Referat Zahnärztliches Personal

Optimale Aus- und Fortbildung

Aus- und Fortbildung des Praxisteams sind zentrale Aufgaben des Referats Zahnärztliches Personal sowie die zukunftsorientierte Gestaltung des Berufs der Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA). Das Satzungsrecht für die Aus- und Fortbildung des zahnärztlichen Fachpersonals in Bayern wird von der BLZK geschrieben.

Das Referat Zahnärztliches Personal ist dem Geschäftsbereich Recht und Praxis der BLZK zugeordnet und für die Verwaltung, Organisation und Koordination rund um das Thema Ausbildung, Fort- und Weiterbildung sowie die Prüfungen zuständig. Das Referat ist Schnittstelle und Ansprechpartner für Prüflinge, Prüfer, Ausschüsse und ausbildende Zahnärzte.

Prüfungswesen

Die BLZK hat für die Abschlussprüfung zur/zum ZFA einen Aufgabenauswahlausschuss eingerichtet, der die schriftlichen Prüfungsfragen erstellt und die Richtlinien für die durchzuführende Prüfung herausgibt. Die BLZK legt die Termine für die Durchführung des schriftlichen und praktischen Teils der Abschlussprüfung fest. Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich bei dem jeweiligen Zahnärztlichen Bezirksverband (ZBV) zu erfolgen. Hält der ZBV die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, so entscheidet der jeweilige Prüfungsausschuss (§ 46 Abs. 1 BBiG).

Die Bayerische Landeszahnärztekammer nimmt als zuständige Stelle die Prüfungen zu den Fortbildungen ab und ist auch für die Organisation zuständig, was Folgendes beinhaltet:

  • Anmeldeunterlagen prüfen,
  • Zulassungsbescheide versenden,
  • Prüfungsausschüsse für ZMP, ZMV und DH koordinieren,
  • Aufgabenauswahlausschüsse ZMP – DH – ZMV betreuen,
  • Räume für schriftliche und mündliche Prüfungen buchen,
  • Prüflinge und Prüfer terminlich zusammenbringen und
  • Bescheid über bestandene oder nichtbestandene Prüfungen erstellen.

Begabtenförderung

Die Bayerische Landeszahnärztekammer wählt als zuständige Stelle – nach Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung – auch die Stipendiaten für das Stipendium Begabtenförderung berufliche Bildung aus. Das Referat Zahnärztliches Personal begleitet die Stipendiaten während der gesamten Förderdauer von drei Jahren, berät sie zu Weiterbildungen und entscheidet über Förderanträge.

Einstiegsqualifikationsmaßnahmen (EQ)

Das Referat Zahnärztliches Personal ist in die Durchführung von Maßnahmen zu Einstiegsqualifikationsmaßnahmen (EQ) junger Menschen in Zahnarztpraxen eingebunden. EQ sind Teil des Ausbildungspaktes, den Wirtschaft und Politik geschlossen haben. Gefördert werden können jugendliche Schulabgänger, die die Vorgaben des § 54a SGB III erfüllen. Ziel ist, den Jugendlichen „Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit“ (§ 1 Absatz 2 BBiG) zu vermitteln.

Die Zahnärztlichen Bezirksverbände (ZBV) sind sowohl Ansprechpartner für die jugendlichen Bewerber als auch für die Zahnarztpraxen als Arbeitgeber, die für eine sechs- oder zwölfmonatige Anstellung Zuschüsse erhalten. Die ZBV informieren, registrieren und dokumentieren die EQ-Verträge und klären, ob die EQ auf die dreijährige Ausbildung „angerechnet“ werden kann.

