Referat Honorierungssysteme

Bundesweiter Interessenvertreter

Das Referat Honorierungssysteme leistet einen wesentlichen Beitrag zur Durchsetzung zahnärztlicher Interessen im Leistungs- und Gebührenrecht. Es arbeitet bundesweit mit staatlichen und zahnärztlichen Stellen zusammen. Als Ansprechpartner für die bayerischen Zahnärzte gibt das Referat Auskunft bei Fragen zur Anwendung und Auslegung der Gebührenordnungen für Zahnärzte (GOZ) und der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Verwaltungsaufgaben und juristische Beratung

Die Verwaltung der BLZK arbeitet den Referenten zu und ist Ansprechpartner für Patienten, Praxen, Erstatter sowie Gerichte. So werden beispielsweise Beurteilungen für Kostenerstatter erstellt oder Fragen zu Heil- und Kostenplänen von Patienten beantwortet. Bei juristischen Fragen steht für den Bereich Honorierungssysteme zudem Rechtsanwältin Susanne Ottmann-Kolbe, Leiterin der Stabsstelle Honorierungssysteme/GOZ der BLZK, zur Verfügung.

GOZ 2012

Die Baustelle GOZ 2012 steht weiterhin im Fokus der Referatsarbeit. Die BLZK vertritt die Auffassung, dass die Gebührenordnung weder den Stand der Wissenschaft noch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Ausübung der Zahnheilkunde berücksichtigt. Durch Informationsveranstaltungen und Publikationen, wie die GOZ-Kalkulationshilfe, stellt die BLZK den bayerischen Zahnärzten Hilfsmittel zur Verfügung, um sie bei der Umsetzung der GOZ zu unterstützen.

Das Referat berichtet regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen mit:

Nachrichten

Patientenindividuelle Planung und Therapie

GOZ aktuell

Das Patientenverhalten gegenüber Zahnarztpraxen hat sich in den letzten Jahren deutlich verändert. Viele der Besucher sehen sich als Kunden, die immer mehr für Behandlungen bezahlen müssen und deshalb einen sehr hohen Standard erwarten. Die Patienten sind selbstbewusst und durch das Internet mit seinen zahlreichen medizinischen Portalen mehr oder weniger gut vorinformiert.

Umso wichtiger ist es, den Fokus bereits beim ersten Kontakt auf die individuellen Bedürfnisse des Patienten zu lenken, damit eine Vertrauensbasis geschaffen werden kann.

Das Referat Honorierungssysteme der BLZK informiert in diesem Beitrag über gesetzliche Vorschriften und gibt allgemeine Hinweise im Umgang mit Patienten.

Vollständiger Artikel mit den Berechnungen und Tabellen aus dem BZB

Artikel aus dem BZB 9/2023 als PDF lesen (518 KB)


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GOZ ON TOUR erreicht Ziel

Über 1200 Teilnehmer bei acht Veranstaltungen in ganz Bayern

„Qualität hat ihren Preis“: Unter diesem Slogan informierte die Bayerische Landeszahnärztekammer in diesem Sommer bei der bayernweiten Veranstaltungsreihe „GOZ ON TOUR“ über Abrechnungsmöglichkeiten im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte. Nach insgesamt acht Terminen in Regensburg, Veitshöchheim, Bindlach, Gersthofen, Deggendorf, Fürth, Rosenheim und Germering ist die vom GOZ-Senat der BLZK initiierte Tour nun zu Ende gegangen. Mehr als 1200 Zahnärztinnen und Zahnärzte besuchten die Veranstaltungen – ein großer Erfolg für die BLZK.


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GOZ – die Optionen der Gebührenordnung kennen

Die BLZK informiert praxisorientiert und kompetent zu Honorierungsfragen

Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bestimmt die Vergütung der zahnärztlichen Leistungen für Privatversicherte. Seit 35 Jahren unterliegt die Honorierung dem unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent (bei der Festlegung im Jahr 1988: 11 Deutsche Pfennig). Selbst in der vertragszahnärztlichen Versorgung erfolgen jährlich immerhin geringe Anpassungen nach oben. Mittlerweile sind mehr als die Hälfte der vergleichbaren GOZ-Leistungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (Bema) besser bewertet als in der GOZ. Eine Anhebung der zahnärztlichen Vergütung sowie eine Neufassung der Gebührenordnung ist seitens der Politik derzeit jedoch nicht geplant. Deshalb müssen alle Möglichkeiten, die die GOZ bietet, genutzt werden, um ein leistungsgerechtes Honorar zu erzielen.

