BLZK-News

Kieferorthopädie

GOZ aktuell

Aufgrund neuester wissenschaftlicher Entwicklungen und mithilfe modernster Behandlungsmethoden können in der Kieferorthopädie effektive Ergebnisse erzielt werden.

Spezielle Apparaturen und individuell angepasste Behandlungskonzepte machen es möglich, sowohl Zahn- oder Kieferfehlstellungen als auch ästhetische Beeinträchtigungen erfolgreich zu korrigieren.

Das Referat Honorierungssysteme der Bayerischen Landeszahnärztekammer erläutert in diesem Beitrag Besonderheiten bei der Berechnung kieferorthopädischer Maßnahmen.

Vollständiger Artikel mit den Berechnungen und Tabellen aus dem BZB

Artikel aus dem BZB 7-8/2024 als PDF lesen (509 KB)


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Achtung: Falsche Anrufe im Namen der BLZK

Der BLZK wurde von Anrufen berichtet, in denen bayerische Zahnärztinnen und Zahnärzte angeblich von Mitarbeitern der Technik oder EDV-Abteilung der BLZK angerufen werden, um einen Datenabgleich der Privataschrift und Praxisanschrift oder allgemein einen Datenabgleich vorzunehmen. Begründet wird dies entweder mit „Umstellungen“ oder „technischen Problemen“. Es wird der Name „Wolf“ entweder als Mitarbeiter der BLZK oder eine Firma Wolf als „Subunternehmer der BLZK“ genannt. Möglich sind aber auch andere Konstellationen.

Bitte beachten Sie: Die BLZK führt keine Anrufe dieser Art durch und ruft keine Zahnärztinnen und Zahnärzte ungefragt zum Abgleich von persönlichen Daten an. Anrufe der BLZK erfolgen nicht mit Nummernunterdrückung und nicht von Handynummern. Sollten Sie derartige Anrufe erhalten, geben Sie bitte keine persönlichen Daten bekannt und legen Sie auf. Wir bitten in diesem Fall auch um Mitteilung an die BLZK, wozu Sie sich bitte per E-Mail an die Kammer unter blzk@blzk.de wenden können.


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Gemeinsam durch die Ausbildungszeit

Die ZFA-Ausbildung ist Teamsache

Der erste Tag der Ausbildung zur oder zum Zahnmedizinischen Fachangestellten markiert den Beginn einer vielversprechenden und vielseitigen Berufslaufbahn. Die Auszubildenden verlassen häufig mit großen Erwartungen die vertraute Schulumgebung und tauchen meist zum ersten Mal in die Arbeitswelt ein. Die Begleitung durch ein hilfsbereites und freundliches Praxisteam spielt jetzt eine entscheidende Rolle. Denn nicht nur der Ausbilder unterstützt die Auszubildenden fachlich und fördert deren soziale Kompetenz, sondern das gesamte Team kann hier zur Seite stehen.

Den Neuankömmlingen auf Grundlage des betrieblichen Ausbildungsplans Wissen zu vermitteln, fordert alle Beteiligten. Neben den ausbildungsrelevanten Inhalten aus der Praxis müssen die Auszubildenden selbstständiges Arbeiten lernen. Dabei benötigen sie häufig viel Unterstützung und Zustimmung. Da ist es von großem Vorteil, wenn das Wissen und die relevanten Informationen von erfahrenen Kolleginnen und Kollegen vermittelt werden.

Bei der ersten Orientierung unterstützen

In den ersten Tagen und Wochen der Ausbildung geht es zunächst um Orientierung und um das Kennenlernen der Praxisabläufe. Einzelne Punkte sollten im Rahmen von Einführungsgesprächen regelmäßig aufgegriffen werden. Die Auflistung auf der gegenüberliegenden Seite bietet eine grobe Übersicht.

  • Welche Erwartungen hat die oder der Auszubildende an die Lehre?
  • Welche Ziele sind aus Sicht des Ausbildenden wichtig?
  • Gibt es möglicherweise Ängste oder Probleme, die in einem Gespräch ausgeräumt werden können?
  • Was sind die wichtigsten Rechte, was die Pflichten?

