Referat Praxisführung und Strahlenschutz

Praxisführung

Arbeitssicherheit, Hygiene und Aufbereitung von Medizinprodukten – die Themen im Referat Praxisführung und Strahlenschutz betreffen jeden Praxisinhaber. Ziel des Referats ist, die bayerischen Zahnarztpraxen in der täglichen Arbeit zu unterstützen und über praxisrelevante Themen zu informieren. Breiten Raum nimmt auch die Hilfestellung zu Verordnungen und Vorschriften sowie die Beantwortung diesbezüglicher Fragen ein.

Das Referat Praxisführung und Strahlenschutz versteht sich als Knotenpunkt für die unternehmerischen Strategien der zahnärztlichen Berufsausübung und Praxisorganisation. Innovative Ideen, detailliert ausgearbeitet bis zur Anwendungsreife in der Zahnarztpraxis, werden der Zahnärzteschaft als Dienstleistung der BLZK zur Verfügung gestellt.

Das Referat betreut die bayerischen Kolleginnen und Kollegen im Laufe ihrer Berufstätigkeit insbesondere durch:

BuS-Dienst

Zahnarztpraxen, die Mitarbeiter beschäftigen, sind verpflichtet, sich betriebsärztlich und sicherheitstechnisch beraten zu lassen. Um diese berufsgenossenschaftliche Anforderung durchführbar zu gestalten, hat die BLZK das Präventionsmodell (BuS-Dienst – alternative bedarfsorientierte und sicherheitstechnische Betreuung) erarbeitet.


Strahlenschutz

Röntgen ist eines der zentralen Elemente in der zahnärztlichen Diagnostik. Um hierbei die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der Patienten und des Personals vor ionisierender Strahlung im Praxisalltag umzusetzen, beantwortet das Referat alle Fragen rund um den Strahlenschutz zu Gesetzen, Verordnungen und Normen.

Fachkunden

Voraussetzung für den Betrieb einer Röntgeneinrichtung bzw. die Anwendung von Röntgenstrahlen in der Zahnarztpraxis ist unter anderem die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz. Fachkundebescheinigungen für die Anwendungsgebiete „Intraorale Röntgendiagnostik mit dentalen Tubusgeräten, Panoramaschichtaufnahmen,
Fernröntgenaufnahmen des Schädels“, „Schädelübersichtsaufnahmen und Spezialprojektionen", „Fachkunde Handaufnahmen zur Skelettwachstumsbestimmung” sowie „Digitale Volumentomographie“ können nach § 47 der Strahlenschutzverordnung im Referat Strahlenschutz beantragt werden.

Aktualisierung der Fachkunden und Kenntnisse im Strahlenschutz

Zahnärztinnen, Zahnärzte und Zahnärztliches Personal sind laut Strahlenschutzverordnung verpflichtet, regelmäßig die Fachkunde bzw. Kenntnisse im Strahlenschutz zu aktualisieren.

Liste Strahlenschutzkurse in Bayern

Anerkennung von Strahlenschutzkursen

Die Bayerische Landeszahnärztekammer ist gemäß § 51 der Strahlenschutzverordnung in Bayern die zuständige Stelle zur Anerkennung von zahnärztlichen Strahlenschutzkursen, wie Fachkunde-, Aktualisierungs- oder Kenntniserwerbskursen.

Nachrichten

Soforthilfen für Hochwassergeschädigte

Betroffene Praxen können Hilfsgelder beantragen

Für unmittelbar durch das Hochwasser geschädigte gewerbliche Unternehmen, Angehörige Freier Berufe, gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur, Privathaushalte sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe hat der Ministerrat Soforthilfen in Höhe von insgesamt 200 Millionen Euro beschlossen. Damit können auch unmittelbar betroffene Zahnärztinnen und Zahnärzte in Bayern Soforthilfen erhalten, wenn sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. Die Hochwasserschäden müssen ab dem 31. Mai 2024 entstanden sein.

Mehr Informationen finden Sie hier beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.


