Referat Freie Berufe und Europa

Für die Freien Berufe in Europa eintreten

Die marktökonomische und wettbewerbsorientierte Sichtweise der Europäischen Kommission ist eine Herausforderung für die Freien Berufe. Besonders die Heilberufe, die mit Transparenzinitiativen im Rahmen der Berufsanerkennungsrichtlinie kämpfen und um den Fortbestand der bewährten Berufsbilder fürchten, erfüllt die Wettbewerbsstrategie der EU mit Sorge um die Zukunft freiberuflicher Dienstleistungen, die einen wichtigen Beitrag für das Gemeinwohl leisten.

Bundeszahnärztekammer - Ausschuss Europa

Ein wichtiger Arbeitsbereich ist die Mitwirkung im Ausschuss Europa/Internationales der Bundeszahnärztekammer. Themen der europäischen Binnenmarktpolitik und ihre Auswirkungen auf die nationale Gesundheitspolitik stehen hier ebenso im Mittelpunkt wie spezielle Aspekte der Heilberufe, die durch gesetzliche Regelungen der Europäischen Kommission letztlich Auswirkungen auf alle Zahnärzte in Deutschland haben.

Landesverband und Bundesverband Freie Berufe

Eine zentrale Aufgabe des Referats Freie Berufe und Mittelstand/Europa ist die Zusammenarbeit mit dem Verband Freier Berufe in Bayern (VFB). In diesem Verband ist der Referent als Delegierter im Auftrag der BLZK für die bayerische Zahnärzteschaft tätig.

Der VFB vertritt die Freien Berufe in Bayern auf der Mitgliederversammlung des Berufsverbandes der Freien Beruf (BFB) in Berlin. Einer der Schwerpunkte des BFB ist es, die europäischen Gesetzgebungsprozesse kritisch zu begleiten, um die Qualität freiberuflicher Leistungen im Sinne eines wohlverstandenen Verbraucherschutzes auch in Zukunft gewährleisten zu können.

Die bayerische Zahnärzteschaft braucht auch in Zukunft den Schulterschluss mit den anderen Berufsgruppen der Freien Berufe. Nur durch den gemeinsamen Einsatz für die Freiberuflichkeit wird es möglich sein, die Politik in Bayern und im Bund zu überzeugen, dass die Freien Berufe in ihrem Wertekontext nachhaltig arbeiten und als Vertrauensberufe eine starke Option für Europa und einen unverzichtbaren Bestandteil unserer Gesellschaft darstellen.

Nachrichten

Europäischer Gesundheitsdatenraum tritt in Kraft

Obwohl sich die Unterhändler des Europäischen Parlamentes und der im Rat versammelten EU-Mitgliedsstaaten schon im April 2024 politisch geeinigt hatten, wurde die EU-Verordnung zur Schaffung eines Europäischen Gesundheitsdatenraumes (European Health Data Space, kurz: EHDS) erst in diesem Jahr Anfang März im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Hintergrund waren Diskussionen um technische Detailfragen und sprachliche Formulierungen. Ende Dezember hatten Europäisches Parlament und Ende Januar der Rat letztlich grünes Licht für die Korrekturen gegeben. Damit konnte die EHDS-Verordnung in Kraft treten.

Ziel des EHDS ist es, die nationalen Gesundheitssysteme der EU auf Grundlage interoperabler Austauschformate digital zu verbindenund den Zugriff auf bestimmte Patientendaten grenzüberschreitend zu ermöglichen. Die EU-Mitgliedsstaaten können entscheiden, inwieweit Patientinnen und Patienten einer Verwendung ihrer Gesundheitsdaten widersprechen dürfen (sogenannte Opt-out-Lösung).


Quelle: BZB 4/2025, S. 29


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Arbeitsprogramm für 2025 veröffentlicht

Mitte Februar hat die Europäische Kommission ihr neues Arbeitsprogramm für das Jahr 2025 veröffentlicht, in dem die konkreten Initiativen und Maßnahmen aufgelistet werden, die die Brüsseler Behörde in den kommenden Monaten ergreifen möchte. Das Arbeitsprogramm trägt den Titel „Gemeinsam vorankommen: Eine mutigere, einfachere und schnellere Union“.

Der deutliche Schwerpunkt des Arbeitsprogramms ist die Stärkung der europäischen Wirtschafts- und Wettbewerbsfähigkeit. Um dies zu erreichen, stellt die EU-Kommission eine „Rekordzahl“ von Initiativen in Aussicht, die auf bürokratische Vereinfachungen abzielen. Die Intention der Brüsseler Behörde ist es, die aus EU-Vorgaben resultierenden Berichtspflichten um mindestens 25 Prozent und speziell für kleinere und mittlere Unternehmen um mindestens 35 Prozent zu reduzieren. Gesundheit bleibt dabei ein wichtiges Politikfeld der EU.

Das Arbeitsprogramm weist mehrere gesundheitspolitische Initiativen aus. So wurde vorab im Januar ein EU-Aktionsplan zur Verbesserung der Cybersicherheit von Gesundheitseinrichtungen vorgelegt. Noch in diesem Jahr soll ein „Critical Medicine Act“ auf den Weg gebracht werden, um die Versorgung mit kritischen Arzneimitteln zu verbessern. Ferner soll die umfassende Evaluierung der umstrittenen EU-Medizinprodukteverordnung bis Ende 2025 abgeschlossen werden.