Eine erfolgreiche Ausbildung erfordert die Bereitschaft der Auszubildenden, neue Herausforderungen und konstruktives Feedback anzunehmen, auch wenn das nicht immer einfach ist. Umso wichtiger ist es, eine Atmosphäre gegenseitigen Respekts zu schaffen und Gespräche auf Augenhöhe zu führen.

Ausbildungsnachweis auf dem Laufenden halten

Während der Ausbildung müssen Wochenberichte und insgesamt drei individuelle Berichte pro Ausbildungsjahr erstellt werden – für Auszubildende eine perfekte Möglichkeit, das Gelernte zu vertiefen und praktische Erfahrungen festzuhalten. Sie bilden die Grundlage für die kontinuierliche Überprüfung der Ausbildung. Der Ausbildungsnachweis, der den betrieblichen Ausbildungsplan, die Wochenberichte und die individuellen Berichte enthält, ist zudem Zulassungsvoraussetzung für die beiden Teile der gestreckten Abschlussprüfung.

Zukunftsorientierte Inhalte im Fokus

Zum 1. August 2022 ist eine neue Ausbildungsverordnung in Kraft getreten. Mit ihr wurde der Beruf noch zukunftsorientierter ausgerichtet. Es wurden dafür neue Inhalte wie die Berufsbildpositionen Digitalisierung und Nachhaltigkeit eingeführt. Außerdem setzt die Ausbildung auf handlungsorientierte Lerninhalte. Wichtige Aspekte darüber hinaus sind die individuelle Betreuung von Patienten und die Kommunikationsfähigkeit.

Eine weitere wichtige Änderung: Durch die neue Ausbildungsverordnung entfällt die Zwischenprüfung. Stattdessen ist eine Gestreckte Abschlussprüfung (GAP) vorgesehen. Das bedeutet, dass die Abschlussprüfung in zwei Teilen und damit in zwei (Prüfungs-)Zeiträumen abgelegt wird. Der erste Teil findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt, der zweite Teil am Ende der Ausbildung. Beide Ergebnisse fließen in die Gesamtnote ein. Der erste Teil der Prüfung zählt mit zwei schriftlichen Bereichen zu 35 Prozent. Der zweite mit einem praktischen und zwei schriftlichen Prüfungsbereichen macht die restlichen 65 Prozent der Gesamtgewichtung aus.

Der erste Teil der GAP besteht aus den beiden Prüfungsbereichen:

  • Durchführen von Hygienemaßnahmen und Aufbereiten von Medizinprodukten,
  • Empfangen und Aufnehmen von Patientinnen und Patienten.

Der zweite Teil der GAP besteht aus den Bereichen:

  • Assistieren bei und Dokumentieren von zahnärztlichen Maßnahmen (praktischer Prüfungsteil),
  • Organisieren der Verwaltungsprozesse und Abrechnen von Leistungen,
  • Wirtschafts- und Sozialkunde.

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung eröffnen sich viele Möglichkeiten für die Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger, von vertiefenden Kursen bis hin zu einem beruflichen Aufstieg. Eine gute ZFA-Ausbildung ist und bleibt ein solides Fundament. Fest steht: Der Einsatz und die Anstrengung während der Ausbildung lohnen sich auf alle Fälle.


Ausbildungsbeginn – Was ist zu beachten?

Gerade der Ausbildungsbeginn bringt viele neue Anforderungen, Informationen und Aufgaben mit sich. Die folgende Übersicht hilft, die wichtigsten Punkte nicht aus dem Blick zu verlieren.

