Referat Freie Berufe und Europa

Für die Freien Berufe in Europa eintreten

Die marktökonomische und wettbewerbsorientierte Sichtweise der Europäischen Kommission ist eine Herausforderung für die Freien Berufe. Besonders die Heilberufe, die mit Transparenzinitiativen im Rahmen der Berufsanerkennungsrichtlinie kämpfen und um den Fortbestand der bewährten Berufsbilder fürchten, erfüllt die Wettbewerbsstrategie der EU mit Sorge um die Zukunft freiberuflicher Dienstleistungen, die einen wichtigen Beitrag für das Gemeinwohl leisten.

Bundeszahnärztekammer - Ausschuss Europa

Ein wichtiger Arbeitsbereich ist die Mitwirkung im Ausschuss Europa/Internationales der Bundeszahnärztekammer. Themen der europäischen Binnenmarktpolitik und ihre Auswirkungen auf die nationale Gesundheitspolitik stehen hier ebenso im Mittelpunkt wie spezielle Aspekte der Heilberufe, die durch gesetzliche Regelungen der Europäischen Kommission letztlich Auswirkungen auf alle Zahnärzte in Deutschland haben.

Landesverband und Bundesverband Freie Berufe

Eine zentrale Aufgabe des Referats Freie Berufe und Mittelstand/Europa ist die Zusammenarbeit mit dem Verband Freier Berufe in Bayern (VFB). In diesem Verband ist der Referent als Delegierter im Auftrag der BLZK für die bayerische Zahnärzteschaft tätig.

Der VFB vertritt die Freien Berufe in Bayern auf der Mitgliederversammlung des Berufsverbandes der Freien Beruf (BFB) in Berlin. Einer der Schwerpunkte des BFB ist es, die europäischen Gesetzgebungsprozesse kritisch zu begleiten, um die Qualität freiberuflicher Leistungen im Sinne eines wohlverstandenen Verbraucherschutzes auch in Zukunft gewährleisten zu können.

Die bayerische Zahnärzteschaft braucht auch in Zukunft den Schulterschluss mit den anderen Berufsgruppen der Freien Berufe. Nur durch den gemeinsamen Einsatz für die Freiberuflichkeit wird es möglich sein, die Politik in Bayern und im Bund zu überzeugen, dass die Freien Berufe in ihrem Wertekontext nachhaltig arbeiten und als Vertrauensberufe eine starke Option für Europa und einen unverzichtbaren Bestandteil unserer Gesellschaft darstellen.

Nachrichten

Gesundheit als Schwerpunkt der polnischen Ratspräsidentschaft

Am 1. Januar hat Polen turnusgemäß den rotierenden Vorsitz des Rates der Europäischen Union übernommen. Das Motto der polnischen EU-Ratspräsidentschaft lautet: „Sicherheit Europa!“.

Der Schwerpunkt liegt auf der Stärkung von sieben Dimensionen der europäischen Sicherheit, zu denen ausdrücklich auch der Bereich Gesundheit gehört. Im Kern geht es dabei vor allem um drei Bereiche: die digitale Transformation der Gesundheitsversorgung, wozu die Umsetzung des Europäischen Gesundheitsdatenraumes gehört, die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen sowie die Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention.


Quelle: BZB 3/2025, S. 27


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Geschäftslage und erwartete Entwicklung bei den Freien Berufen für den Sommer 2025

Jetzt mitmachen: BFB-Konjunkturumfrage bis 28. April

Das Institut der Freien Berufe in Nürnberg (IFB) führt im Auftrag des Bundesverbands der Freien Berufe e.V. (BFB) eine Online-Konjunkturumfrage für den Sommer 2025 durch. Ziel der Erhebung ist es, herauszufinden, wie Angehörige der Freien Berufe ihre derzeitige wirtschaftliche Lage einschätzen, welche Erwartungen sie hinsichtlich der konjunkturellen Entwicklung für das kommende Halbjahr haben und inwieweit ihr Arbeitsumfeld modernen Arbeits- und Unternehmensstrukturen entspricht.

Hierzu werden freiberuflich Tätige rückblickend und anonym unter anderem zu folgenden Themen befragt:

  • Optionen der Arbeitsgestaltung
  • Arbeitsumgebung und Arbeitsplätze
  • Leistungen für Mitarbeiter

Gerade im Hinblick auf die Vertretung der Freien Berufe gegenüber politischen Entscheidungsträgern ist es unerlässlich, über aktuelle Daten zum Berufstand zu verfügen. Nur so lässt sich eine fundierte Argumentation und Interessensvertretung realisieren.