Quelle: BZB 4/2025, S. 29


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Kompass für Wettbewerbsfähigkeit vorgestellt

Die Europäische Kommission hat ihren „Kompass für Wettbewerbsfähigkeit“ vorgestellt. Der Kompass versteht sich als übergeordneter strategischer Rahmen für die zweite Amtszeit von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.

In dem Papier wird dargelegt, auf welche Weise die Wettbewerbsfähigkeit der EU in den nächsten Jahren gesteigert werden kann. 

Drei Bereiche stehen im Mittelpunkt: 

  • die Stärkung der europäischen Innovationsfähigkeit, 
  • die Dekarbonisierung 
  • sowie die Verringerung von Abhängigkeiten der EU von Drittstaaten wie China oder den USA bei Rohstoffen und Technologien. 

Um diese Zielvorgaben zu erreichen, möchte die EU vor allem bestehende regulatorische und administrative Hürden abbauen, um Unternehmen und Bürger zu entlasten. Zudem sollen Barrieren im Binnenmarkt beseitigt werden und die beruflichen Kompetenzen der Menschen, etwa durch Erwachsenenbildung und lebenslanges Lernen besser mit den veränderten Anforderungen des europäischen Arbeitsmarktes in Einklang gebracht werden.


Quelle: BZB 4/2025, S. 29


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Gesundheit als Schwerpunkt der polnischen Ratspräsidentschaft

Am 1. Januar hat Polen turnusgemäß den rotierenden Vorsitz des Rates der Europäischen Union übernommen. Das Motto der polnischen EU-Ratspräsidentschaft lautet: „Sicherheit Europa!“.

Der Schwerpunkt liegt auf der Stärkung von sieben Dimensionen der europäischen Sicherheit, zu denen ausdrücklich auch der Bereich Gesundheit gehört. Im Kern geht es dabei vor allem um drei Bereiche: die digitale Transformation der Gesundheitsversorgung, wozu die Umsetzung des Europäischen Gesundheitsdatenraumes gehört, die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen sowie die Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention.


Quelle: BZB 3/2025, S. 27


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Geschäftslage und erwartete Entwicklung bei den Freien Berufen für den Sommer 2025

Jetzt mitmachen: BFB-Konjunkturumfrage bis 28. April

Das Institut der Freien Berufe in Nürnberg (IFB) führt im Auftrag des Bundesverbands der Freien Berufe e.V. (BFB) eine Online-Konjunkturumfrage für den Sommer 2025 durch. Ziel der Erhebung ist es, herauszufinden, wie Angehörige der Freien Berufe ihre derzeitige wirtschaftliche Lage einschätzen, welche Erwartungen sie hinsichtlich der konjunkturellen Entwicklung für das kommende Halbjahr haben und inwieweit ihr Arbeitsumfeld modernen Arbeits- und Unternehmensstrukturen entspricht.

Hierzu werden freiberuflich Tätige rückblickend und anonym unter anderem zu folgenden Themen befragt:

  • Optionen der Arbeitsgestaltung
  • Arbeitsumgebung und Arbeitsplätze
  • Leistungen für Mitarbeiter

Gerade im Hinblick auf die Vertretung der Freien Berufe gegenüber politischen Entscheidungsträgern ist es unerlässlich, über aktuelle Daten zum Berufstand zu verfügen. Nur so lässt sich eine fundierte Argumentation und Interessensvertretung realisieren.

Hier geht es zur Umfrage

www.t1p.de/konjunktur25-1

Die Umfrage läuft bis zum 28. April 2025 und dauert ca. 12 Minuten. Alle Daten werden anonym erhoben und gemäß DSGVO vertraulich behandelt. Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig.


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EU-Chemikalienagentur prüft Ethanol

Gesundheitsverbände warnen vor Einschränkungen

Angesichts eines laufenden Prüfverfahrens der EU-Chemikalienagentur zur Gefahreneinstufung von Ethanol warnen die Spitzenverbände der deutschen Ärzte- und Zahnärzteschaft, der Apotheker und die Deutsche Krankenhausgesellschaft die Bundesregierung eindringlich vor den Folgen einer nachteiligen Einstufung des bewährten Desinfektionsmittels als CMR-Substanz (cancerogen/mutagen/reproduktionstoxisch). Als Konsequenz wären die Verfügbarkeit und der Einsatz von Ethanol aufgrund der in Deutschland geltenden Arbeitsschutzregelungen stark eingeschränkt oder sogar verboten.

Der Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer, Konstantin von Laffert, unterstrich, dass Ethanol aufgrund seiner überlegenen Wirksamkeit als Desinfektionsmittel in Arzt- und Zahnarztpraxen von essenzieller Bedeutung ist und für einen wirksamen Infektionsschutz sowohl für Patientinnen und Patienten als auch für das Gesundheitspersonal unabdingbar ist.


Quelle: BZB 3/2025, S. 27


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Kontakt

Dr. Sascha Faradjli
Tel.: 089 230211-122
Fax: 089 230211-123

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Verband Freier Berufe: Informationen 4/2023

  • Bayerisches Plädoyer für freiberufliche Werte in Brüssel
  • Landtagswahl in Bayern
  • Sommerempfang und Finissage

Informationen 4/2023, S. 51-53

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