  • Der Ausbildungsvertrag ist unbedingt vor Beginn der Ausbildung abzuschließen.
  • Der wesentliche Inhalt des Vertrages muss schriftlich festgehalten und von beiden Vertragsparteien bzw. den gesetzlichen Vertretern und Vertreterinnen unterzeichnet werden. Über den Ausbildungsvertragskonfigurator (AVK) lässt sich digital und unkompliziert ein maßgeschneiderter Ausbildungsvertrag erstellen. Vergessen Sie nicht, die Vertragsunterlagen an den zuständigen Zahnärztlichen Bezirksverband für die Überprüfung und anschließende Eintragung in das Ausbildungsverzeichnis zu schicken.
  • Weitere wichtige Unterlagen, die benötigt werden:
    • Sozialversicherungsausweis, Anmeldebescheinigung der Krankenkasse, steuerliche Identifikationsnummer, Bankverbindung, Nachweis der erforderlichen Impfungen
    • Bei Minderjährigen: Ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
    • Achtung: Bei Auszubildenden ohne deutsche Staatsangehörigkeit oder Auszubildenden aus Nicht-EU-Ländern muss eine Prüfung des vollständigen Aufenthaltstitels erfolgen. Benötigt wird eine Kopie des Aufenthaltstitels für die Personalakte mit Angaben zum Ablaufdatum des Aufenthaltstitels oder etwaiger Beschränkungen. Liegen diese Unterlagen nicht vor, besteht für den Arbeitgeber ein Haftungsrisiko!
  • Anmeldung bei der Berufsschule
  • Besprechung des individuellen betrieblichen Ausbildungsplans
  • Besprechung der zu erstellenden Wochenberichte und der individuellen Berichte („Ausbildungsnachweis“)
  • Besprechung grundlegender Abläufe und Umstände, wie zum Beispiel:
    • Arbeitszeiten und Pausen, bei Jugendlichen gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz
    • Infos dazu, wie und bei wem man sich krank melden muss
    • Schulzeiten, insbesondere Ablauf des zweiten Berufsschultages
    • Vorstellung des Praxisteams
    • Praxisrundgang
    • Kennenlernen des Ausbildungsbeauftragten
  • Vorstellung der Arbeitsgebiete und Tätigkeitsbereiche:
    • Insbesondere Umgang mit den Patienten und Patientinnen, Einweisung in Datenschutz und Schweigepflichten, Einweisung in persönliche Schutzausrüstung und allgemeine Hygienemaßnahmen sowie in Verhalten und Mitwirkung während der Behandlung, Vor- und Nachbereitung des Behandlungsplatzes, Einweisung in die Dokumentation (Karteikarte, IT-Systeme, Praxissoftware, Kommunikationsmittel
  • Regelmäßige Feedback-Gespräche: Was läuft gut? Wo gibt es Verbesserungsbedarf? Wie kann die oder der Auszubildende unterstützt werden?


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BFB-Sonderumfrage zum Thema Kontakthäufigkeit

Jetzt mitmachen: Teilnahme noch bis 14. Juli möglich

Im Auftrag des Bundesverbands der Freien Berufe e.V. (BFB) führt das Institut für Freie Berufe (IFB) derzeit eine Kurzbefragung zum Thema Kontakthäufigkeit im Bereich der Freien Berufe durch. Berufsträgerinnen und Berufsträger sind eng mit ihren Patienten, Mandanten, Klienten und Kunden verbunden, da sie regelmäßig im direkten Gespräch stehen. Diese Umfrage soll herausarbeiten, wie häufig dieser persönliche Kontakt stattfindet.

Freie Berufe sind Seismografen und Multiplikatoren, die genau wissen, was benötigt wird. Der BFB möchte die Erkenntnisse aus der Befragung verstärkt in den politischen Dialog einbringen.

Hier geht es zur Umfrage

www.t1p.de/fb-kontakte

Die Umfrage läuft bis zum 14. Juli 2024 und dauert ca. fünf Minuten. Alle Daten werden anonym erhoben und gemäß DSGVO vertraulich behandelt. Die Teilnahme an der Befragung ist selbstverständlich freiwillig.


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Das Frontzahntrauma – was nun, was tun?