Weitere Informationen auf der Website der Bundesagentur für Arbeit: Einstiegsqualifizierung

Nachrichten

Das Berichtsheft heißt jetzt Ausbildungsnachweis

Worauf es beim Führen des Nachweises ankommt – für Ausbildende und Auszubildende

Mit der „Gestreckten Abschlussprüfung“ (GAP) wurden im Jahr 2022 verschiedene Neuerungen eingeführt. Eine davon betrifft den Ausbildungsnachweis, früher als Berichtsheft bekannt. Er ist ein zentrales Element der Ausbildung und weit mehr als eine bloße Formalität. Auszubildende sind insbesondere verpichtet, einen Ausbildungsnachweis zu führen (§ 13 Nr. 7 BBiG). Er dient nicht nur der Dokumentation des Ausbildungsfortschritts, sondern auch der Vertiefung und Strukturierung der vermittelten Inhalte. Für die Auszubildenden bietet er die Möglichkeit, Erlerntes zu reektieren und eigenständig aufzubereiten. Gleichzeitig unterstützt er die Kommunikation zwischen den Auszubildenden, den Ausbildenden und den Berufsschulen.

Der Ausbildungsnachweis besteht aus drei Teilen:

Der nachfolgende Beitrag erläutert die einzelnen Bestandteile und gibt wichtige Hinweise zur Bearbeitung. Ausbildende erfahren, wie sie ihre Auszubildenden aktiv bei der Erstellung der Nachweise unterstützen können und warum dies sowohl den Lernerfolg der Auszubildenden als auch die Qualität der Ausbildung insgesamt steigert.

Betrieblicher Ausbildungsplan

Der Ausbildungsrahmenplan ist Anlage der Ausbildungsverordnung und enthält alle Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die während der gesamten Ausbildungszeit in der Praxis zu vermitteln sind.

Im betrieblichen Ausbildungsplan sind diese dem zeitlichen Ablauf der Ausbildung zugeordnet. Der betriebliche Ausbildungsplan stellt den roten Faden in der praktischen Ausbildung dar, an dem sich die ausbildenden Zahnärzte und Zahnärztinnen orientieren müssen. Die vollständige Bearbeitung der darin enthaltenen Themen stellt sicher, dass alle ausbildungsrelevanten Inhalte behandelt werden und nichts vergessen wird.

Er ist gegliedert in drei Teile:

Bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung müssen Auszubildende und Ausbildende bestätigen, dass alle bis zu diesem Zeitpunkt zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des Ausbildungsrahmenplans in der Praxis bearbeitet wurden.

„Berufsbildpositionen“ sind Ausbildungsinhalte, die während der betrieblichen Ausbildung vermittelt werden müssen, um ein einheitliches Ausbildungsniveau zu gewährleisten. Die Berufsbildpositionen haben laufende Nummern und enthalten jeweils Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die mit Buchstaben gekennzeichnet sind.

Die zeitliche Abfolge der Vermittlung innerhalb eines Abschnitts kann je nach Praxis angepasst werden. Wichtig ist jedoch, dass alle Inhalte aus Abschnitt A – erster Teil bis zum 18. Ausbildungsmonat (GAP Teil 1) und die Inhalte aus Abschnitt A – zweiter Teil vom 19. bis zum 36. Ausbildungsmonat (GAP Teil 2) vermittelt werden. Achtung: Der Abschnitt B des betrieblichen Ausbildungsplans enthält integrativ zu vermittelnde Berufsbildpositionen, die während der gesamten Ausbildungszeit, das heißt von Beginn an zu vermitteln sind.

Zu der Frage, was genau unter der jeweiligen Berufsbildposition zu verstehen ist, empfiehlt die BLZK die Umsetzungshilfe des Bundesinstituts für Berufsbildung ab S. 21. Alle Berufsbildpositionen sind dort konkret beschrieben.

Wochenberichte

Die Wochenberichte werden von den Auszubildenden wöchentlich während der Praxiszeit erstellt. Sie dokumentieren die ausgeführten Tätigkeiten und Aufgaben in der Praxis sowie die behandelten Themen aus dem Berufsschulunterricht. Dieser kann auch in Stichpunkten geführt werden. Den Stichpunkten oder Ausführungen werden jeweils die Nummern der Berufsbildposition und gegebenenfalls die Buchstaben der entsprechenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten aus dem betrieblichen Ausbildungsplan zugeordnet.

