Referat Honorierungssysteme

Bundesweiter Interessenvertreter

Das Referat Honorierungssysteme leistet einen wesentlichen Beitrag zur Durchsetzung zahnärztlicher Interessen im Leistungs- und Gebührenrecht. Es arbeitet bundesweit mit staatlichen und zahnärztlichen Stellen zusammen. Als Ansprechpartner für die bayerischen Zahnärzte gibt das Referat Auskunft bei Fragen zur Anwendung und Auslegung der Gebührenordnungen für Zahnärzte (GOZ) und der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Verwaltungsaufgaben und juristische Beratung

Die Verwaltung der BLZK arbeitet den Referenten zu und ist Ansprechpartner für Patienten, Praxen, Erstatter sowie Gerichte. So werden beispielsweise Beurteilungen für Kostenerstatter erstellt oder Fragen zu Heil- und Kostenplänen von Patienten beantwortet. Bei juristischen Fragen steht für den Bereich Honorierungssysteme zudem Rechtsanwältin Susanne Ottmann-Kolbe, Leiterin der Stabsstelle Honorierungssysteme/GOZ der BLZK, zur Verfügung.

GOZ 2012

Die Baustelle GOZ 2012 steht weiterhin im Fokus der Referatsarbeit. Die BLZK vertritt die Auffassung, dass die Gebührenordnung weder den Stand der Wissenschaft noch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Ausübung der Zahnheilkunde berücksichtigt. Durch Informationsveranstaltungen und Publikationen, wie die GOZ-Kalkulationshilfe, stellt die BLZK den bayerischen Zahnärzten Hilfsmittel zur Verfügung, um sie bei der Umsetzung der GOZ zu unterstützen.

Das Referat berichtet regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen mit:

Nachrichten

Zahnerhaltung durch moderne Füllungstherapie

GOZ aktuell

Moderne Behandlungskonzepte und hochwertige Materialien ermöglichen eine minimalinvasive und substanzschonende Füllungstherapie. Trotz weitreichender Präventionsmaßnahmen und allgemein verbesserter Mundgesundheit gehören Zahnfüllungen noch immer zu den häufigsten Behandlungen in der Zahnarztpraxis. Um möglichst viel von der gesunden, eigenen Zahnsubstanz zu erhalten, werden die entsprechenden Eingriffe so gering wie möglich durchgeführt. Diese für den Patienten vorteilhafte Behandlung gestaltet sich für den Zahnarzt als anspruchsvoll und aufwendig. Eine entsprechende Honorierung sollte deshalb gewährleistet sein.

Das Referat Honorierungssysteme der BLZK informiert in diesem Beitrag über die im Gebührenverzeichnis der GOZ aufgeführten Positionen sowie über Maßnahmen, die analog gemäß § 6 Abs. 1 GOZ im Zusammenhang mit der modernen Füllungstherapie zu berechnen sind.

Vollständiger Artikel mit den Berechnungen und Tabellen aus dem BZB

Artikel aus dem BZB 3/2023 als PDF lesen (401 KB)


mehr

GOZ aktuell: Implantologie/Chirurgie

Implantate sind aus der modernen Zahnmedizin nicht mehr wegzudenken. Sowohl bei einzelnen fehlenden Zähnen als auch im zahnlosen Kiefer stellen sie eine funktional und ästhetisch optimale Lösung dar. Selbst bei einer nur gering ausreichenden Knochenbasis können dank moderner Technologien und neu gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnissen Implantate stabil verankert werden. Bedauerlicherweise spiegelt sich der zahnmedizinische Fortschritt in der aktuellen Gebührenordnung nicht wider und somit sind viele Leistungen der zeitgemäßen Implantologie nicht aufgenommen. Das Referat Honorierungssysteme der Bayerischen Landeszahnärztekammer informiert über im Gebührenverzeichnis der GOZ aufgeführte Positionen sowie Maßnahmen, die analog gemäß § 6 Abs. 1 GOZ zu berechnen sind. 


mehr

GOZ aktuell: Digitale Zahnheilkunde

Moderne digitale Technologien ermöglichen eine präzise Planung und somit eine sichere Durchführung der zahnärztlichen Behandlung. Auch der Patient profitiert von den modernen Methoden, indem zahlreiche Maßnahmen vorteilhafter und angenehmer durchgeführt und auch Diagnostiken umfassender gestellt werden können. 

Das Referat Honorierungssysteme der Bayerischen Landeszahnärztekammer befasst sich in diesem Beitrag mit den digitalen Leistungen in der Zahnarztpraxis. Nachfolgend erhalten Sie Tipps und Beispiele für verschiedene Arbeitsbereiche.


mehr

Neue Abrechnungsbasis für die privatzahnärztliche Parodontitistherapie

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), die Vertreter der Beihilfe und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben gemeinsam eine Reihe von Beschlüssen zur Analogberechnung von Leistungen der Parodontaltherapie gefasst. 

Damit ist für den überwiegenden Teil der sogenannten PAR-Strecke die analoge Berechnungsfähigkeit von Leistungen, die nicht originär in der GOZ abgebildet sind, von PKV und Beihilfe anerkannt worden. Die im Beratungsforum getroffene Vereinbarung stellt eine erhebliche Erleichterung bei der Liquidation von PAR-Leistungen bei der modernisierten Parodontaltherapie dar und schafft Abrechnungssicherheit für die wichtigsten Positionen der „PAR-Strecke“. Dies ist gerade im Hinblick auf die ab 2023 im GKV-Bereich greifende Budgetierung insbesondere der Leistungen der PAR-Behandlung eine relevante Verbesserung für die Praxen.