65. Bayerischer Zahnärztetag Ende Oktober in München

München – Der Bayerische Zahnärztetag vom 24. bis 26. Oktober steht unter dem Leitmotiv „Das Frontzahntrauma – was nun, was tun?“. Veranstaltet wird der zentrale Fortbildungskongress der bayerischen Zahnärzte von der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK) in Kooperation mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB). Wissenschaftlicher Partner ist 2024 die Deutsche Gesellschaft für Endodontologie und zahnärztliche Traumatologie (DGET).

Das Thema Frontzahntrauma ermöglicht es, die gesamte Bandbreite der modernen Zahnheilkunde fokussiert abzubilden: von der Prävention über die Zahnerhaltung, die Endodontie, die Prothetik bis hin zur Chirurgie und Implantologie. Dementsprechend vielfältig ist das Spektrum der Vorträge.

Der Bogen spannt sich von der Erstversorgung und Vitalerhaltung bis hin zur Nachsorge und dem Umgang mit Komplikationen. Unterschiedliche Therapieansätze und Spezialfälle wie das Milchzahntrauma werden ebenso besprochen wie komplizierte interdisziplinäre Lösungen.

Der vertragszahnärztliche Teil befasst sich mit der Abrechnung einfacher und komplexer Frontzahnverletzungen, mit Cyberkriminalität und Datensicherheit in der zahnärztlichen Praxis sowie mit dem Budget- und dem Abrechnungsradar der KZVB. Die Aktualisierung der Röntgenfachkunde für Zahnärzte ist auch in diesem Jahr wieder möglich.

Eigene Veranstaltung für das zahnärztliche Personal

Der eintägige Kongress Zahnärztliches Personal findet am Freitag, 25. Oktober, statt. Hier stehen „Herausforderungen im Praxisalltag – moderne Lösungen“ und damit das „Gewusst wie“ im Mittelpunkt. Die Palette reicht von Karies, Mundgeruch, Arbeitssicherheit und Hygienemanagement bis hin zu Sehübungen und Rückentraining. Außerdem berichten eine Zahnärztin und eine Dentalhygienikerin, die unter anderem in den sozialen Medien sehr engagiert sind, über die Verwirklichung ihrer Traumberufe.

Parallel zu den Vorträgen beim 65. Bayerischen Zahnärztetag läuft im Tagungshotel „The Westin Grand“ in München eine Industrieausstellung. Der Frühbucherrabatt für Zahnärzte gilt bis zum 18. September.

Weitere Informationen auf www.blzk.de/zahnaerztetag

Online-Anmeldung unter www.bayerischer-zahnaerztetag.de


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Nächster Online-Zahnärztinnen-Netzwerkstammtisch am 23. Juli

Fachlich fortbilden und das persönliche Netzwerk ausbauen – diese beiden Ziele will der Zahnärztinnen-Netzwerkstammtisch verbinden. In loser Form finden dazu virtuelle Treffen statt: mit zahnmedizinisch-fachlichen Vorträgen, um neue Kontakte zu knüpfen und das bestehende Netzwerk zu erweitern. Für die Teilnahme gibt es zwei Fortbildungspunkte.


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15.07.2024 | Nachrichten
Kieferorthopädie

GOZ aktuell

Aufgrund neuester wissenschaftlicher Entwicklungen und mithilfe modernster Behandlungsmethoden können in der Kieferorthopädie effektive Ergebnisse erzielt werden.

Spezielle Apparaturen und individuell angepasste Behandlungskonzepte machen es möglich, sowohl Zahn- oder Kieferfehlstellungen als auch ästhetische Beeinträchtigungen erfolgreich zu korrigieren.

Das Referat Honorierungssysteme der Bayerischen Landeszahnärztekammer erläutert in diesem Beitrag Besonderheiten bei der Berechnung kieferorthopädischer Maßnahmen.

