Weitergehende Techniken - Beispiel DVT
Zahnärzte, die im Besitz der Fachkunde im Strahlenschutz nach Nr. 1 der Tabelle 4.3.1 der Fachkunderichtlinie (Fachkunde 1, Grundfachkunde – siehe Tabelle unten) sind, haben die Möglichkeit durch einen geeigneten, von der zuständigen Stelle anerkannten, Spezialkurs nach Anlage 3.2 der Fachkunderichtlinie die Fachkunde Digitale Volumentomografie (DVT) zu erwerben.
Nach der erfolgreichen Teilnahme an diesem Kurs ist es erforderlich bei der jeweiligen zuständigen Stelle, in Bayern die Bayerische Landeszahnärztekammer, die Fachkundebescheinigung zu beantragen.
Fachkundebescheinigung beantragen
Die erfolgreiche Teilnahme am letzten Kurs soll für die Ausstellung der Fachkundebescheinigung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
Tabelle: Fachkunde im Strahlenschutz