Hier geht es zur Umfrage

www.t1p.de/konjunktur25-1

Die Umfrage läuft bis zum 28. April 2025 und dauert ca. 12 Minuten. Alle Daten werden anonym erhoben und gemäß DSGVO vertraulich behandelt. Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig.


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EU-Chemikalienagentur prüft Ethanol

Gesundheitsverbände warnen vor Einschränkungen

Angesichts eines laufenden Prüfverfahrens der EU-Chemikalienagentur zur Gefahreneinstufung von Ethanol warnen die Spitzenverbände der deutschen Ärzte- und Zahnärzteschaft, der Apotheker und die Deutsche Krankenhausgesellschaft die Bundesregierung eindringlich vor den Folgen einer nachteiligen Einstufung des bewährten Desinfektionsmittels als CMR-Substanz (cancerogen/mutagen/reproduktionstoxisch). Als Konsequenz wären die Verfügbarkeit und der Einsatz von Ethanol aufgrund der in Deutschland geltenden Arbeitsschutzregelungen stark eingeschränkt oder sogar verboten.

Der Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer, Konstantin von Laffert, unterstrich, dass Ethanol aufgrund seiner überlegenen Wirksamkeit als Desinfektionsmittel in Arzt- und Zahnarztpraxen von essenzieller Bedeutung ist und für einen wirksamen Infektionsschutz sowohl für Patientinnen und Patienten als auch für das Gesundheitspersonal unabdingbar ist.


Quelle: BZB 3/2025, S. 27


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Europäische Union legt Aktionsplan zur Cybersicherheit vor

Als erste gesundheitspolitische Initiative der neuen EU-Kommission wurde Mitte Januar der Aktionsplan Cybersicherheit im Gesundheitswesen vorgestellt.

Vor dem Hintergrund zahlreicher Hackerangriffe auf Krankenhäuser soll mit dem Aktionsplan das Bewusstsein für die Gefahren von Cyberangriffen gestärkt und die Akteure mit verschiedenen Maßnahmen unterstützt werden. So ist unter anderem vorgesehen, dass die Europäische Agentur für Cybersicherheit ein spezielles Unterstützungszentrum für Gesundheitseinrichtungen schaffen wird, um deren Cyberresilienz auszubauen.


Quelle: BZB 3/2025, S. 27


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Europäischer Gerichtshof erlaubt Verbot von Fremdinvestoren

Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union das Recht, im Falle von Rechtsanwaltsgesellschaften Fremdinvestoren zu verbieten.

Diese Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und des freien Kapitalverkehrs ist nach Ansicht der EuGH-Richter durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt. Ein Mitgliedstaat kann grundsätzlich davon ausgehen, dass ein Rechtsanwalt nicht in der Lage wäre, seinen Beruf unabhängig und unter Beachtung seiner Berufs- und Standespflichten auszuüben, wenn er einer Gesellschaft angehörte, zu deren Gesellschaftern Personen zählen, die ausschließlich als reine Finanzinvestoren handeln, ohne den Rechtsanwaltsberuf auszuüben, so die EuGH-Richter weiter in ihrer Urteilsbegründung. Diese Entscheidung unterstützt eine langjährige Forderung der Bundeszahnärztekammer nach ähnlichen Vorgaben für zahnärztliche Praxen, um Patientinnen und Patienten vor renditegetriebenen Einflüssen von Finanzinvestoren zu schützen.


Quelle: BZB 3/2025, S. 27


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Eigenständiger Gesundheitsausschuss

Mitte Dezember beschlossen die zuständigen Organe des Europäischen Parlaments einen neuen Zuschnitt der Parlamentsausschüsse. Demnach wird es künftig im Europaparlament einen vollkommen eigenständigen Gesundheitsausschuss mit dem Namen SANT geben. 

Damit möchte das Europäische Parlament der wachsenden Bedeutung der Gesundheitspolitik auf europäischer Ebene Rechnung tragen und die Arbeitslast des Ausschusses für Umwelt und Volksgesundheit, der bislang die Gesundheitsthemen verantwortet hatte, reduzieren.


Quelle: BZB 1-2/2025, S. 21


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Kontakt

Dr. Sascha Faradjli
Tel.: 089 230211-122
Fax: 089 230211-123

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Verband Freier Berufe: Informationen 4/2023

  • Bayerisches Plädoyer für freiberufliche Werte in Brüssel
  • Landtagswahl in Bayern
  • Sommerempfang und Finissage

Informationen 4/2023, S. 51-53

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