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Engagement vor Ort

Dr. Hummel in der BZBplus-Serie: Nachhaltigkeit konkret

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in den bisher erschienenen Artikeln haben wir, Ihr Referat Praxisführung und Strahlenschutz, Checklisten erarbeitet und Ihnen ganz gezielt Ansätze aufgezeigt, wie Sie Ihre Praxis möglichst umweltschonend betreiben können. Wenn das Thema Nachhaltigkeit in der Zahnarztpraxis eine wichtige Rolle spielt, halte ich es für sinnvoll, dieses Engagement nach innen und auch nach außen zu tragen.

Einer dieser Kommunikationswege ist die Zertifizierung als klimaneutraler Betrieb, wie sie von verschiedenen Unternehmen angeboten wird. Dies ist gut geeignet, die CO2-Einsparungen in konkreten Zahlen darzustellen und über die Website oder andere Präsentationsmittel nach außen zu vermitteln. Allerdings können für die Einbindung zertifizierender Firmen Kosten im vierstelligen Bereich anfallen – bei Gültigkeit nur für einen begrenzten Zeitraum.

Unterstützung regionaler Projekte

Eine andere Option ist, in ortsnahe Projekte zu investieren. Diese Variante ist weitaus attraktiver, da das Geld einem nachhaltigen Zweck zugutekommt und deutlich öffentlichkeitswirksamer ist. Die Unterstützung kann nicht nur auf der eigenen Website veröffentlicht werden, sondern wird über die beteiligten Vereine zusätzlich kommuniziert. Bei vielen Maßnahmen können Sie gemeinsam mit Ihren Mitarbeitern aktiv werden und so ihr Engagement auch nach innen zeigen.

Um Ihnen die Suche zu erleichtern, habe ich mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und exemplarisch mit bayernweiten Verbänden wie dem Landesbund für Vogel- und Naturschutz (LBV) und dem Bund Naturschutz Kontakt aufgenommen und mich zu lokalen Aktivitäten beraten lassen. Die Anfrage bei Bündnis 90/Die Grünen blieb leider unbeantwortet – selbst nach mehrmaliger Bitte um Auskunft.

Nachfolgend werde ich Ihnen einige Kampagnen des LBV vorstellen. In den nächsten Ausgaben des BZBplus folgen weitere des Bundes Naturschutz und des Bayerischen Staatministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz. Sie werden überrascht von Vielfalt und Ideenreichtum der Institutionen sein, zumindest war ich dies.

LBV: Lebensräume erhalten durch Artenschutz

Der Landesbund für Vogel- und Naturschutz hat in Bayern etwa 250 Ortsverbände. Diese führen konkrete Artenschutzmaßnahmen sowie Bildungsarbeit an Schulen und Kindergärten durch. Im Folgenden listen wir einige aktuelle Projekte auf, die Ihnen die Möglichkeit bieten, sich finanziell oder auch durch (wo)manpower einzubringen:

  • Arche Noah Fonds: Es kann konkret für den Erhalt einzelner Biotopflächen gespendet werden. Derzeit werden bayernweit bereits 35.000 Hektar geschützt.
  • Patenschaft für den bedrohten Kiebitz: Schwerpunktgebiete sind Straubing, Deggendorf, Knoblauchsland, Dingolfing-Landau. Es wird eine Patenurkunde ausgestellt und gibt regelmäßige Informationen.
  • Social days: Schulung und Arbeiten in der Natur – die ganze Praxis kann einen halben Tag in der Natur verbringen und dabei viel lernen.
  • Alle Vöglein sind schon da (Vogelzählen für Senioren): Sollten Sie eine Senioreneinrichtung betreuen, wäre dies ein sinnvoller Vorschlag, den Sie der Heimleitung unterbreiten können.
  • Gesund durch die Natur: Förderung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen – ein wunderschönes Projekt, das Ihr soziales Engagement kommuniziert.
  • Wiederansiedlung der Bartgeier im Berchtesgadener Land: Spenden werden mit einem Spendenscheck dokumentiert.
  • Umweltstationen in ganz Bayern: Dort ist ebenso ein Mitwirken für Mitarbeiter möglich.
  • Spendenübergabescheck: Ab einem Spendenbetrag von 5.000 Euro wird ein gemeinsamer Termin vor Ort organisiert, ein Spenderscheck überreicht und ein Pressebericht in den Regionalzeitungen veröffentlicht. Zudem können auf Wunsch individuelle Touren für das gesamte Praxisteam organisiert werden.
  • LBV-Spenderführungen mit begrenzter Teilnehmerzahl: Derzeit werden in diesem Rahmen Nachtwanderungen im Murnauer Moos, eine Flusswanderung in Cham, Wanderungen zu Biotopflächen in der Oberpfalz, zu den Bartgeiern in den Berchtesgadener Alpen oder zu den Adlern im Allgäu angeboten.