Vollständiger Artikel mit den Berechnungen und Tabellen aus dem BZB

Artikel aus dem BZB 7-8/2024 als PDF lesen (509 KB)


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09.07.2024 | Nachrichten
Achtung: Falsche Anrufe im Namen der BLZK

Der BLZK wurde von Anrufen berichtet, in denen bayerische Zahnärztinnen und Zahnärzte angeblich von Mitarbeitern der Technik oder EDV-Abteilung der BLZK angerufen werden, um einen Datenabgleich der Privataschrift und Praxisanschrift oder allgemein einen Datenabgleich vorzunehmen. Begründet wird dies entweder mit „Umstellungen“ oder „technischen Problemen“. Es wird der Name „Wolf“ entweder als Mitarbeiter der BLZK oder eine Firma Wolf als „Subunternehmer der BLZK“ genannt. Möglich sind aber auch andere Konstellationen.

Bitte beachten Sie: Die BLZK führt keine Anrufe dieser Art durch und ruft keine Zahnärztinnen und Zahnärzte ungefragt zum Abgleich von persönlichen Daten an. Anrufe der BLZK erfolgen nicht mit Nummernunterdrückung und nicht von Handynummern. Sollten Sie derartige Anrufe erhalten, geben Sie bitte keine persönlichen Daten bekannt und legen Sie auf. Wir bitten in diesem Fall auch um Mitteilung an die BLZK, wozu Sie sich bitte per E-Mail an die Kammer unter blzk@blzk.de wenden können.


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05.07.2024 | Nachrichten
Gemeinsam durch die Ausbildungszeit

Die ZFA-Ausbildung ist Teamsache

Der erste Tag der Ausbildung zur oder zum Zahnmedizinischen Fachangestellten markiert den Beginn einer vielversprechenden und vielseitigen Berufslaufbahn. Die Auszubildenden verlassen häufig mit großen Erwartungen die vertraute Schulumgebung und tauchen meist zum ersten Mal in die Arbeitswelt ein. Die Begleitung durch ein hilfsbereites und freundliches Praxisteam spielt jetzt eine entscheidende Rolle. Denn nicht nur der Ausbilder unterstützt die Auszubildenden fachlich und fördert deren soziale Kompetenz, sondern das gesamte Team kann hier zur Seite stehen.

Den Neuankömmlingen auf Grundlage des betrieblichen Ausbildungsplans Wissen zu vermitteln, fordert alle Beteiligten. Neben den ausbildungsrelevanten Inhalten aus der Praxis müssen die Auszubildenden selbstständiges Arbeiten lernen. Dabei benötigen sie häufig viel Unterstützung und Zustimmung. Da ist es von großem Vorteil, wenn das Wissen und die relevanten Informationen von erfahrenen Kolleginnen und Kollegen vermittelt werden.

Bei der ersten Orientierung unterstützen

In den ersten Tagen und Wochen der Ausbildung geht es zunächst um Orientierung und um das Kennenlernen der Praxisabläufe. Einzelne Punkte sollten im Rahmen von Einführungsgesprächen regelmäßig aufgegriffen werden. Die Auflistung auf der gegenüberliegenden Seite bietet eine grobe Übersicht.

  • Welche Erwartungen hat die oder der Auszubildende an die Lehre?
  • Welche Ziele sind aus Sicht des Ausbildenden wichtig?
  • Gibt es möglicherweise Ängste oder Probleme, die in einem Gespräch ausgeräumt werden können?
  • Was sind die wichtigsten Rechte, was die Pflichten?

Eine erfolgreiche Ausbildung erfordert die Bereitschaft der Auszubildenden, neue Herausforderungen und konstruktives Feedback anzunehmen, auch wenn das nicht immer einfach ist. Umso wichtiger ist es, eine Atmosphäre gegenseitigen Respekts zu schaffen und Gespräche auf Augenhöhe zu führen.

Ausbildungsnachweis auf dem Laufenden halten

Während der Ausbildung müssen Wochenberichte und insgesamt drei individuelle Berichte pro Ausbildungsjahr erstellt werden – für Auszubildende eine perfekte Möglichkeit, das Gelernte zu vertiefen und praktische Erfahrungen festzuhalten. Sie bilden die Grundlage für die kontinuierliche Überprüfung der Ausbildung. Der Ausbildungsnachweis, der den betrieblichen Ausbildungsplan, die Wochenberichte und die individuellen Berichte enthält, ist zudem Zulassungsvoraussetzung für die beiden Teile der gestreckten Abschlussprüfung.