Der Präsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer, Dr. Dr. Frank Wohl, möchte die Zahnarztpraxen auf dem Weg zu einer angemessenen Honorierung unterstützen und startete im Juni 2023 die bayernweite Veranstaltungsreihe „GOZ ON TOUR – keine Leistung unter Wert“. Die GOZ-Kampagne findet bis zum 12. September in allen bayerischen Regierungsbezirken als Abendveranstaltung statt. Neben Dr. Dr. Wohl tragen auch die beiden weiteren Mitglieder des GOZ-Senats, BLZK-Vizepräsidentin Dr. Barbara Mattner und Dr. Alexander Hartmann, engagiert dazu bei, über die Optionen zu informieren, die die Gebührenordnung bietet.

Steigerungsfaktoren mehr nutzen

Der Zahnarzt hat die Möglichkeit, das Honorar für seine erbrachten Leistungen innerhalb des Gebührenrahmens (Faktor 1,0 – 3,5) unter Berücksichtigung der Schwierigkeit, des Zeitaufwandes und/oder den Umständen nach billigem Ermessen selbst zu bestimmen. Bei Überschreitung des Mittelwertes (2,3-facher Satz) muss die Rechnung eine entsprechende Kurzbegründung enthalten. Wenn Faktor 3,5 nicht ausreicht Durch die Nichtanpassung des GOZ-Punktwertes über 35 Jahre hinweg und die stark gestiegenen Praxiskosten sind Sonderausgabe: Zwischen Ethik und Monetik – Wirtschaftliche Perspektiven des Berufsstands BZBplus | 13 viele GOZ-Leistungen auch zum 3,5-fachen Steigerungssatz nicht mehr qualitätvoll und betriebswirtschaftlich auskömmlich erbringbar. In diesen Fällen kann eine von der GOZ abweichende Höhe der Vergütung mit dem Patienten vereinbart werden. Eine solche Honorarvereinbarung muss vor Beginn der Behandlung schriftlich getroffen werden. Der Patient muss darauf hingewiesen werden, dass eine Erstattung über dem Faktor 3,5 möglicherweise nicht erfolgt.

Folgende Punkte müssen bei einer rechtswirksamen Honorarvereinbarung beachtet werden:

  1. Persönliche Absprache zwischen Arzt und Zahlungsverpflichtetem vor Behandlungsbeginn
  2. Individuelle Vereinbarung – kein Formularcharakter
  3. Keine Pauschalvereinbarung: Die betroffenen Gebührennummern sowie die Höhe des Honorars müssen aufgeführt werden
  4. Hinweis, dass eine Erstattung möglicherweise nicht in vollem Umfang gewährleistet werden kann
  5. Unterschrift von Patient und Zahnarzt
  6. Keine zusätzlichen Hinweise

Vereinbarungen, die nicht den Bestimmungen der Gebührenordnung für Zahnärzte entsprechen, sind unter Umständen unwirksam.

Keine Scheu vor analogen Leistungen

Die Wissenschaft entwickelt sich kontinuierlich weiter und daher gibt es zahlreiche neue Behandlungsmethoden und moderne Therapieverfahren, die sich in der Gebührenordnung von 2012 noch nicht finden. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, die erbrachte Leistung analog zu berechnen.

Analogberechnung bedeutet, dass die Maßnahme nicht in der Gebührenordnung für Zahnärzte beschrieben ist und für die Berechnung hilfsweise eine andere Position herangezogen wird. Der Zahnarzt wählt eine seiner Meinung nach gleichwertige Leistung des Gebührenverzeichnisses hinsichtlich Art, Kosten- und Zeitaufwand aus. Es gibt keine vorgeschriebenen Gebührennummern, die für eine bestimmte Analogberechnung verwendet werden müssen. Auch eine Analogberechnung erfolgt nach den Bestimmungen der GOZ und ist damit Bestandteil der GOZ. Daher sind selbstverständlich auch Analogziffern nach den Vorgaben von § 5 Abs. 2 GOZ steigerbar.