Analoge Leistungen in der Parodontitistherapie

Das nachstehende Leistungsverzeichnis (Quelle: BZÄK, Ausschuss Gebührenrecht der Bundeszahnärztekammer, Dezember 2022) fasst die im Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen von Bundeszahnärztekammer, Privater Krankenversicherung und Vertretern der Beihilfe gefassten Beschlüsse über die analoge Leistungen in der Parodontitistherapie, basierend auf der S3-Leitlinie „Die Behandlung von Parodontitis Stadium I bis III“ der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie zusammen.

Es handelt sich um folgende Leistungen:

  • PAR-Diagnostik, Staging/Grading, Dokumentation
  • Ausfertigung PAR-Formblatt
  • Parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch (ATG)
  • Subgingivale Instrumentierung – PAR (AIT)
  • Befundevaluation – PAR
  • Gingival- und/oder Parodontalindex im Rahmen der UPT - Mehr als zweimal pro Jahr
  • Subgingivale Instrumentierung - UPT

Alle anderen, nicht erfassten Leistungen sind originär gemäß den Bestimmungen der GOZ und GOÄ zu berechnen.

Das Leistungsverzeichnis ersetzt die bisherige gebührenrechtliche Einordnung und die tabellarische Übersicht analoger Leistungen der Bundeszahnärztekammer. Bestimmung und Anwendung von § 5 Abs. 2 GOZ bleiben unberührt.

Download Tabelle Analogberechnung

Eine Tabelle der nach § 6 Abs. 1 analog berechnungsfähigen GOZ-Leistungen in der modernen Parodontaltherapie gemäß den gemeinsamen Beschlüssen des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen von BZÄK, PKV und Beihilfe können Sie sich hier als PDF downloaden (Quelle: BZÄK, Ausschuss Gebührenrecht der Bundeszahnärztekammer, Dezember 2022).


mehr

GOZ aktuell: Parodontologie

Es gibt wohl kaum ein Thema, das die Zahnarztpraxen derzeit mehr beschäftigt als die Abrechnung von parodontalen Leistungen bei privat versicherten Patienten. Mit der am 1. Juli 2021 in Kraft getretenen „Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderen Parodontal-Erkrankungen“ wurde das Leistungsspektrum im GKV-Bereich erheblich optimiert. So erfreulich die Entwicklung ist – eine wissenschaftlich belegte systematische Parodontitistherapie sollte auch bei Privatpatienten möglich sein. 


mehr

PAR-Therapie: Patienteninformation zur Abrechnung

Von wissenschaftlichen Fachgesellschaften wurde ein Konzept entwickelt, das eine erhebliche Verbesserung im Kampf gegen die Volkskrankheit Parodontitis darstellt.

Für die Abrechnung der zahnärztlichen Behandlung von gesetzlich versicherten Patienten gilt der Einheitliche Bewertungsmaßstab (BEMA). Seit dem 1. Juli 2021 erhalten gesetzlich versicherte Patienten eine zeitgemäßen Parodontitistherapie, da neue Leistungen mit der „Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen“ (PAR-Richtlinie) in den BEMA aufgenommen wurden.

Die zahnärztliche Behandlung von privat versicherten Patienten wird nach den Bestimmungen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) von 2012 berechnet. Bedauerlicherweise wurde die GOZ bislang noch nicht an die zeitgemäße Parodontitistherapie mit ihrer neu ausgerichteten Behandlungsstrecke angepasst.

Nahezu keine dieser neuen Leistungen ist in der GOZ beschrieben. Der Zahnarzt hat deshalb die Möglichkeit, diese Leistungen analog auf Grundlage § 6 Abs. 1 GOZ zu berechnen (bei der analogen Berechnung von selbstständigen Leistungen zieht der Zahnarzt hilfsweise eine andere Leistung der GOZ heran).

Das Bundesgesundheitsministerium hat klargestellt, dass eine analoge Berechnung entgegen der Auffassung des PKV-Verbands zulässig ist: „Für die Sicherstellung einer leitliniengerechten Versorgung ist eine Anpassung der GOZ nicht erforderlich, da nicht im Gebührenverzeichnis der GOZ enthaltene Leistungen über den Weg der Analogabrechnung in Rechnung gestellt werden können.“ Wird die analoge Berechnung dennoch von den privaten Kostenerstattern abgelehnt, wird dem Patienten das neue parodontale Behandlungskonzept vorenthalten. Der Privatpatient wird somit zum „Patient zweiter Klasse“.

Leider ist auch die Auffassung der Bayerischen Landeszahnärztekammer für Versicherungen und Beihilfestellen nicht bindend. Wenn der Kostenerstatter auf seiner Ansicht beharrt, sollte der Patient Einspruch erheben.

Die Bayerische Landeszahnärztekammer steht Ihnen und Ihrer Zahnarztpraxis hierbei unterstützend zur Seite. Sie ist der Ansicht, wenn privat versicherte Patienten schon stetig steigenden Beitragsanpassungen ausgesetzt sind, sollten zumindest tarifgemäß die Kosten für die neuen und modernen Therapien übernommen werden, die bereits in vergleichbarer Höhe Eingang in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gefunden haben.

Christian Berger
Präsident der BLZK


mehr

Kontakt

Dr. Dr. Frank Wohl
Tel.: 089 230211-360
Fax: 089 230211-361


Tipps zur Abrechnung

PAR-Leistungen richtig berechnen
BZB 5/2022, S. 40-47

Abrechnen – aber wie?
Besonderheiten in der KFO
BZB 7-8/2021, S. 40-41


GOZ aktuell

Alle Artikel der Rubrik GOZ aktuell

VOILA_REP_ID=C1257C99:002F5EB3