Referat Freie Berufe und Europa

Für die Freien Berufe in Europa eintreten

Die marktökonomische und wettbewerbsorientierte Sichtweise der Europäischen Kommission ist eine Herausforderung für die Freien Berufe. Besonders die Heilberufe, die mit Transparenzinitiativen im Rahmen der Berufsanerkennungsrichtlinie kämpfen und um den Fortbestand der bewährten Berufsbilder fürchten, erfüllt die Wettbewerbsstrategie der EU mit Sorge um die Zukunft freiberuflicher Dienstleistungen, die einen wichtigen Beitrag für das Gemeinwohl leisten.

Bundeszahnärztekammer - Ausschuss Europa

Ein wichtiger Arbeitsbereich ist die Mitwirkung im Ausschuss Europa/Internationales der Bundeszahnärztekammer. Themen der europäischen Binnenmarktpolitik und ihre Auswirkungen auf die nationale Gesundheitspolitik stehen hier ebenso im Mittelpunkt wie spezielle Aspekte der Heilberufe, die durch gesetzliche Regelungen der Europäischen Kommission letztlich Auswirkungen auf alle Zahnärzte in Deutschland haben.

Landesverband und Bundesverband Freie Berufe

Eine zentrale Aufgabe des Referats Freie Berufe und Mittelstand/Europa ist die Zusammenarbeit mit dem Verband Freier Berufe in Bayern (VFB). In diesem Verband ist der Referent als Delegierter im Auftrag der BLZK für die bayerische Zahnärzteschaft tätig.

Der VFB vertritt die Freien Berufe in Bayern auf der Mitgliederversammlung des Berufsverbandes der Freien Beruf (BFB) in Berlin. Einer der Schwerpunkte des BFB ist es, die europäischen Gesetzgebungsprozesse kritisch zu begleiten, um die Qualität freiberuflicher Leistungen im Sinne eines wohlverstandenen Verbraucherschutzes auch in Zukunft gewährleisten zu können.

Die bayerische Zahnärzteschaft braucht auch in Zukunft den Schulterschluss mit den anderen Berufsgruppen der Freien Berufe. Nur durch den gemeinsamen Einsatz für die Freiberuflichkeit wird es möglich sein, die Politik in Bayern und im Bund zu überzeugen, dass die Freien Berufe in ihrem Wertekontext nachhaltig arbeiten und als Vertrauensberufe eine starke Option für Europa und einen unverzichtbaren Bestandteil unserer Gesellschaft darstellen.

Nachrichten

Europäischer Gesundheitsdatenraum: Beginn der Trilogverhandlungen

Auf europäischer Ebene sind die Beratungen über die Schaffung eines europäischen Gesundheitsdatenraumes (European Health Data Space – kurz: EHDS) in die entscheidende Phase getreten. Sowohl das Europäische Parlament als auch die im Rat versammelten EU-Mitgliedsstaaten verabschiedeten ihre jeweiligen Standpunkte und traten danach gemeinsam mit der EU-Kommission in die sogenannten Trilogverhandlungen.

Ziel des EHDS ist es, die nationalen Gesundheitssysteme durch gemeinsame Standards und Verfahren für den Austausch von Gesundheitsdaten digital besser miteinander zu verknüpfen. Die EHDS-Verordnung soll dabei Aspekte der primären und sekundären Nutzung der Gesundheitsdaten in der EU regeln. Die amtierende belgische Ratspräsidentschaft möchte die Verhandlungen noch bis zu den Europawahlen abschließen. Knackpunkte sind die beiden Fragen, unter welchen genauen Bedingungen Patienten einer Einbeziehung ihrer Daten widersprechen können (sogenanntes Opt-out) und in welchem Umfang die Europäische Union den Mitgliedsstaaten Finanzmittel für die Einführung des EHDS zur Verfügung stellen wird.


Quelle: BZB 4/2024, S. 30


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Dentalamalgam: Kompromiss bei der Revision der EU-Quecksilberverordnung

Die Unterhändler des Europäischen Parlamentes, der Europäischen Kommission und der im Rat versammelten EU-Mitgliedsstaaten haben sich auf einen Kompromiss bei der Revision der EU-Quecksilberverordnung geeinigt. Er sieht vor, dass Dentalamalgam ab 1. Januar 2025 aus Umweltschutzgründen in der Europäischen Union verboten wird.

EU-Mitgliedsstaaten können allerdings zur Versorgung sozial schwacher Gruppen unter bestimmten Bedingungen bei der EU-Kommission eine Verlängerung der allgemeinen Nutzung von Dentalamalgam bis 30. Juni 2026 beantragen. Zudem ist die Verwendung in medizinisch notwendigen und zu begründenden Fällen weiterhin erlaubt. Regelungen wurden ferner für die Produktion und den Import von Amalgam verabschiedet. Der Kompromiss muss noch formal abgestimmt werden, wahrscheinlich noch vor den Europawahlen im Juni. Ob Deutschland die rechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung der Übergangsfrist bis Mitte 2026 erfüllt, ist aktuell nicht zu beurteilen. Ferner ist offen, ob seitens der Bundesregierung der politische Wille besteht, diesen Weg einzuschlagen.

Vonseiten der europäischen und deutschen Zahnärzteschaft gab es Kritik für das übereilte Verbot des bewährten Werkstoffes, zumal die umweltgerechte Entsorgung seit Jahren europaweit sichergestellt ist.


Quelle: BZB 4/2024, S. 30


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Dentalamalgam: Europäisches Parlament befürwortet schnellen Ausstieg

Das Europäische Parlament hat Mitte Januar seine Beratungen über die Revision der EU-Quecksilberverordnung vorerst abgeschlossen. Die Abgeordneten folgten dem ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission vom Juli vergangenen Jahres und sprachen sich aus Umweltschutzgründen für ein Verbot von Dentalamalgam ab Januar 2025 aus.