Durch Eintragen der Themen des Berufsschulunterrichts zeigt sich die duale Ausbildung. Die Ausbildungspraxis kennt die aktuellen Berufsschulthemen und kann diese mit den Auszubildenden zum jeweiligen Zeitpunkt am praktischen Beispiel vertiefen.

Bei dem Punkt „Unterweisungen, betriebliche Schulungen“ müssen Eintragungen vorgenommen werden, wenn sie in der Praxis durchgeführt wurden. Der Ausbildungsnachweis soll vom Ausbildenden regelmäßig durchgesehen und kontrolliert werden, um den Fortschritt der Auszubildenden sicherzustellen.

Individuelle Berichte

Die individuellen Berichte dienen der ausführlichen Beschreibung und Befassung mit einem gesonderten Thema. Die Themen werden vom Ausbildenden vorgegeben. Die Berichte können zum Beispiel der Wiederholung oder Festigung von Behandlungsabläufen, Verwaltungsvorgängen oder Aufbereitungsprozessen dienen. Ebenso können Themen oder Tätigkeiten schriftlich festgehalten werden, die in der Ausbildungspraxis nicht so häufig vorkommen, so dass auch hier eine sichere Vermittlung unterstützt wird. Es eignen sich auch Inhalte, in denen der oder die Auszubildende noch unsicher ist. Pro Ausbildungsjahr sind zusätzlich mindestens drei individuelle Berichte von den Auszubildenden zu erstellen.

Ausbildende sind verpflichtet, die Auszubildenden zum Führen des Ausbildungsnachweises anzuhalten, diesen regelmäßig durchzusehen und abzuzeichnen. Das Führen des Ausbildungsnachweises erfolgt während der Praxiszeit.

Bedenken Sie stets: Ordnungsgemäß und vollständig geführt, profitieren beide Seiten vom Nachweis. Für die Auszubildenden wird sichergestellt, dass alle Inhalte vermittelt werden und sie bestmöglich auf die Abschlussprüfung vorbereitet werden.

Die Ausbildenden und die Ausbildungspraxen kommen ihren Verpflichtungen nach und erhalten mit Bestehen der Abschlussprüfung eine umfassend und gut ausgebildete Fachkraft.


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So gelingt der große Tag!

Tipps für die praktische Prüfung

Im Januar stehen für viele Auszubildende die Winterabschlussprüfung bzw. Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung (GAP) an. Die praktischen Prüfungen nehmen dabei einen wichtigen Teil ein. Hier sind einige Tipps, um diese erfolgreich zu meistern.

Beginnen Sie frühzeitig …

… mit der Vorbereitung, das heißt mit dem Lernen und Üben der praktischen Inhalte der Prüfung. Wiederholen Sie alle relevanten Themen, vor allem auch solche, in denen Sie sich noch unsicher fühlen.

Informieren Sie sich …

… über die Inhalte, Abläufe und Anforderungen der Prüfung bereits im Vorfeld. Auf der Website der BLZK finden sich neben Beispielfällen auch wichtige Hinweise, vor allem zum zeitlichen Ablauf der praktischen Prüfung der GAP, Teil 2.

Üben Sie die Prüfungssituation …

… der praktischen Prüfung rechtzeitig. Üben Sie die Abläufe in Ihrer Ausbildungspraxis, zum Beispiel zur Vorbereitung der Behandlung im Sprechzimmer oder die Nachbereitung nach der Behandlung. Ebenfalls können Sie eine Lerngruppe mit Ihren Arbeitskolleginnen und -kollegen oder Klassenkameradinnen und -kameraden bilden, um sich untereinander auszutauschen und Lerninhalte zu vertiefen. Klären Sie offene Fragen im Team oder in der Klasse.

Fragen sind bei der Prüfung erlaubt, …

… daher fragen Sie bei Unklarheiten oder Verständnisfragen nach. Sortieren Sie Ihre Gedanken, um die Arbeitsaufgabe strukturiert zu lösen. Klären Sie direkt, falls Sie etwas nicht verstanden haben.