Erstattung von Rechnungen

Es besteht ein Rechtsverhältnis zwischen dem Behandler und dem Privatpatienten einerseits sowie zwischen dem Patienten und seiner Versicherung andererseits. Insoweit haben Erstattungsbeschränkungen der Versicherung keine Auswirkungen auf die Abrechnungsmöglichkeiten des Behandlers. Für diesen sind die Bestimmungen der GOZ zwingende Abrechnungsgrundlage. Getrennt werden muss hier zwischen Berechnungs- und Erstattungsfähigkeit. Grundsätzlich können die Versicherungen in den Versicherungsverträgen Erstattungseinschränkungen festlegen. Mögliche Differenzen zwischen Rechnungs- und Erstattungsbetrag sind vom Versicherten zu tragen.

Unterstützung bei Erstattungsproblemen

Das Referat Honorierungssysteme beschäftigt sich mit der Beantwortung gebührenrechtlicher Fragen. Zahnarztpraxen und Patienten haben die Möglichkeit, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail Rechnungen, die von privaten Krankenversicherungen und/oder Beihilfestellen nicht oder nicht in voller Höhe anerkannt werden, dem Referat vorzulegen.

Unter Berücksichtigung der Gebührenordnung, einschlägiger Gerichtsurteile oder auch von Hinweisen auf die Beschlüsse des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) wird eine Stellungnahme erstellt, die dann auch an die Kostenerstatter weitergereicht werden kann.


Vollständiger Artikel aus dem BZBplus

Artikel aus dem BZBplus Sonderheft 8/2023 als PDF lesen (466 KB)


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Kieferorthopädie

GOZ aktuell

Moderne kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen beseitigen nicht nur Zahn- und Kieferfehlstellungen. Häufig stehen für die Patienten auch ästhetische Aspekte im Vordergrund. Die Abrechnung von Leistungen, die mit herausnehmbaren oder festen Apparaturen sowie Alignern in Verbindung stehen, geht jedoch nicht selten mit Erstattungsproblemen einher.

Die Gebührenordnung für Zahnärzte stellt zur Berechnung der kieferorthopädischen Therapie nur wenige Leistungen zur Verfügung. Trotzdem beeinträchtigen Auseinandersetzungen mit privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen den Praxisalltag.

Das Referat Honorierungssysteme der Bayerischen Landeszahnärztekammer erläutert in diesem Beitrag Besonderheiten bei der Berechnung kieferorthopädischer Maßnahmen.

Vollständiger Artikel mit den Berechnungen und Tabellen aus dem BZB

Artikel aus dem BZB 7-8/2023 als PDF lesen (433 KB)


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Prophylaxe und Kinderzahnheilkunde

Gesunde Milchzähne sind eine wichtige Voraussetzung für das bleibende Gebiss. Deshalb sollte der erste Zahnarztbesuch von Kindern schon im ersten Lebensjahr erfolgen.

Die Behandlung der jungen Patienten erfordert Geduld, Fingerspitzengefühl und Zeit und stellt das gesamte Praxisteam oftmals vor große Herausforderungen. Wie die Berechnung von Untersuchungen, Prophylaxe-Konzepten und Behandlungen bei Kindern und Jugendlichen erfolgen soll, stellt das Referat Honorierungssysteme der Bayerischen Landeszahnärztekammer in diesem Beitrag dar.

Vollständiger Artikel mit den Berechnungen und Tabellen aus dem BZB

Artikel aus dem BZB 6/2023 als PDF lesen (503 KB)


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Spielräume der GOZ optimal nutzen

Die Informationsreihe GOZ ON TOUR startet am 14. Juni in Regensburg

Bereits seit mittlerweile 35 Jahren stagniert der GOZ-Punktwert. Eine Novellierung oder zumindest eine an den Kostensteigerungen orientierte Anhebung seitens der Politik ist derzeit weder kurz- noch mittelfristig zu erwarten. Daher gilt es, die Abrechnungsmöglichkeiten innerhalb der GOZ optimal zu nutzen. Um die bayerischen Zahnarztpraxen dabei bestmöglich zu unterstützen, startet die Bayerische Landeszahnärztekammer unter dem Motto „GOZ ON TOUR – keine Leistung unter Wert“ mit ihrem Präsidenten Dr. Dr. Frank Wohl eine bayernweite Veranstaltungsreihe.

