Zahnarztrechnung/HKP/GOZ

Gebührenordnung für Zahnärzte als PDF (2,66 MB)
Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) als PDF (2,66 MB)

Fragen zur Privatrechnung

Die Grundlage der Abrechnung für die Behandlung von Privatpatienten und Beihilfeberechtigten und für alle Privatleistungen bei gesetzlich versicherten Patienten ist die Gebührenordnung für Zahnärzte (PDF, 2,66 MB).

Das Referat Honorierungssysteme der BLZK gibt Auskunft, wenn Probleme beim Einreichen der Rechnung bei der Krankenversicherung oder Beihilfestelle auftreten.

Abrechnung nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)

Privatrechnung

Die Rechnung (Liquidation) des Zahnarztes an den Patienten für Privatleistungen wird grundsätzlich vollkommen unabhängig von einer möglichen Erstattung durch die private Krankenversicherung oder Beihilfe gestellt.

Erstattung nach individuellem Versicherungsvertrag

Die Höhe des an den Patienten erstatteten Betrages hängt vom individuell abgeschlossenen Versicherungsvertrag bzw. -tarif ab. Versicherer oder Beihilfe können grundsätzlich Erstattungseinschränkungen festlegen. Die Erstattung kann an bestimmte Voraussetzungen geknüpft werden (Alter, etc.). Der Versicherte muss die Differenz bezahlen, wenn der in der Liquidation ausgewiesene Rechnungsbetrag höher als der von der Krankenversicherung erstattete Betrag ist.

Die GOZ kompakt

Auf zahn.de sind im Artikel 'Fragen zur Zahnarztrechnung' folgende Themen kompakt für Patienten aufbereitet:

  • Notwendige Leistung – Wunschleistung
  • Medizinische Notwendigkeit
  • Steigerungsfaktor
  • Laborkosten
  • Auskunft und Schweigepflichtentbindung
  • Aushändigung von Unterlagen

Ansprechpartner

GOZ-Beratung
Manuela Kunze
Tel.: 089 230211-360
Fax: 089 230211-361

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GOZ-Beratung
Tanja Ruf
Tel.: 089 230211-358
Fax: 089 230211-359

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Beratung für gesetzlich Versicherte

Zahnärztliche Leistungen mit der gesetzlichen Krankenversicherung werden nach dem BEMA (einheitlicher Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen) abgerechnet. Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZBV) beantwortet Fragen hierzu:

Patiententelefon der bayerischen Zahnärzte

Telefon: 089 7441 999 888
Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag: 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag: 9.00 bis 12.00 Uhr

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