Bewahren Sie Ruhe und einen klaren Kopf, …

… lassen Sie sich im Vorfeld nicht durch andere Prüflinge verunsichern. Jede Prüfung verläuft anders und jeder Prüfling hat eigene Stärken und Schwächen. Konzentrieren Sie sich auf Ihre Stärken! Auch während der Prüfung sind kleine Pausen zum Durchatmen oder zum Nachdenken möglich, die Prüfer haben Verständnis dafür und wissen um Ihre Aufregung.

Gesund und fit in die Prüfung, …

… sorgen Sie deshalb in den Tagen vor der Prüfung für ausreichend Schlaf, damit Sie die Prüfungsaufgaben konzentriert und zielgerichtet bewältigen können.

Fazit: Mit einer guten und rechtzeitigen Vorbereitung, Ruhe und einem klaren Kopf können Sie Ihre Prüfung souverän meistern. Viel Erfolg!


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Durchstarten mit staatlicher Unterstützung

Höchstsatz für ZFA-Weiterbildungsstipendium steigt ab 1. Januar 2025 auf 9.135 Euro

Nach erfolgreicher Ausbildung weiter an der beruflichen Zukunft bauen? Für alle, die einen sehr erfolgreichen ZFA-Abschluss abgelegt haben und sich nun mit einer oder mehreren zusätzlichen Qualifizierungen weiterentwickeln möchten, gibt es gute Nachrichten. Das Weiterbildungsstipendium der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) wird zum 1. Januar 2025 erneut aufgestockt. Der Förderhöchstbetrag steigt im neuen Jahr von 8.700 Euro auf 9.135 Euro. In der Regel stehen den Stipendiatinnen und Stipendiaten damit 3.045 Euro jährlich für Fortbildungen zur Verfügung.

Höchstbetrag gilt für neue und aktuelle Stipendien

Mit der Anhebung wird das Weiterbildungsstipendium noch attraktiver. Der Höchstbetrag gilt für die Neuaufgenommenen ab dem 1. Januar 2025. Doch auch diejenigen, die sich bereits im Programm befinden, profitieren von der Erhöhung und bekommen künftig den neuen Förderhöchstbetrag. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) macht mit dieser Bereitstellung von finanziellen Mitteln für die berufliche Bildung deutlich, dass es weiterhin in die Zukunft junger Arbeitnehmer investieren will. Schließlich stellt der Fachkräftemangel eine der großen Herausausforderungen dar, nicht nur für Zahnarztpraxen.

Die Bayerische Landeszahnärztekammer kann die Stipendien im Rahmen bestimmter Richtlinien vergeben. Derzeit erhalten aus den letzten drei Aufnahmejahrgängen insgesamt 54 Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) Mittel aus dem Topf. Sie können damit über drei Jahre für unterschiedliche Weiterbildungsmaßnahmen Gelder bei der BLZK beantragen.

Im letzten Jahr wurden 130.000 Euro ausbezahlt

2023 standen an erster Stelle die Aufstiegsfortbildungen: Von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wurden allein 14-mal die Aufstiegsfortbildung Zahnmedizinische Verwaltungsassistenz (ZMV), 7-mal die Zahnmedizinische Prophylaxeassistenz (ZMP) und einmal die Dentalhygiene (DH) besucht. Außerdem gab es die Unterstützung für Anpassungsfortbildungen wie Kieferorthopädische Assistenz oder den Prophylaxe Basiskurs, aber auch Maßnahmen zum souveränen Umgang mit schwierigen Patienten sowie zur Implantologischen Fachassistenz wurden bewilligt.

Förderfähig sind anspruchsvolle – meist berufsbegleitende – Weiterbildungen. Das können Kurse zum Erwerb fachlicher Qualifikationen sein, aber auch einzelne Seminare für fachübergreifende Kompetenzen wie Fremdsprachen oder zur Erweiterung von Softwarekenntnissen. Alles in allem konnte die BLZK im Jahr 2023 etwa 130.000 Euro an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auszahlen.

