11/09/2022 | Nachrichten | Zahnaerztliches Personal

Erhöhung der ZFA-Ausbildungsvergütung

BLZK passt Empfehlungen für ab dem 1. Januar 2023 abgeschlossene Ausbildungsverträge an

Die BLZK geht mit der Zeit und passt die Empfehlungen zur Ausbildungsvergütung für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) an. Als zuständige Stelle für die Ausbildung kann die BLZK regelmäßig die Empfehlungen zur Höhe der angemessenen Ausbildungsvergütung im Ausbildungsberuf ZFA herausgeben, sofern es – wie in Bayern – keinen Tarifvertrag gibt. Mit der Anhebung der Ausbildungsvergütung werden die aus dem Jahr 2018 stammenden Empfehlungen aufgehoben.

Die neuen Vergütungsempfehlungen betragen für alle Ausbildungsverträge, die ab
1. Januar 2023 abgeschlossen werden:

  • 1. Ausbildungsjahr: 900 Euro
  • 2. Ausbildungsjahr: 1000 Euro
  • 3. Ausbildungsjahr: 1100 Euro

Die neue Vergütungsregelung ist eine bayernweite Basisempfehlung. Der Abschluss einer individuell höheren Ausbildungsvergütung steht den ausbildenden Zahnarztpraxen selbstverständlich frei.

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