11/28/2024 | Nachrichten | Praxisfuehrung und Strahlenschutz
Radon am Arbeitsplatz
Sie haben bestimmt schon von Radonbelastungen gehört – aber müssen Sie auch aktiv werden? Radon ist ein radioaktives Edelgas, das im Boden durch den radioaktiven Zerfall von Uran entsteht. Radon kann beispielsweise durch undichte Fugen oder Risse in Häuser gelangen. Bei längeren Aufenthalten in Räumen mit erhöhten Radonkonzentrationen kann die Entstehung von schwerwiegenden Lungenerkrankungen begünstigt werden.
Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) hat in einem Merkblatt die wichtigsten Informationen zum Schutz vor Radon am Arbeitsplatz zusammengefasst.
Fachinformation: Radon am Arbeitsplatz
Grundsätzlich gilt, dass nur in Radon-Vorsorgegebieten Messungen der Radonkonzentration an Arbeitsplätzen im Erd- und Kellergeschoss verpflichtend sind. In Bayern wurde nur der Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge als Radon-Vorsorgegebiet festgelegt.
Außerhalb von Vorsorgegebieten können Messungen freiwillig durchgeführt werden. Allerdings ist zu beachten, dass dann auch für den Fall der Überschreitung der Grenzwerte verpflichtende Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind.
Wird eine Messung durchgeführt, müssen Exposimeter von einer anerkannten Stelle bezogen werden. Die Messung ist über einen Zeitraum von 12 Monaten durchzuführen. Eine Liste mit anerkannten Stellen finden Sie beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS).
Anbieter Radon-Messungen auf der BfS-Website
Für Neubauten gilt generell die Einhaltung eines Basisschutzes vor Radon, der aber durch die anerkannten Regeln zum Feuchteschutz erfüllt wird. In Radon-Vorsorgegebieten sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Informationen zum Thema finden Sie beim Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU).
Informationen zu Radon-Vorsorgegebieten auf der LfU-Website