Das sind die Voraussetzungen für ein Stipendium

Die BLZK nimmt jeweils zum 1. Januar eines Jahres 25 junge ZFA in das Förderprogramm auf. Bewerben kann sich jede und jeder mit mindestens 87 Punkten beim Gesamtergebnis auf dem ZFA-Prüfungszeugnis der BLZK. Das Stipendium richtet sich an junge Talente, die zum Aufnahmezeitpunkt das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bewerbungsschluss ist jeweils der 31. Oktober des Vorjahres. Am besten also gleich loslegen und die passende Fortbildung finden!


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Gemeinsam durch die Ausbildungszeit

Die ZFA-Ausbildung ist Teamsache

Der erste Tag der Ausbildung zur oder zum Zahnmedizinischen Fachangestellten markiert den Beginn einer vielversprechenden und vielseitigen Berufslaufbahn. Die Auszubildenden verlassen häufig mit großen Erwartungen die vertraute Schulumgebung und tauchen meist zum ersten Mal in die Arbeitswelt ein. Die Begleitung durch ein hilfsbereites und freundliches Praxisteam spielt jetzt eine entscheidende Rolle. Denn nicht nur der Ausbilder unterstützt die Auszubildenden fachlich und fördert deren soziale Kompetenz, sondern das gesamte Team kann hier zur Seite stehen.

Den Neuankömmlingen auf Grundlage des betrieblichen Ausbildungsplans Wissen zu vermitteln, fordert alle Beteiligten. Neben den ausbildungsrelevanten Inhalten aus der Praxis müssen die Auszubildenden selbstständiges Arbeiten lernen. Dabei benötigen sie häufig viel Unterstützung und Zustimmung. Da ist es von großem Vorteil, wenn das Wissen und die relevanten Informationen von erfahrenen Kolleginnen und Kollegen vermittelt werden.

Bei der ersten Orientierung unterstützen

In den ersten Tagen und Wochen der Ausbildung geht es zunächst um Orientierung und um das Kennenlernen der Praxisabläufe. Einzelne Punkte sollten im Rahmen von Einführungsgesprächen regelmäßig aufgegriffen werden. Die Auflistung auf der gegenüberliegenden Seite bietet eine grobe Übersicht.

  • Welche Erwartungen hat die oder der Auszubildende an die Lehre?
  • Welche Ziele sind aus Sicht des Ausbildenden wichtig?
  • Gibt es möglicherweise Ängste oder Probleme, die in einem Gespräch ausgeräumt werden können?
  • Was sind die wichtigsten Rechte, was die Pflichten?

Eine erfolgreiche Ausbildung erfordert die Bereitschaft der Auszubildenden, neue Herausforderungen und konstruktives Feedback anzunehmen, auch wenn das nicht immer einfach ist. Umso wichtiger ist es, eine Atmosphäre gegenseitigen Respekts zu schaffen und Gespräche auf Augenhöhe zu führen.

Ausbildungsnachweis auf dem Laufenden halten

Während der Ausbildung müssen Wochenberichte und insgesamt drei individuelle Berichte pro Ausbildungsjahr erstellt werden – für Auszubildende eine perfekte Möglichkeit, das Gelernte zu vertiefen und praktische Erfahrungen festzuhalten. Sie bilden die Grundlage für die kontinuierliche Überprüfung der Ausbildung. Der Ausbildungsnachweis, der den betrieblichen Ausbildungsplan, die Wochenberichte und die individuellen Berichte enthält, ist zudem Zulassungsvoraussetzung für die beiden Teile der gestreckten Abschlussprüfung.

Zukunftsorientierte Inhalte im Fokus

Zum 1. August 2022 ist eine neue Ausbildungsverordnung in Kraft getreten. Mit ihr wurde der Beruf noch zukunftsorientierter ausgerichtet. Es wurden dafür neue Inhalte wie die Berufsbildpositionen Digitalisierung und Nachhaltigkeit eingeführt. Außerdem setzt die Ausbildung auf handlungsorientierte Lerninhalte. Wichtige Aspekte darüber hinaus sind die individuelle Betreuung von Patienten und die Kommunikationsfähigkeit.

