerzte-wl.de