Zukunftsorientierte Inhalte im Fokus

Zum 1. August 2022 ist eine neue Ausbildungsverordnung in Kraft getreten. Mit ihr wurde der Beruf noch zukunftsorientierter ausgerichtet. Es wurden dafür neue Inhalte wie die Berufsbildpositionen Digitalisierung und Nachhaltigkeit eingeführt. Außerdem setzt die Ausbildung auf handlungsorientierte Lerninhalte. Wichtige Aspekte darüber hinaus sind die individuelle Betreuung von Patienten und die Kommunikationsfähigkeit.

Eine weitere wichtige Änderung: Durch die neue Ausbildungsverordnung entfällt die Zwischenprüfung. Stattdessen ist eine Gestreckte Abschlussprüfung (GAP) vorgesehen. Das bedeutet, dass die Abschlussprüfung in zwei Teilen und damit in zwei (Prüfungs-)Zeiträumen abgelegt wird. Der erste Teil findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt, der zweite Teil am Ende der Ausbildung. Beide Ergebnisse fließen in die Gesamtnote ein. Der erste Teil der Prüfung zählt mit zwei schriftlichen Bereichen zu 35 Prozent. Der zweite mit einem praktischen und zwei schriftlichen Prüfungsbereichen macht die restlichen 65 Prozent der Gesamtgewichtung aus.

Der erste Teil der GAP besteht aus den beiden Prüfungsbereichen:

  • Durchführen von Hygienemaßnahmen und Aufbereiten von Medizinprodukten,
  • Empfangen und Aufnehmen von Patientinnen und Patienten.

Der zweite Teil der GAP besteht aus den Bereichen:

  • Assistieren bei und Dokumentieren von zahnärztlichen Maßnahmen (praktischer Prüfungsteil),
  • Organisieren der Verwaltungsprozesse und Abrechnen von Leistungen,
  • Wirtschafts- und Sozialkunde.

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung eröffnen sich viele Möglichkeiten für die Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger, von vertiefenden Kursen bis hin zu einem beruflichen Aufstieg. Eine gute ZFA-Ausbildung ist und bleibt ein solides Fundament. Fest steht: Der Einsatz und die Anstrengung während der Ausbildung lohnen sich auf alle Fälle.


Ausbildungsbeginn – Was ist zu beachten?

Gerade der Ausbildungsbeginn bringt viele neue Anforderungen, Informationen und Aufgaben mit sich. Die folgende Übersicht hilft, die wichtigsten Punkte nicht aus dem Blick zu verlieren.