„Wir müssen uns selbst helfen“

GOZ ON TOUR LogoFür Wohl hat das Thema einer angemessenen Honorierung hohe Priorität, wie er bereits zu Anfang seiner Amtsperiode im letzten Jahr erklärt hat. Denn die stetig steigenden Personal-, Energie-, Material- und Laborkosten dürften nicht dazu führen, dass die Wirtschaftlichkeit der Praxen in eine gefährliche Schieflage gerät. Er plädiert daher, alle Optionen auszuschöpfen, die die GOZ ermöglicht: „Wir müssen uns selbst helfen. Dafür bietet die GOZ durchaus Handlungsspielräume. Mit dem § 2 der GOZ besteht die Möglichkeit, freie Vereinbarungen oberhalb des 3,5-fachen Faktors zu treffen. Und gemäß § 6 können Zahnärzte Leistungen, die in der GOZ nicht definiert sind, analog berechnen. Diesen Weg müssen und werden wir gehen.“

Der BLZK-Präsident beruft sich dabei auch auf das Bundesverfassungsgericht. Dieses hat die Anwendung der sogenannten Abweichenden Vereinbarung nach § 2 GOZ durch zwei wegweisende Urteile aus den Jahren 2001 und 2004 bereits nahegelegt wie auch erleichtert. Mit der Veranstaltungsreihe GOZ ON TOUR will die BLZK nun Zahnärztinnen und Zahnärzten sowie ihren Praxisteams weitere Informationen bereitstellen und Hilfestellungen geben, um die Möglichkeiten der GOZ optimal auszuschöpfen – gerade auch vor dem Hintergrund, dass viele Kassenleistungen in Zahnarztpraxen mittlerweile besser vergütet werden als Privatleistungen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch die Kommunikation mit den Patienten. Diese müssen über die Maßnahmen transparent und nachvollziehbar aufgeklärt werden.

Abendveranstaltungen in ganz Bayern

Im Rahmen der flächendeckenden GOZ-Kampagne finden in allen bayerischen Regierungsbezirken jeweils zweieinhalbstündige Abendveranstaltungen statt. Den Auftakt macht am 14. Juni die Veranstaltung in Regensburg. Weitere Orte folgen im Laufe des Sommers mit Veitshöchheim (Unterfranken), Bindlach (Oberfranken), Gersthofen (Schwaben), Deggendorf (Niederbayern), Fürth (Mittelfranken) und Rosenheim (Oberbayern). Den Abschluss bildet der Abend am 12. September in Germering bei München.

„Mit unserer Veranstaltungsreihe GOZ ON TOUR wollen wir die bayerischen Zahnärzte bei Abrechnungsfragen im Rahmen der GOZ maximal unterstützen und sie fit machen, ihren Praxisbetrieb wirtschaftlicher zu gestalten“, erläutert der BLZK-Präsident seine Intention. Denn Qualität hat ihren Preis! Diese Maxime müsse auch in der Zahnarztpraxis gelten.

Unterstützt wird Wohl dabei vom neu eingerichteten GOZ-Senat, dem er selbst, BLZK-Vizepräsidentin Dr. Barbara Mattner und Dr. Alexander Hartmann angehören. Die Organisation der Veranstaltungsreihe erfolgt über die eazf, das Fortbildungsinstitut der BLZK.

Für die Teilnahme erhalten Zahnärztinnen und Zahnärzte jeweils drei Fortbildungspunkte. Die Seminargebühr beträgt 35 Euro pro Person und Termin.

Weitere Informationen und Termine

GOZ ON TOUR – Die BLZK informiert Zahnärzte über Abrechnungsmöglichkeiten mit der GOZ


Artikel aus dem BZBplus 6/2023 als PDF lesen (609 KB)


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Kontakt

Dr. Dr. Frank Wohl
Tel.: 089 230211-360
Fax: 089 230211-361


Tipps zur Abrechnung

PAR-Leistungen richtig berechnen
BZB 5/2022, S. 40-47

Abrechnen – aber wie?
Besonderheiten in der KFO
BZB 7-8/2021, S. 40-41


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