04/05/2022 | Nachrichten | Praxisfuehrung und Strahlenschutz
Fachkundebescheinigung – beispielsweise DVT – nicht vergessen
Nur bis fünf Jahre nach Kursbesuch möglich
Sie haben an einem Strahlenschutzkurs für Zahnärzte zum Erwerb einer aufbauenden bzw. neuen Fachkunde, z.B. Digitale Volumentomographie (DVT), teilgenommen? Dann denken Sie unbedingt daran, die Bescheinigung über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für Zahnärzte – die sogenannte Fachkundebescheinigung – zu beantragen.
BLZK stellt Fachkundebescheinigungen aus
Für Zahnärztinnen und Zahnärzte in Bayern ist die zuständige Stelle die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK). Die Beantragung der Bescheinigung muss innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist von fünf Jahren erfolgen. Andernfalls kann durch die Kammer keine Bescheinigung mehr ausgestellt werden.
Für folgende Anwendungsgebiete kann bei der BLZK eine Fachkundebescheinigung beantragt werden:
- Fachkunde im Strahlenschutz für Zahnärzte (Fachkunde I, Grundfachkunde)
- Schädelübersichtsaufnahmen und Spezialprojektionen
- Handaufnahmen zur Skelettwachstumsbestimmung
- Digitale Volumentomographie
Die richtigen Dokumente für die Bescheinigung
Um Ihre Fachkundebescheinigung auszustellen, benötigt die BLZK je nach Anwendungsgebiet unterschiedliche Unterlagen: Zeugnisse, Fachkundenachweise etc. – alles in amtlich beglaubigter Kopie. Welche Unterlagen und welche Formulare in Ihrem individuellen Fall notwendig sind, erfahren Sie auf der Themenseite:
blzk.de/fachkunde
Tabelle: Fachkunde im Strahlenschutz