Eine weitere wichtige Änderung: Durch die neue Ausbildungsverordnung entfällt die Zwischenprüfung. Stattdessen ist eine Gestreckte Abschlussprüfung (GAP) vorgesehen. Das bedeutet, dass die Abschlussprüfung in zwei Teilen und damit in zwei (Prüfungs-)Zeiträumen abgelegt wird. Der erste Teil findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt, der zweite Teil am Ende der Ausbildung. Beide Ergebnisse fließen in die Gesamtnote ein. Der erste Teil der Prüfung zählt mit zwei schriftlichen Bereichen zu 35 Prozent. Der zweite mit einem praktischen und zwei schriftlichen Prüfungsbereichen macht die restlichen 65 Prozent der Gesamtgewichtung aus.

Der erste Teil der GAP besteht aus den beiden Prüfungsbereichen:

  • Durchführen von Hygienemaßnahmen und Aufbereiten von Medizinprodukten,
  • Empfangen und Aufnehmen von Patientinnen und Patienten.

Der zweite Teil der GAP besteht aus den Bereichen:

  • Assistieren bei und Dokumentieren von zahnärztlichen Maßnahmen (praktischer Prüfungsteil),
  • Organisieren der Verwaltungsprozesse und Abrechnen von Leistungen,
  • Wirtschafts- und Sozialkunde.

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung eröffnen sich viele Möglichkeiten für die Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger, von vertiefenden Kursen bis hin zu einem beruflichen Aufstieg. Eine gute ZFA-Ausbildung ist und bleibt ein solides Fundament. Fest steht: Der Einsatz und die Anstrengung während der Ausbildung lohnen sich auf alle Fälle.


Ausbildungsbeginn – Was ist zu beachten?

Gerade der Ausbildungsbeginn bringt viele neue Anforderungen, Informationen und Aufgaben mit sich. Die folgende Übersicht hilft, die wichtigsten Punkte nicht aus dem Blick zu verlieren.

  • Der Ausbildungsvertrag ist unbedingt vor Beginn der Ausbildung abzuschließen.
  • Der wesentliche Inhalt des Vertrages muss schriftlich festgehalten und von beiden Vertragsparteien bzw. den gesetzlichen Vertretern und Vertreterinnen unterzeichnet werden. Über den Ausbildungsvertragskonfigurator (AVK) lässt sich digital und unkompliziert ein maßgeschneiderter Ausbildungsvertrag erstellen. Vergessen Sie nicht, die Vertragsunterlagen an den zuständigen Zahnärztlichen Bezirksverband für die Überprüfung und anschließende Eintragung in das Ausbildungsverzeichnis zu schicken.
  • Weitere wichtige Unterlagen, die benötigt werden:
    • Sozialversicherungsausweis, Anmeldebescheinigung der Krankenkasse, steuerliche Identifikationsnummer, Bankverbindung, Nachweis der erforderlichen Impfungen
    • Bei Minderjährigen: Ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
    • Achtung: Bei Auszubildenden ohne deutsche Staatsangehörigkeit oder Auszubildenden aus Nicht-EU-Ländern muss eine Prüfung des vollständigen Aufenthaltstitels erfolgen. Benötigt wird eine Kopie des Aufenthaltstitels für die Personalakte mit Angaben zum Ablaufdatum des Aufenthaltstitels oder etwaiger Beschränkungen. Liegen diese Unterlagen nicht vor, besteht für den Arbeitgeber ein Haftungsrisiko!
  • Anmeldung bei der Berufsschule
  • Besprechung des individuellen betrieblichen Ausbildungsplans
  • Besprechung der zu erstellenden Wochenberichte und der individuellen Berichte („Ausbildungsnachweis“)
  • Besprechung grundlegender Abläufe und Umstände, wie zum Beispiel:
    • Arbeitszeiten und Pausen, bei Jugendlichen gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz
    • Infos dazu, wie und bei wem man sich krank melden muss
    • Schulzeiten, insbesondere Ablauf des zweiten Berufsschultages
    • Vorstellung des Praxisteams
    • Praxisrundgang
    • Kennenlernen des Ausbildungsbeauftragten
  • Vorstellung der Arbeitsgebiete und Tätigkeitsbereiche:
    • Insbesondere Umgang mit den Patienten und Patientinnen, Einweisung in Datenschutz und Schweigepflichten, Einweisung in persönliche Schutzausrüstung und allgemeine Hygienemaßnahmen sowie in Verhalten und Mitwirkung während der Behandlung, Vor- und Nachbereitung des Behandlungsplatzes, Einweisung in die Dokumentation (Karteikarte, IT-Systeme, Praxissoftware, Kommunikationsmittel
  • Regelmäßige Feedback-Gespräche: Was läuft gut? Wo gibt es Verbesserungsbedarf? Wie kann die oder der Auszubildende unterstützt werden?