Zudem gibt es in unserem Freistaat eine Vielzahl lokaler Vereine und Interessenverbände, die sich für Tier- und Umweltschutz einsetzen. Sie werden dort für ein Engagement immer ein offenes Ohr finden.

Ihr
Dr. Frank Hummel
Referent Praxisführung und Strahlenschutz der BLZK
Mitglied des Vorstandes der BLZK


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Mehr als „nur“ Klimaschutz

Dr. Hummel in der BZBplus-Serie: Nachhaltigkeit konkret

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in den vorangegangenen Artikeln haben wir unter der Überschrift „Nachhaltigkeit konkret“ den ökologischen Fußabdruck unserer Praxen genauer unter die Lupe genommen und Ihnen Checklisten an die Hand gegeben, damit Sie auf einfache Weise einen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz leisten können. Damit erschöpfen sich allerdings die Möglichkeiten einer nachhaltigen Praxisführung nicht, denn Nachhaltigkeit ist ein Begriff, der deutlich weiter gespannt ist, als der CO²-Fußabdruck.

Agenda 2030 – Zukunftsvertrag für die Welt

Auf dem UN-Gipfel 1992 in Rio de Janeiro ist die Idee der nachhaltigen Entwicklung als globales Leitbild verankert und 2015 in New York die Agenda 2030 mit 17 Zielen für eine nachhaltige Entwicklung als „Zukunftsvertrag“ von 193 Mitgliedsstaaten verabschiedet worden. Dahinter steht die Überzeugung und das ethische Prinzip, dass eine nachhaltige Entwicklung konsequent in allen Gesellschaftsbereichen angewendet werden muss. Eine nachhaltige Politik betrifft somit nicht nur Artenvielfalt, Klimaschutz, Ressourcen- und Energieverbrauch, sondern auch den inneren Zusammenhalt der Gesellschaft. Die Förderung der Innovationsfähigkeit und der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger sind dabei ganz wichtige Eckdaten, die wir auch auf die Gestaltung unseres Praxisalltags übertragen können und sollten.

Dafür werden wir im Rahmen unserer Serie weitere Themen bearbeiten, wie zum Beispiel die Vorstellung nachhaltiger Projekte, die Gesundheitsförderung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, eine mit dem Team gemeinsame Erarbeitung und Verankerung nachhaltiger Praxisziele oder die Erstellung von Beratungsangeboten für Patientinnen und Patienten, wie eine Ernährungsberatung bei Parodontitis oder Beratung zu Halitosis oder Xerostomie. Zu den Beiträgen wird es auch weiterhin Checklisten geben, soweit sie eine wertvolle Ergänzung darstellen.

Unterstützung nachhaltiger Projekte

In der nächsten Ausgabe des BZBplus werden wir Möglichkeiten aufzeigen, wie eine Beteiligung an nachhaltigen Projekten aussehen und wie die Praxisführung das nachhaltige Engagement nach außen wie auch nach innen kommunizieren kann. Dazu stellen wir verschiedene förderungswürdige Projekte des Landesbundes für Vogel- und Naturschutz e. V. (LBV) und des Bundes Naturschutz e. V. vor. Es wird keine vollständige Aufzählung aller Möglichkeiten sein, das würde den Rahmen dieser Artikelserie sprengen, aber es wird eine kleine beispielhafte Auswahl regionaler wie auch gebietsübergreifender Umweltprojekte sowie lokal begrenzter sozialer Projekte vorgestellt.

