Meisterbonus und Meisterpreis der Bayerischen Staatsregierung

Welche Ziele werden mit der Vergabe des Meisterbonus und Meisterpreises verfolgt?

Der Meisterbonus und der Meisterpreis sollen die Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung unterstreichen:

  • Der Meisterbonus soll einen finanziellen Anreiz schaffen, um sich beruflich weiterzubilden und zu qualifizieren.
  • Mit dem Meisterpreis werden zusätzlich die Absolventen mit besonders guten Leistungen ausgezeichnet.

Welche allgemeinen Voraussetzungen gelten für Meisterbonus und Meisterpreis? Wie lange gelten die Richtlinien dazu?

  • Die Abschlussprüfung muss vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle (hier: Bayerische Landeszahnärztekammer) im Freistaat Bayern abgelegt und von dieser das Zeugnis ausgestellt worden sein.
  • Die Richtlinien sind vorerst bis zum 31.12.2024 gültig.

Was ist der Meisterbonus? Wer erhält ihn? Wie wird er beantragt? Wann wird er ausbezahlt?

  • Der Meisterbonus ist eine einmalige Prämie in Höhe von 3.000 Euro (Rückwirkend zum 01.01.2023) für eine erfolgreich abgelegte Fortbildungsprüfung zur/zum Zahnmedizinischen Verwaltungsassistenten/in (ZMV), Zahnmedizinischen Prophylaxeassistenten/in (ZMP) oder Dentalhygieniker/in (DH).
  • Den Meisterbonus erhalten diejenigen Absolventen einer Abschlussprüfung, deren Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Bayern liegen.
  • Der Meisterbonus wird mit einem vorgefertigten Formular nebst Anlagen bei der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK) beantragt. Dieses wird den Absolventen nach der Abschlussprüfung automatisch von der BLZK zugesandt/überreicht.
  • Die Auszahlung des Meisterbonus erfolgt durch die BLZK nach Rücksendung aller Antragsformulare sowie erforderlichen Nachweise durch die Antragsteller und ausschließlich auf die Bankkonten der Absolventen.

Was ist der Meisterpreis und wer erhält ihn?

  • Der Meisterpreis ist eine Urkunde, welche vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege ausgestellt wird.
  • Den Meisterpreis erhalten die 20% Besten einer Abschlussprüfung, welche mindestens die Gesamtbewertung „gut“ erreicht haben.
  • Die Meisterpreisurkunden werden den Preisträgern einmal jährlich durch die Bayerische Landeszahnärztekammer verliehen.

Die 20% Besten werden aus allen Absolventen einer Abschlussprüfung ermittelt, unabhängig von Wohn- oder Beschäftigungsort.

Internet

Richtlinien zum Meisterbonus und Meisterpreis der Bayerischen Staatsregierung:

www.gesetze-bayern.de

Ansprechpartner

Fortbildung
Zahnärztliches Personal
Marei Rose
Tel.: 089 230211-334
Fax: 089 230211-335

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Infos auf stmwi.bayern.de

Ausführliche Informationen zum Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung sowie die Vergaberichtlinien finden Sie auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.

Zur Website

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