05/07/2025 | Nachrichten | Praxisfuehrung und Strahlenschutz
Neuerung bei Konstanzprüfungen ab 1. Mai 2025
Jetzt Intervallverlängerung durch Strahlenschutzverantwortlichen möglich
Seit dem 1. Mai 2025 können Strahlenschutzverantwortliche in Bayern das Intervall für Konstanzprüfungen an Röntgeneinrichtungen eigenverantwortlich von monatlich auf vierteljährlich (alle 3 Monate) verlängern. Voraussetzung dafür ist die Einhaltung definierter Qualitätsanforderungen und eine entsprechende Dokumentation. Diese Neuerung erleichtert die Abläufe im Praxisalltag und stärkt die Eigenverantwortung.
Weitere Informationen zum Vorgehen und das benötigte Formblatt finden Sie hier bei der Röntgenstelle Nürnberg (RBZ).