An dieser Stelle möchten wir uns, also das Referat Praxisführung, ganz herzlich für die große Resonanz zu unserer Artikelserie „Nachhaltigkeit konkret“ bedanken. Für Anregungen und für konstruktive Kritik sind wir immer offen und dankbar.

Die Klimakrise kann die Chance für eine bessere Zukunft sein – wenn wir gemeinsam handeln.

Ihr
Dr. Frank Hummel
Referent Praxisführung und Strahlenschutz der BLZK
Mitglied des Vorstandes der BLZK


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Hygiene und Nachhaltigkeit – was ist möglich?

Umweltschonende Praxisführung unter Berücksichtigung der Hygieneanforderungen

Über Möglichkeiten einer umweltbewussten Praxisführung haben wir in den letzten Ausgaben des BZBplus bereits mehrfach berichtet. Der Nachhaltigkeit sind jedoch durch die Anforderungen der Praxishygiene Grenzen gesetzt.

Klar ist, die Sicherheit der Patientinnen und Patienten sowie des Praxisteams steht bei der Behandlung immer an erster Stelle. Zudem ist nicht jede Maßnahme für alle Praxen geeignet und umsetzbar. Dennoch können Zahnarztpraxen mit ihrem Handeln die Umwelt schonen. Kosten und Arbeitsaufwand werden dabei häufg sogar reduziert.

Korrekte Einstufung der Medizinprodukte und Aufbereitung

Eine Risikobewertung und Einstufung der aufzubereitenden Medizinprodukte (Instrumente) ist gemäß RKI-Richtlinie „Anforderung an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“ zu erstellen. Für „semikritisch“ (nicht invasiv) eingestufte Medizinprodukte (Instrumente) ist nach der Aufbereitung keine Folien-/Papierverpackung nötig. Sie müssen also auch nicht sicherheitshalber verpackt und gelagert oder gar verpackt sterilisiert werden. Bei der Nutzung eines Reinigungsund Desinfektionsgerätes (RDG) müssen semikritische Medizinprodukte nicht zusätzlich unverpackt in den Autoklaven. Nach der Aufbereitung in einem RDG mit validierten Prozessen können sie freigegeben werden.

Anders verhält es sich bei „kritisch“ (bestimmungsgemäß invasiv, in den Körper eindringend) eingestuften Medizinprodukten (Instrumenten). Diese sind stets zu verpacken.

Unser Tipp: Überprüfen Sie Ihre „Risikobewertung und Einstufung von Medizinprodukten“ unter C02b05 im QM Online. Hier fnden Sie eine detaillierte Liste zur Einordnung der Produkte. Bedenken Sie bei der Umsetzung, dass die korrekte Aufbereitung im Praxisalltag Energie und Arbeitszeit sparen kann. 

Tauchbad für Medizinprodukte

Ein weiterer Punkt ist die Nutzung eines Tauchbades mit Reinigungs- und/oder Desinfektionslösungen, wenn im Anschluss die kontaminierten Medizinprodukte (Instrumente) maschinell aufbereitet werden. Dies ist generell möglich und erlaubt, allerdings ist die Trockenablage der Instrumente ausreichend.

Werden aus Arbeitsschutzgründen die Instrumente vor der maschinellen Aufbereitung in ein (desinfzierendes) nicht fxierendes Reinigungsbad gelegt, müssen die Rückstände vor dem Programmstart sorgfältig abgespült werden, um eine Schaumbildung im RDG zu vermeiden. Andernfalls kann es zu einer Fehlermeldung kommen, die eine Wiederholung des Vorgangs erfordert.

