Zahnärztekammern

Bundeszahnärztekammer

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) ist die Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e.V.. Sie vertritt die gesundheits- und standespolitischen Interessen des zahnärztlichen Berufsstandes. Mitglieder sind die Zahnärztekammern der Länder.

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Landeszahnärztekammern

In Deutschland gibt es 17 Zahnärztekammern. Alle Kammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Ihre Aufgaben sind im jeweils gültigen Heilberufe-Kammergesetz festgelegt. In Bayern ist dies das Bayerische Heilberufe-Kammergesetz.

Die Kammern sind nach Bundesländern aufgeteilt. Einzige Ausnahme ist Nordrhein-Westfalen. Hier gibt es zwei Körperschaften: die Zahnärztekammer Nordrhein und die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe.

Jeder Zahnarzt, der in Deutschland tätig ist oder seine Hauptwohnung in Deutschland hat, ist Mitglied einer Zahnärztekammer beziehungsweise einer Bezirkskörperschaft. In Bayern sind die Zahnärzte Mitglied im jeweiligen Zahnärztlichen Bezirksverband.

Zahnärztekammern in Deutschland

Kammern in Bayern

Kammern in Bayern

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