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Freistellung Auszubildender vor der schriftlichen Abschlussprüfung

Am 24. April 2024 findet Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung der Auszubildenden zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten statt. Ausbildende haben gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 Berufsbildungsgesetz (BBiG) die Auszubildenden an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht, freizustellen. Alle Auszubildenden, die an diesem Termin an der schriftlichen Abschlussprüfung teilnehmen, müssen demnach am 23. April 2024 von der Ausbildung in der Praxis freigestellt werden. Dieser Tag wird nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet. Die Freistellung kann auch nicht auf ein anderes Datum gelegt werden.

Abschlussprüfung nach neuer Ausbildungsverordnung

Prüfungen nach der neuen Ausbildungsverordnung finden in diesem Jahr erstmals statt. Die Auszubildenden legen die Abschlussprüfung in zwei zeitlich getrennten Teilen ab, in der sogenannten gestreckten Abschlussprüfung. Die Freistellung an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht, ist somit den Auszubildenden zweimal zu gewähren – am Arbeitstag vor der schriftlichen Abschlussprüfung Teil 1 und am Arbeitstag vor der schriftlichen Abschlussprüfung Teil 2.

Berufsschultag vor dem Prüfungstermin?

Die Freistellungspflicht nach § 15 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 BBiG betrifft nur den der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangehenden Arbeitstag. Wenn dies ein Berufsschultag ist, gibt es keinen ersatzweisen Anspruch auf eine Freistellung an einem anderen Arbeitstag. Vom Besuch der Berufsschule am Tag unmittelbar vor der schriftlichen Abschlussprüfung kann nicht befreit werden. Hier erfolgt die Freistellung vom Arbeitstag in der Praxis durch den Ausbildenden nach § 15 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BBiG bereits für den Besuch der Berufsschule.


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Bald ist es soweit!
Die erste „neue“ Abschlussprüfung steht vor der Tür

Im August 2022 ist die neue Verordnung über die Berufsausbildung zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten in Kraft getreten. Sie gilt für alle Azubis, die seit dem 1. August 2022 ihre Ausbildung begonnen haben. Wir haben für Sie zusammengefasst, was sich mit der neuen Verordnung verändert hat.


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Ausbildung ZFA – Der Beruf für Deine Talente

Ausbildung ZFA – Der Beruf für Deine Talente

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Fortbildung ZFA –
Der Weg zu mehr Verantwortung

Fortbildung ZFA – <br>Der Weg zu mehr Verantwortung

Download Flyer (PDF 497 KB)

Kontakt

Schwerpunkt Ausbildung
Dr. Brunhilde Drew
Tel.: 089 230211-332
Fax: 089 230211-333

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Schwerpunkt Fortbildung
Dr. Dorothea Schmidt
Tel.: 089 230211-330/-334
Fax: 089 230211-331/-335

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ZFA – Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Die zentrale Stelle zur Überprüfung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen mit dem deutschen Referenzberuf der/des Zahnmedizinischen Fachangestellten ist die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe.

Auf der Website finden Sie Informationen, Ansprechpartner und den Antrag zur Anerkennung.

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