Tägliche Feuchtreinigung der Fußböden

Laut RKI „Infektionsprävention in der Zahnheilkunde – Anforderungen an die Hygiene“ wird die allabendliche Feuchtreinigung der Praxisböden gefordert: „Für Fußböden der Behandlungsräume ist am Ende eines Arbeitstages eine Feuchtreinigung ohne Zusatz von Desinfektionsmitteln ausreichend. Gezielte Desinfektionsmaßnahmen sind notwendig, wenn eine sichtbare Kontamination des Fußbodens mit Blut, Speichel oder anderen potenziell infektiösen Sekreten vorliegt (Kat. IB)“, so die RKI-Vorgabe.

Abfalltrennung in den Praxisräumen

Was für den privaten Haushalt längst Standard ist, lässt sich ebenso in der Praxis umsetzen: das separate Sammeln von Glas, Papier, Metall und Kunststoff. Die Wertstoffe können nach der Nutzung getrennt entsorgt werden. In den Praxisräumen ist es hilfreich, wenn dazu Abfallbehälter mit eindeutiger Beschriftung bereitstehen. Nicht vergessen: Das Reinigungspersonal entsprechend instruieren, damit am Ende nicht doch alles im Restmüll landet.

Aus Gründen des Unfallschutzes ist kontaminierter und/oder feuchter Abfall in sicher umschlossenen Säcken zu verpacken. Auf Plastiksäcke können Praxen daher leider nicht verzichten. Allerdings gibt es diese mittlerweile auch aus recyceltem Material. Der Praxisabfall wird anschließend über den normalen Hausmüll entsorgt. Gebrauchte Einmal-Instrumente wie Kanülen, chirurgische Nadeln und Skalpelle werden in aller Regel verschlossen in durchstichfesten Behältern gesammelt und ebenfalls über den normalen Hausmüll beseitigt. Ausnahmen sind möglich, wenn die zuständige Landesbehörde eine abweichende kommunale Abfallsatzung erlassen hat.

Für Gefahr- und Giftstoffe gelten gesonderte Vorschriften. Diese müssen separat behandelt werden. Die Sicherheitsdatenblätter zu den jeweiligen Stoffen geben darüber Auskunft. Der Nachweis über eine sachgemäße Entsorgung bei Fachfirmen oder dem Recyclinghof muss aufbewahrt werden. Er ist auf Verlangen der Behörde vorzulegen.

Wiederverwendbare Alternativen zum Plastikbecher

Thermostabile wiederverwendbare Becher, die im RDG aufbereitet werden, sind eine gute Alternative zu Plastikbechern. Papierbecher sind nur bedingt eine umweltschonende Option, da sie in der Regel kunststoffbeschichtet sind (siehe: Nachhaltigkeit konkret Teil 3: Eine Frage des Materials). Daher müssen diese auch in den Restmüll und dürfen nicht in die Papiertonne!

Papier- oder Frotteehandtücher – je nach Nutzung

Zum Einmalgebrauch auf der Patiententoilette fnden waschbare Handtücher statt Papierservietten problemlos Verwendung. Allerdings braucht es dafür eine entsprechende Menge an Handtüchern. Ein Behältnis für die gebrauchten Tücher sollte beim Waschbecken bereitstehen. Sie müssen in der Waschmaschine der Praxis aufbereitet werden.

In den Bereichen, in denen das Personal die Hände abtrocknet, ist der Einsatz von Papierhandtüchern nötig. Bei Einmalhandtüchern kann man jederzeit auf solche aus Recyclingpapier zurückgreifen. Das schont die Umwelt.

Alte Instrumente und funktionierende Geräte

Beim Austausch alter Instrumente und Geräte brauchen diese nicht zwangsläufg im Abfall zu landen. Möglicherweise können sie an eine Spendenoder Hilfsorganisation weitergegeben werden. Dies gilt natürlich nur für Geräte, die noch funktionsfähig sind. Das Rote Kreuz, Zahnärzte ohne Grenzen oder andere Hilfsorganisationen sind bei der Vermittlung entsprechender Stellen gerne behilfich.

