04/14/2025 | Nachrichten | Honorierungssysteme und GOZ

Alterszahnheilkunde

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Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes zeigen die Ergebnisse der Bevölkerungsfortschreibung, dass die Zahl der 65-Jährigen und Älteren seit 1991 von 12 Millionen auf 18,7 Millionen im Jahr 2022 deutlich gestiegen ist. Eine besonders stark wachsende Gruppe älterer Menschen ist die der Hochbetagten ab 85 Jahren. Sie wächst relativ betrachtet deutlich stärker als die der älteren Menschen ab 65 Jahren. Diese demografische Entwicklung ist auch im zahnärztlichen Praxisalltag spürbar. Obwohl immer mehr Seniorinnen und Senioren bis ins hohe Alter fit und aktiv sind, wächst die Anzahl pflegebedürftiger und immobiler Menschen und somit auch der Bedarf an Zahnarztbesuchen im Heim.

Unabhängig davon, ob die Behandlung noch in der Praxis oder bereits im Heim stattfindet, erfordert die Behandlung älterer Menschen ein hohes Maß an Empathie. Kognitive oder motorische Einschränkungen müssen berücksichtigt und verschiedenste Krankheitsbilder oder mögliche Medikamenteneinnahmen bei zahnärztlichen Eingriffen in die Therapieplanung einbezogen werden. Sowohl die Behandlung als auch die Betreuung älterer Patienten konfrontiert Zahnärztinnen und Zahnärzte mit vielfältigen Herausforderungen.

Das Referat Honorierungssysteme der Bayerischen Landeszahnärztekammer befasst sich in diesem Beitrag mit Leistungen und deren Abrechnungsbestimmungen, die im Zusammenhang mit der Alterszahnheilkunde anfallen können.

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