Patientenrechte

Das Patientenrechtegesetz fasst das bis dato geltende Richterrecht in einem Gesetzestext zusammen.

Die Rechte und Pflichten des Behandlungsvertrags wurden in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) integriert, Änderungen zur Gesetzlichen Krankenkasse in das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch eingefügt.

In folgenden Gesetzestexten haben sich ebenfalls Änderungen ergeben: Patientenbeteiligungsverordnung, Krankenhausfinanzierungsgesetz, Zulassungsverordnungen für Vertragsärzte und Vertragszahnärzte sowie in der Bundesärzteordnung.

Patientenrechtegesetz

Die Beschlüsse zum Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) finden Sie auf der Website des Bundesrats.

Gegenseitige Information

Was ist ein Behandlungsvertrag? Welche Informationspflichten haben Zahnarzt und Patient laut Patientenrechtegesetz? Diese Fragen beantworten die Paragrafen 630a bis 630c Bürgerliches Gesetzbuch.

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Aufklärung und Einwilligung

Die Einwilligung des Patienten und die Aufklärungspflichten des Zahnarztes sind in den Paragrafen 630d und 630e BGB geregelt. In einem Urteil zum Umfang der Aufklärungspflichten hat der Bundesgerichtshof den Behandler vor übertriebenen Forderungen an die Aufklärung geschützt.

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Patientenakte und Dokumentation

Der Zahnarzt führt für jeden Patienten eine Patientenakte, die der Patient auch einsehen kann. Diese Praxis wurde in den Paragrafen 630f und 630h BGB noch einmal kodifiziert.

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