Download Artikel: Hygiene und Nachhaltigkeit – was ist möglich?

Artikel aus dem BZBplus 4/2024 als PDF (141 KB)


Vorschläge, und nicht Vorschriften – Anregungen, und nicht Anweisungen:

Die Beiträge der BLZK zur Nachhaltigkeit verstehen sich ausdrücklich als Empfehlungen, die je nach individuellen Umständen in der Praxis ohne zusätzlichen Aufwand und ohne zusätzliche Bürokratie umgesetzt werden können. Sie sind nicht verbindlich.


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Die Umsetzung ist Teamsache

BZBplus-Serie: Nachhaltigkeit konkret, Teil 6

Wer seine Praxis nachhaltig aufstellen möchte, muss eine Vielzahl von Faktoren beachten – von der Abfallvermeidung und -entsorgung über Ressourcenschonung bis hin zur Frage der Mobilität. In den letzten Ausgaben des BZBplus haben wir im Rahmen der Serie „Nachhaltigkeit konkret“ einige Punkte näher beleuchtet und Tipps zur Realisierung umweltfreundlicher Maßnahmen zusammengestellt. Die konkreten Veränderungen stellen für Praxisinhaber dennoch eine große Aufgabe dar.

Die Mitarbeiter mit ins Boot nehmen

Wie lassen sich also die guten Vorsätze für die eigene Praxis in die Tat umsetzen? Fest steht: Nachhaltigkeit geht alle an, Praxisinhaber ebenso wie Mitarbeiter. Bei der Verwirklichung kommt deshalb der Kommunikation eine wesentliche Rolle zu. Wichtig ist dabei, dass angedachte Veränderungen stets freiwillig geschehen müssen. Sie lassen sich weder vorschreiben noch durch Belehrungen oder gar Vorwürfe erzwingen. 

Um langfristig Erfolge zu zeigen, sollte die erste Initiative von der Praxisinhaberin oder vom -inhaber ausgehen. Im nächsten Schritt gilt es, das Praxisteam mit ins Boot zu holen und ein Bewusstsein für das Thema zu schaffen. Vieles ist im Privaten längst eine Selbstverständlichkeit, wie beispielsweise das Trennen der Abfälle, am Arbeitsplatz muss es sich jedoch erst etablieren. Hier hilft es, den Punkt Nachhaltigkeit bei Teambesprechungen regelmäßig auf die Agenda zu setzen.

Manche Mitarbeiter haben sich vielleicht bereits Gedanken gemacht, was in der Praxisorganisation unter dem Gesichtspunkt der Ressourcenschonung verändert werden könnte. Werden alte Gewohnheiten bewusst hinterfragt, lassen sich einzelne Prozesse möglicherweise im Sinne eines umweltfreundlicheren Handelns neu aufsetzen. Wichtig ist, dass die Mitarbeitenden selbst mitgestalten, die Veränderungen verstehen und auch dahinterstehen. Denn sie werden die Ziele künftig umsetzen und eine Veränderung ihres Arbeitsalltags spüren. Am Anfang des Prozesses sollten daher Neuerungen stehen, die leicht umzusetzen sind. Werden erste positive Erfahrungen gemacht, motiviert dies zu weiteren Schritten.

Um dem Thema zusätzlich Nachdruck zu verleihen, kann eine Mitarbeiterin benannt werden, die sich je nach Praxisgröße im Rahmen einer festgesetzten Zeit, zum Beispiel zwei Stunden in der Woche, um das Bestell- und Abfallmanagement, die Aufklärung der Mitarbeiter, mögliche Einsparpotenziale und mehr kümmert. Sie fungiert als Ansprechpartner für Kolleginnen und Kollegen, bündelt deren Ideen und prüft beziehungsweise plant in Abstimmung mit der Praxisführung die Verwirklichung.

