Formen der Nachfolge
Praxisverkauf
Es empfiehlt sich, den Verkauf der Praxis möglichst zu Beginn eines Kalenderjahrs abzuwickeln, um das Jahreseinkommen (und damit den Steuersatz) nicht durch Einkünfte aus einem laufenden Praxisbetrieb zu erhöhen.
Verkauf an extern
Wer sucht eine Zahnarztpraxis? Recherchieren oder inserieren können Sie z.B. in der Praxisbörse der BLZK. Welche Erwartungen werden an die Nachfolge gestellt? Informationen des Wirtschaftsministeriums zur Nachfolgersuche
Verkauf an intern
Eine Zahnärztin oder ein Zahnarzt, die/der bereits in der zu übergebenden Praxis arbeitet (z.B. angestellt, Praxispartner/in), kennt bereits die Besonderheiten der Praxis und die Wünsche bzw. Vorstellungen des Praxisübergebers zur Weiterführung der Praxis. Auch den Patientinnen und Patienten ist er bereits bekannt und vertraut.
Einbringung in eine andere Praxis
- z.B. in die Praxis einer jüngeren Kollegin oder eines jüngeren Kollegen vor Ort
- z.B. als Zweigpraxis
Einbringung in ein MVZ
Informationen zu Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) finden Sie auf der Website der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB).
Gleitende Praxisübergabe
Aufnahme eines Partners
z.B. als Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) (vgl. § 33 Abs. 2 Zahnärzte-ZV)
Weitere Informationen zur BAG, z.B. zur Genehmigung, finden Sie auf der Website der KZVB.
Praxisabgabe im Angestelltenverhältnis
Denkbar ist auch, dass die Praxisinhaberin oder der Praxisinhaber für eine Übergangsphase noch zeitweise angestellt mitarbeitet. Das kann sinnvoll sein, um bereits begonnene Arbeiten abzuschließen oder um die berufliche Tätigkeit schrittweise ausklingen zu lassen.
Ein solcher Übergang hat den Vorteil, dass der Praxisabgebende noch für auftretende organisatorische Probleme oder Fragestellungen um Umgang mit speziellen Patientinnen und Patienten persönlich vor Ort ist. Diese Anstellung muss durch den zuständigen Zulassungsausschuss der KZVB genehmigt werden.