06/20/2024 | Nachrichten | Aerzteversorgung

Doppelbesteuerung der Rente

Vollständige nachgelagerte Besteuerung kommt erst 2058

Seit 2005 läuft der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung von Leistungen aus der Basisversorgung wie der Bayerischen Ärzteversorgung, 2040 sollte die Übergangsphase enden. Mit dem kürzlich verabschiedeten Wachstumschancengesetz wird der Zeitraum bis ins Jahr 2058 verlängert. Rückwirkend ab dem Jahr 2023 steigt der Besteuerungsanteil für jeden neuen Renteneintrittsjahrgang nur noch um 0,5 Prozentpunkte statt wie bisher um einen Prozentpunkt.

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