Über Veränderungen und Erfolge sollte regelmäßig informiert werden – wenn es gelingt, die Abfallmenge durch gezielte Mülltrennung deutlich zu reduzieren, weniger Papier verbraucht wird oder verstärkt Mehrwegbecher statt Einweggeschirr zum Einsatz kommen. Wird mittelfristig der Strom- oder Wasserverbrauch gesenkt, können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über eine gemeinsame Unternehmung an der Kostenreduzierung teilhaben. Das stärkt zudem das Wir-Gefühl des Praxisteams und verdeutlicht den Nutzen des Handelns.

Praxisphilosophie nach außen kommunizieren

Nimmt Nachhaltigkeit in der Zahnarztpraxis eine wichtige Rolle ein, kann dies zur Außendarstellung genutzt werden. Die entsprechende Praxisphilosophie wird durchaus registriert: Viele Patientinnen und Patienten achten auch bei medizinischen Dienstleistungen, die sie in Anspruch nehmen, zunehmend auf eine ökologische Ausrichtung. Entsprechende Maßnahmen innerhalb der Praxis motivieren zum Mitwirken, zum Beispiel kleine Schilder am Waschbecken und an Lichtschaltern als Anregung für einen sparsamen Verbrauch. Auch das Themenangebot der Zeitschriften und Broschüren im Wartezimmer spiegelt die Ausrichtung wider.

Auf der Website kann ebenfalls ein umweltfreundliches Profil geschärft werden. Patienten suchen immer häufiger im Internet nach einem neuen Arzt und nehmen es positiv wahr, wenn sie über eine nachhaltige Erreichbarkeit informiert werden, wie Fahrradabstellplätze, Ladestationen für E-Autos in der Nähe oder über die Anfahrt mit

Eine Möglichkeit zum Ausgleich des CO2-Fußabdrucks ist der Erwerb von Klimazertifikaten durch externe Anbieter. Auf der Praxiswebsite und in den Praxisräumen kann darauf hingewiesen werden, um auf das Engagement für klimafreundliche Projekte aufmerksam zu machen.

Download Artikel und Checkliste: Die Umsetzung ist Teamsache

Artikel aus dem BZBplus 3/2024 als PDF (194 KB)

Checkliste als PDF (26 KB)


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Mobilität neu denken

BZBplus-Serie: Nachhaltigkeit konkret, Teil 5

Was macht eine ökologisch nachhaltige Praxisführung aus? Die meisten werden zunächst an eine papierlose Patientendokumentation, Abfalltrennung in der Praxis oder den sorgsamen Umgang mit Ressourcen wie Wasser und Strom denken. Tatsächlich gehen jedoch aktuellen wissenschaftlichen Studien zufolge fast zwei Drittel (64,5 Prozent) der CO2-Emissionen in der Zahnmedizin auf die An- und Abreise zurück – des Personals ebenso wie der Patientinnen und Patienten. Um den ökologischen Fußabdruck einer Praxis effektiv zu senken, lohnt es sich hier anzusetzen.

In der Stadt mit dem Rad, auf dem Land mit dem E-Auto

Um den Umstieg vom herkömmlichen Auto auf umweltfreundlichere Verkehrsmittel zu fördern, gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten: Zuschüsse für Mitarbeiter beim Neukauf eines Fahrrads oder E-Bikes, E-Bike-Leasing, die Überlassung eines steuervergünstigten Jobtickets und mehr. Im städtischen Umfeld bieten das Fahrrad oder der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) für die Anfahrt zur Praxis meist eine gute Alternative. Untersuchungen des Umweltbundesamtes zeigen, dass bei einer Fahrstrecke von fünf Kilometern im Stadtverkehr Fahrräder sowie E-Bikes anderen Verkehrsmitteln in puncto Schnelligkeit überlegen sind. Zudem hat der Umstieg auf das Fahrrad positive Effekte auf die Gesundheit der Mitarbeitenden und zusätzliche Arbeitgeber-Leistungen steigern die Attraktivität des Unternehmens bei der Suche nach Fachkräften.

