Approbation beantragen

Bei Fragen zur Approbation oder zur Berufsausübungserlaubnis helfen die Websites der Regierung von Oberbayern und der Regierung von Unterfranken weiter. Sie informieren über Voraussetzungen, Fristen, Kosten und Rechtsgrundlagen und stellen die entsprechenden Formulare bereit.

Regierung von Oberbayern: Zuständig bei Studienabschluss an der LMU München oder der Universität Regensburg

Regierung von Unterfranken: Zuständig bei Studienabschluss an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg oder an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg

Wer Zahnmedizin im Ausland studiert hat, kann sich bei „Berufszulassung bei ausländischem Studium” über eine Approbation bzw. eine Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der Zahnheilkunde informieren.

Meldung beim Zahnärztlichen Bezirksverband

Nach Erhalt der Approbation melden sich Zahnärzte beim zuständigen Zahnärztlichen Bezirksverband. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Tätigkeitsort. Wer noch nicht zahnärztlich tätig ist, bei dem ist der Hauptwohnsitz relevant.

Zahnärztliche Bezirksverbände

Approbation beantragen

Approbation beantragen

Voraussetzungen, Fristen, Formulare, Kosten finden Sie auf dem Bayern Portal

www.freistaat.bayern.de

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