Über diesen Zeitpunkt hinaus soll der Werkstoff jedoch bei medizinisch notwendigen Fällen erlaubt bleiben. Aus Gründen der Versorgungssicherheit hatte sich die Berichterstatterin des Europäischen Parlaments, die mittelfränkische Europaabgeordnete Marlene Mortler (CSU), hingegen für etwas längere Übergangsfristen bis Januar 2027 ausgesprochen.

Nach dem Parlamentsvotum entscheiden nun die im Europäische Rat versammelten Mitgliedsstaaten. Angestrebt wird eine Einigung noch vor den Europawahlen im Juni. Vonseiten der europäischen und deutschen Zahnärzteschaft gab es Unverständnis für den viel zu kurzen Zeitraum, den das Europäische Parlament fordert, zumal die umweltgerechte Entsorgung von alten Amalgamfüllungen seit Jahren europaweit sichergestellt ist.


Quelle: BZB 3/2024, S. 28


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Geschäftslage und erwartete Entwicklung bei den Freien Berufen für den Sommer 2024

Jetzt mitmachen: BFB-Konjunkturumfrage bis 28. April

Wie schätzen Angehörige der Freien Berufe ihre derzeitige wirtschaftliche Lage in Hinblick auf ihre freiberufliche Tätigkeit ein? Welche Erwartungen haben sie für ihre freiberufliche Tätigkeit für das nächste Halbjahr in Hinsicht auf die konjunkturelle Entwicklung? Welche bürokratischen Herausforderungen haben freiberuflich Tätige zu bewältigen? Dies möchte das Institut der Freien Berufe in Nürnberg (IFB) im Auftrag des Bundesverbands der Freien Berufe e.V. (BFB) im Rahmen einer Online-Konjunkturumfrage für den Sommer 2024 erfahren. 

Hierzu werden Angehörige der Freien Berufe rückblickend und anonym zu folgenden Themen befragt:

  • Aktuelle konjunkturelle Lage
  • Beanspruchung durch bürokratische Prozesse
  • Möglichkeiten zum Bürokratieabbau

Die Umfrage läuft bis zum 28. April 2024 und dauert ca. 12 Minuten. Alle Daten werden anonym erhoben und gemäß DSGVO vertraulich behandelt.

Zur Umfrage

www.t1p.de/konjunktur-fb


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Fehlende Medizinprodukte: Kritik an MDR wächst

Der seit 2019 geltende EU-Rechtsrahmen für Medizinprodukte (MDR) steht massiv in der Kritik. Es mehren sich die Stimmen aus Politik und Verbänden, die eine rasche Überarbeitung fordern.

Die MDR weist aus Sicht der Kritiker viele Schwachstellen auf und hat für große Verunsicherung gesorgt. Teure und langwierige Re-Zertifizierungsverfahren haben beispielsweise dazu geführt, dass seit Jahren bewährte und unbedenkliche Medizinprodukte, insbesondere aus dem Dentalbereich, vom Markt genommen werden und verschwinden.

Vor diesem Hintergrund forderte die oberbayerische CSU-Europaabgeordnete Dr. Angelika Niebler gemeinsam mit dem gesundheitspolitischen Sprecher der EVP-Fraktion, Dr. Peter Liese (CDU), die EU-Kommission auf, die MDR unmittelbar nach den anstehenden Europawahlen von Grund auf zu überarbeiten. Bereits Mitte Dezember 2023 hatten die EU Gesundheitsministerinnen und -minister beim Gesundheitsrat die kritische Lage bei der MDR diskutiert. Auch die Bundeszahnärztekammer hat sich wiederholt für grundlegende und rasche Korrekturen an der MDR ausgesprochen.


Quelle: BZB 3/2024, S. 28


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Mindestvorgaben für zahnärztliche Ausbildung

Mitte Januar hat die Europäische Kommission den Entwurf einer sogenannten delegierten Richtlinie zur Anpassung der in der Berufsanerkennungsrichtlinie festgelegten Mindestvorgaben für die Ausbildung von Krankenpflegepersonal, Apothekern und Zahnärzten vorgelegt. Diese stammen aus den 1970er-Jahren und sind daher modernisierungsbedürftig.

Die Kommission schlägt mit Blick auf das Studium der Zahnmedizin wichtige Modernisierungen vor. So sollen in die Liste der zahnmedizinischen Fächer auf EU-Ebene erstmals Implantologie, Alterszahnheilkunde (Gerodontologie), interprofessionelle kollaborative Versorgung, regenerative Medizin, öffentliche Zahngesundheit, Praxismanagement, Genetik und Immunologie, regenerative Zahnmedizin sowie digitale Technologien aufgenommen werden.

Die Europäische Union vollzieht damit eine überfällige Anpassung an die aktuelle Ausbildungssituation in den meisten Mitgliedsstaaten. Die Bundeszahnärztekammer und der Council of European Dentists, der europäische Dachverband der Zahnärzte, begrüßten den Schritt der EU-Kommission. Beide Organisationen hatten sich jedoch im Vorfeld im Interesse des Patientenschutzes für ambitioniertere Vorgaben ausgesprochen.


Quelle: BZB 3/2024, S. 28


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Kontakt

Dr. Sascha Faradjli
Tel.: 089 230211-122
Fax: 089 230211-123

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Verband Freier Berufe: Informationen 4/2023

  • Bayerisches Plädoyer für freiberufliche Werte in Brüssel
  • Landtagswahl in Bayern
  • Sommerempfang und Finissage

Informationen 4/2023, S. 51-53

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