Zahnärztliche Bezirksverbände

In Bayern gibt es acht Zahnärztliche Bezirksverbände (ZBV). Jeder ZBV ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Die „regionalen Zahnärztekammern” sind unter dem Dach der Bayerischen Landeszahnärztekammer vereinigt. Die ZBV unterstehen der Rechtsaufsicht der zuständigen Bezirksregierung und BLZK. Die Regierung von Unterfranken ist dabei zuständig für die ZBV Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken, die Regierung von Oberbayern für die ZBV München, Oberbayern, Schwaben, Oberpfalz und Niederbayern.

Jeder Zahnarzt in Bayern ist Pflichtmitglied eines Zahnärztlichen Bezirksverbands. Die Zahnärztlichen Bezirksverbände führen das Verzeichnis über die Mitgliedschaft, sind für die Einhaltung der Berufsordnung zuständig, organisieren die Ausbildung der Zahnmedizinischen Fachangestellten und unterstützen die Zahnärzte im ZBV in allen Fragen der Berufsausübung.

Zahnärztliche Bezirksverbände in Bayern

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