Qualitätsmanagement
QM-System der BLZK
Neue QM-RL erfordert Anpassungen des QM Online
Bereits seit dem Jahr 2011 sind alle Vertragszahnärzte gesetzlich verpflichtet, ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) einzuführen und weiterzuentwickeln. Am 15. September 2016 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Richtlinie über grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement – auch für Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte – nun endgültig beschlossen. In der weiteren Gestaltung beziehungsweise Ausarbeitung des eingesetzten QMS ist die Praxis an kein bestimmtes QMS gebunden.
Der Beschlusstext und die tragenden Gründe der G-BA-Richtlinie die am 16.11.2016 in Kraft getreten sind, können unter nachfolgenden Links abgerufen werden:
Beschlusstext
Tragende Gründe zum Beschluss
Primäres Ziel ist, eine größtmögliche Patientensicherheit zu gewährleisten. Neben einer bewussten Patientenorientierung sollen auch die Perspektiven der an der Gesundheitsversorgung beteiligten Akteure berücksichtigt werden. Teil A der Richtlinie enthält die Rahmenbestimmungen. Teil B enthält die maßgebliche Konkretisierung der Rahmenbestimmungen für den jeweiligen Sektor.
Die Grundelemente dieser „neuen“ Richtlinie lauten:
Diese grundlegenden Elemente sind im geschützten QM Online der BLZK inhaltlich hinterlegt.
QM Online
Bei der Umsetzung des QMS unterstützt das Referat Qualitätsmanagement die bayerischen Zahnärzte tatkräftig. Das QMS der BLZK wird kontinuierlich vom Referat erweitert, aktualisiert und an die gesetzlichen Vorgaben (G-BA-Beschlüsse) angepasst. Die Struktur und der komplette Inhalt finden sich ausschließlich im geschützten Bereich des QM-Online unter:
https://qm.blzk.de
Alle bayerischen Zahnärztinnen und Zahnärzte haben einen persönlichen Zugang zum QM Online-Bereich der BLZK und können sich mit ihrem Benutzernamen (= BLZK-Nummer) und einem Passwort einloggen.
DIN EN 15224
Ein europaweit gültiger Standard, der speziell auf Dienstleistungsbetriebe in der Gesundheitsversorgung ausgerichtet ist. Die Anforderungen der DIN EN 15224 enthalten diejenigen der DIN EN ISO 9001:2008 mit zusätzlichen Auslegungen und Spezifizierungen für die Gesundheitsversorgung.
Elf Qualitätsmerkmale
Kernstück dieser neuen Norm sind elf festgelegte Qualitätsmerkmale. Diese beziehen sich auf Qualitätsanforderungen, an denen Einrichtungen im Gesundheitswesen – eben auch Zahnarztpraxen – gemessen werden können.
- Angemessene, richtige Versorgung
- Verfügbarkeit
- Kontinuität der Versorgung
- Wirksamkeit
- Effizienz
- Gleichheit
- Evidenzbasierte/wissensbasierte Versorgung
- Auf den Patienten, einschließlich der körperlichen und geistigen Unversehrtheit ausgerichtete Versorgung
- Einbeziehung des Patienten
- Patientensicherheit
- Rechtzeitigkeit und Zugänglichkeit
Risikomanagement
Besonders zu erwähnen ist, dass die DIN EN 15224 als erste Norm die Themen Risikomanagement inklusive Risikobewertung und Patientensicherheit als Schwerpunkte behandelt. Die Norm kann von allen Organisationen in der Gesundheitsversorgung für eine mögliche spätere Zertifizierung angewendet werden. Die Norm DIN EN 15224 wurde im Dezember 2012 veröffentlicht.