  • Der Ausbildungsvertrag ist unbedingt vor Beginn der Ausbildung abzuschließen.
  • Der wesentliche Inhalt des Vertrages muss schriftlich festgehalten und von beiden Vertragsparteien bzw. den gesetzlichen Vertretern und Vertreterinnen unterzeichnet werden. Über den Ausbildungsvertragskonfigurator (AVK) lässt sich digital und unkompliziert ein maßgeschneiderter Ausbildungsvertrag erstellen. Vergessen Sie nicht, die Vertragsunterlagen an den zuständigen Zahnärztlichen Bezirksverband für die Überprüfung und anschließende Eintragung in das Ausbildungsverzeichnis zu schicken.
  • Weitere wichtige Unterlagen, die benötigt werden:
    • Sozialversicherungsausweis, Anmeldebescheinigung der Krankenkasse, steuerliche Identifikationsnummer, Bankverbindung, Nachweis der erforderlichen Impfungen
    • Bei Minderjährigen: Ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
    • Achtung: Bei Auszubildenden ohne deutsche Staatsangehörigkeit oder Auszubildenden aus Nicht-EU-Ländern muss eine Prüfung des vollständigen Aufenthaltstitels erfolgen. Benötigt wird eine Kopie des Aufenthaltstitels für die Personalakte mit Angaben zum Ablaufdatum des Aufenthaltstitels oder etwaiger Beschränkungen. Liegen diese Unterlagen nicht vor, besteht für den Arbeitgeber ein Haftungsrisiko!
  • Anmeldung bei der Berufsschule
  • Besprechung des individuellen betrieblichen Ausbildungsplans
  • Besprechung der zu erstellenden Wochenberichte und der individuellen Berichte („Ausbildungsnachweis“)
  • Besprechung grundlegender Abläufe und Umstände, wie zum Beispiel:
    • Arbeitszeiten und Pausen, bei Jugendlichen gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz
    • Infos dazu, wie und bei wem man sich krank melden muss
    • Schulzeiten, insbesondere Ablauf des zweiten Berufsschultages
    • Vorstellung des Praxisteams
    • Praxisrundgang
    • Kennenlernen des Ausbildungsbeauftragten
  • Vorstellung der Arbeitsgebiete und Tätigkeitsbereiche:
    • Insbesondere Umgang mit den Patienten und Patientinnen, Einweisung in Datenschutz und Schweigepflichten, Einweisung in persönliche Schutzausrüstung und allgemeine Hygienemaßnahmen sowie in Verhalten und Mitwirkung während der Behandlung, Vor- und Nachbereitung des Behandlungsplatzes, Einweisung in die Dokumentation (Karteikarte, IT-Systeme, Praxissoftware, Kommunikationsmittel
  • Regelmäßige Feedback-Gespräche: Was läuft gut? Wo gibt es Verbesserungsbedarf? Wie kann die oder der Auszubildende unterstützt werden?


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03.07.2024 | Nachrichten
BFB-Sonderumfrage zum Thema Kontakthäufigkeit

Jetzt mitmachen: Teilnahme noch bis 14. Juli möglich

Im Auftrag des Bundesverbands der Freien Berufe e.V. (BFB) führt das Institut für Freie Berufe (IFB) derzeit eine Kurzbefragung zum Thema Kontakthäufigkeit im Bereich der Freien Berufe durch. Berufsträgerinnen und Berufsträger sind eng mit ihren Patienten, Mandanten, Klienten und Kunden verbunden, da sie regelmäßig im direkten Gespräch stehen. Diese Umfrage soll herausarbeiten, wie häufig dieser persönliche Kontakt stattfindet.

Freie Berufe sind Seismografen und Multiplikatoren, die genau wissen, was benötigt wird. Der BFB möchte die Erkenntnisse aus der Befragung verstärkt in den politischen Dialog einbringen.

Hier geht es zur Umfrage

www.t1p.de/fb-kontakte

Die Umfrage läuft bis zum 14. Juli 2024 und dauert ca. fünf Minuten. Alle Daten werden anonym erhoben und gemäß DSGVO vertraulich behandelt. Die Teilnahme an der Befragung ist selbstverständlich freiwillig.


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27.06.2024 | Pressemeldungen
Das Frontzahntrauma – was nun, was tun?

65. Bayerischer Zahnärztetag Ende Oktober in München

München – Der Bayerische Zahnärztetag vom 24. bis 26. Oktober steht unter dem Leitmotiv „Das Frontzahntrauma – was nun, was tun?“. Veranstaltet wird der zentrale Fortbildungskongress der bayerischen Zahnärzte von der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK) in Kooperation mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB). Wissenschaftlicher Partner ist 2024 die Deutsche Gesellschaft für Endodontologie und zahnärztliche Traumatologie (DGET).

Das Thema Frontzahntrauma ermöglicht es, die gesamte Bandbreite der modernen Zahnheilkunde fokussiert abzubilden: von der Prävention über die Zahnerhaltung, die Endodontie, die Prothetik bis hin zur Chirurgie und Implantologie. Dementsprechend vielfältig ist das Spektrum der Vorträge.

