Fachkunde Handaufnahmen zur Skelettwachstumsbestimmung

Seit dem Inkrafttreten der Richtlinie „Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin“ (Fachkunderichtlinie) im Jahr 2006 wird im Rahmen des Zahnärztlichen Staatsexamen ausschließlich die Fachkunde in dem Anwendungsgebiet 1 „Intraorale Röntgendiagnostik mit dentalen Tubusgeräten, Panoramaschichtaufnahmen, Fernröntgenaufnahmen des Schädels“ der Tabelle 4.3.1 der Fachkunderichtlinie erworben.

Zahnärzte, die das Verfahren der Handaufnahmen zur Skelettwachstumsbestimmung anwenden wollen, müssen die Fachkunde separat in einem geeigneten, von der zuständigen Stelle anerkannten Kurs erwerben (s.Tabelle).

Sachkunde ist Voraussetzung

Die Kurse zum Erwerb der „Fachkunde Handaufnahmen zur Skelettwachstumsbestimmung”, welche in Bayern statt finden und von der Bayerischen Landeszahnärztekammer anerkannt wurden, richten sich ausschließlich an Zahnärzte, die bereits in der Praxis oder im Rahmen der Weiterbildungen Kieferorthopädie die Sachkunde (25 dokumentierte Untersuchungen) erworben haben.

Nach der erfolgreichen Teilnahme an einem Spezialkurs ist es erforderlich, zusammen mit der durch einen fachkundigen Zahnarzt bescheinigten Sachkunde, die entsprechende Fachkundebescheinigung bei der jeweilig zuständigen Stelle, in Bayern die Bayerische Landeszahnärztekammer, zu beantragen.

Fachkundebescheinigung beantragen

Die erfolgreiche Teilnahme am letzten Kurs darf für die Ausstellung der Fachkundebescheinigung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.

Tabelle: Fachkunde im Strahlenschutz


Ansprechpartner

Strahlenschutz
Stefanie Ehrl
Telefonisch erreichbar:
Mo–Do: 8.30 bis 11.30 Uhr
und 12.30 bis 15.00 Uhr
Fr: 8.30 bis 12.00 Uhr
Tel.: 089 230211-352
Fax: 089 230211-353


Strahlenschutz
Claudia Vierheller
Telefonisch erreichbar:
Mo–Do: 8.30 bis 11.30 Uhr
und 12.30 bis 15.00 Uhr
Tel.: 089 230211-344
Fax: 089 230211-345


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