In Kleinstädten oder auf dem Land, wo meist größere Entfernungen zu bewältigen sind und der ÖPNV weniger gut ausgebaut ist, kann die eigene Anschaffung oder ein Zuschuss zu einem E-Auto für Mitarbeiter überdacht werden. Hier gibt es nach wie vor steuerliche Vergünstigungen (zum Beispiel Kfz-Steuer-Befreiung). Wird das Fahrzeug mit Ökostrom oder Energie aus der eigenen Photovoltaik-Anlage betrieben, ist dies für die Umwelt ein zusätzliches Plus.

Anreize für die Mobilität mit dem Fahrrad schafft auch die gemeinsame Teilnahme an Mitmach-Aktionen wie „Mit dem Rad zur Arbeit“ oder beim „Stadtradeln“. Das stärkt zudem das Miteinander als Praxisteam. Sichere, möglichst überdachte Fahrradabstellplätze sind wichtig, wenn Praxismitglieder dauerhaft auf das Zweirad umsteigen sollen. Ist in den Praxisräumen eine Dusche vorhanden, kann dies als weiterer Vorteil verbucht werden.

Was für das Praxisteam in Sachen Anreise gilt, ist auch für die Patientinnen und Patienten ein wichtiger Aspekt. Informationen auf der Website oder am Empfang zur Erreichbarkeit der Praxis mit dem ÖPNV, über Fahrradabstellplätze oder Ladesäulen für E-Autos in der Umgebung (häufig verbessert das auch die Parkmöglichkeiten) sollten nicht fehlen. Über ein optimiertes Terminmanagement lassen sich zusätzlich unnötige Fahrten vermeiden, indem Termine zusammengelegt werden, wo dies unter behandlungstechnischen Aspekten möglich ist, oder für absehbare Behandlungsmaßnahmen genügend Zeit eingeplant wird.

Mobiles Arbeiten ermöglichen

Weniger Fahrten lassen sich auch im Praxisalltag integrieren. Aufgaben wie beispielsweise die Abrechnung können im Homeoffice ausgeführt werden. Finden Teambesprechungen als Webmeeting statt, müssen Teilzeitkräfte nicht extra anfahren.

Bedingt durch die Corona-Pandemie wurden zahlreiche Fortbildungen digital oder hybrid angeboten – eine Maßnahme, die sich zwischenzeitlich erfreulicherweise in vielen Bereichen durchgesetzt hat. Neben dem ökologischen Effekt spart dies für das Praxisbudget Übernachtungskosten und begrenzt den Zeitverlust. Werden Reisen zu Kongressen oder Fortbildungen in Präsenz dennoch unternommen, kann die Anreise umweltfreundlich mit der Bahn geplant werden.

Materialmanagement optimieren

Allerdings müssen nicht nur Personen zur Praxis transportiert werden. Deshalb lässt sich die CO2-Bilanz auch beim Materialmanagement optimieren – und dabei Kosten sparen. Durch Sammelbestellungen von Verbrauchsmaterialien oder von Großpackungen (Achtung: Verfallsdatum im Blick behalten! Siehe BZBplus 11/2023) werden Transportwege wie auch Verpackungsmüll reduziert.

Auch die Wahl von Laboren oder Lieferanten in der Region reduziert Fahrten. Viele Produkte haben beinahe eine Weltreise bis zur Praxis hinter sich. Ebenso sollte die digitale Kommunikation im Bestellwesen eine Selbstverständlichkeit sein.

Download Artikel und Checkliste: Mobilität neu denken

Artikel aus dem BZBplus 1-2/2024 als PDF (196 KB)

Checkliste aus dem BZBplus 1-2/2024 als PDF (31 KB)


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Kontakt

Schwerpunkt Praxisführung
Dr. Frank Hummel
Tel.: 089 230211-340/-342
Fax: 089 230211-341/-343


Schwerpunkt Strahlenschutz
Dr. Stefan Gassenmeier
Tel.: 089 230211-344/-352
Fax: 089 230211-345/-353


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