Der Bogen spannt sich von der Erstversorgung und Vitalerhaltung bis hin zur Nachsorge und dem Umgang mit Komplikationen. Unterschiedliche Therapieansätze und Spezialfälle wie das Milchzahntrauma werden ebenso besprochen wie komplizierte interdisziplinäre Lösungen.

Der vertragszahnärztliche Teil befasst sich mit der Abrechnung einfacher und komplexer Frontzahnverletzungen, mit Cyberkriminalität und Datensicherheit in der zahnärztlichen Praxis sowie mit dem Budget- und dem Abrechnungsradar der KZVB. Die Aktualisierung der Röntgenfachkunde für Zahnärzte ist auch in diesem Jahr wieder möglich.

Eigene Veranstaltung für das zahnärztliche Personal

Der eintägige Kongress Zahnärztliches Personal findet am Freitag, 25. Oktober, statt. Hier stehen „Herausforderungen im Praxisalltag – moderne Lösungen“ und damit das „Gewusst wie“ im Mittelpunkt. Die Palette reicht von Karies, Mundgeruch, Arbeitssicherheit und Hygienemanagement bis hin zu Sehübungen und Rückentraining. Außerdem berichten eine Zahnärztin und eine Dentalhygienikerin, die unter anderem in den sozialen Medien sehr engagiert sind, über die Verwirklichung ihrer Traumberufe.

Parallel zu den Vorträgen beim 65. Bayerischen Zahnärztetag läuft im Tagungshotel „The Westin Grand“ in München eine Industrieausstellung. Der Frühbucherrabatt für Zahnärzte gilt bis zum 18. September.

Weitere Informationen auf www.blzk.de/zahnaerztetag

Online-Anmeldung unter www.bayerischer-zahnaerztetag.de


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27.06.2024 | Nachrichten
Nächster Online-Zahnärztinnen-Netzwerkstammtisch am 23. Juli

Fachlich fortbilden und das persönliche Netzwerk ausbauen – diese beiden Ziele will der Zahnärztinnen-Netzwerkstammtisch verbinden. In loser Form finden dazu virtuelle Treffen statt: mit zahnmedizinisch-fachlichen Vorträgen, um neue Kontakte zu knüpfen und das bestehende Netzwerk zu erweitern. Für die Teilnahme gibt es zwei Fortbildungspunkte.


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Röntgenstelle der Bayerischen Zahnärzte (RBZ)

Röntgenstelle der Bayerischen Zahnärzte (RBZ)

Hier finden Sie Infos zum Prüfungsablauf der Röntgengeräte in der Zahnarztpraxis, zur Handhabung von digitalen Röntgenbildern, Dokumente und Formblätter und den QSR-Leitfaden.

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Honorierung und GOZ

Honorierung und GOZ

Das Referat Honorierungssysteme hat alle wichtigen Informationen zur Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) übersichtlich zusammengefasst: z.B. GOZ-Kommentar, GOZ-Broschüre als PDF, Musterformulare und Merkblätter

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Praxisführung

Praxisführung

Arbeitssicherheit, Qualitätsmanagement, Hygiene und Strahlenschutz betreffen jede Praxis. Die BLZK will dazu beitragen, dass bei den zahlreichen Anforderungen genügend Zeit für die Hauptaufgabe des Zahnarztes bleibt: die Behandlung der Patienten.

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Schlichtungsstelle

Schlichtungsstelle

Die Schlichtungsstelle der BLZK informiert Sie über Voraussetzungen, Ablauf, Dauer und Kosten eines Schlichtungsverfahrens.

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Gutachterwesen

Gutachterwesen

Hier finden Sie die Gutachterliste mit den von der BLZK bestellten Gutachtern und Informationen zum Referat Gutachterwesen.

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ZFA-Abschluss- und Zwischenprüfung

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  • Antwort-Wahl-Aufgaben
  • Reihenfolge-, Zuordnungsaufgaben
  • Aufgaben zur Prüfungsvorbereitung

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Ausbildungsbeginn ab 1. August 2022

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