07/05/2022 | Pressemitteilung
Dornröschenschlaf der GOZ beenden
BLZK und KZVB fordern höheren Punktwert für Privatleistungen
München – Die bayerischen Zahnärzte begrüßen die geplante Anhebung der Honorierung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Sie fordern jedoch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) auf, dem Beispiel des Bundeslandwirtschaftsministers Cem Özdemirs (Bündnis 90/Die Grünen) zu folgen und die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) der wirtschaftlichen Entwicklung der vergangenen Jahre anzupassen und anzuheben – so wie es in der GOZ vorgesehen ist.
Der Punktwert der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), die die Honorare für privatzahnärztliche Leistungen beschreibt, wurde seit 1988 (!) nicht erhöht. Er beträgt seitdem unverändert 11 Pfennige (= 5,62421 Cent). Alle Forderungen der Zahnärzteschaft nach wirtschaftlicher Anpassung wurden seit über 30 Jahren von den zuständigen Bundesgesundheitsministern ignoriert. Umso mehr überrascht es die bayerischen Zahnärzte, dass das Bundeskabinett und der Bundestag eine Neufassung der GOT beschlossen haben. Vorgelegt wurde die Neufassung vom Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen).
Laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) passt die Verordnung die tierärztlichen Leistungen sowohl an den veterinärmedizinischen Erkenntnisstand als auch die Gebührensätze an die wirtschaftlichen Erfordernisse für den Betrieb einer Tierarztpraxis an. Die Gebührensätze der GOT wurden sowohl 2008 als auch 2017 um jeweils 12 Prozent erhöht. Nun werden die Gebührensätze erneut stark angehoben – das ist gerechtfertigt.
Die aktuelle Neufassung der Tierärztegebührenordnung muss nun noch vom Bundesrat beschlossen werden, der am 8. Juli tagt. Im Oktober 2022 könnte sie dann in Kraft treten.
Berger fordert Gleichbehandlung
Christian Berger, Präsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK) und Vorsitzender des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB):
„Wir halten die Erhöhung der GOT für völlig legitim, fordern aber eine Gleichbehandlung der Zahnärzte bei der Honoraranpassung. Die GOZ muss aus ihrem Dornröschenschlaf erweckt werden. Eine regelmäßige Anpassung der GOZ an die wirtschaftlichen Erfordernisse der Zahnärzte muss endlich erfolgen. Nur durch eine Anpassung der Honorare der GOZ an die seit 1988 erfolgte wirtschaftliche Entwicklung kann eine qualitativ hochwertige Zahnmedizin in Deutschland künftig überleben.“
Aus diesem Grund begrüßen und unterstützen die beiden Körperschaften auch die Online-Petition, die eine Gruppe standespolitisch erfahrener Zahnärzte um Dr. Rüdiger Schott aus Sparneck beim Petitionsausschuss des Bundestags unlängst eingereicht hat. Sobald die Zeichnungsfrist beginnt, werden die Körperschaften ihre Mitglieder dafür mobilisieren.