03/02/2024 | Pressemitteilung

BLZK-Vorstand positioniert sich zur Wahl der Delegierten zur BLZK für den Wahlbezirk München Stadt und Land

Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der Vollversammlung der BLZK

München – Der Vorstand der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK) hat in seiner Sitzung am heutigen Samstag, 2. März, beschlossen, die Wahl der Delegierten zur Vollversammlung der BLZK des Jahres 2022 im Wahlbezirk München Stadt und Land für ungültig zu erklären. Durch weitere Beschlüsse wurden die Voraussetzungen für eine zeitnahe Neuwahl im Wahlbezirk geschaffen.

Nach eingehender Würdigung der juristischen Stellungnahmen aller Verfahrensbeteiligten hat der Vorstand der BLZK heute beschlossen, die Wahl der Delegierten zur Vollversammlung der BLZK des Jahres 2022 für den Wahlbezirk München Stadt und Land für ungültig zu erklären. Ausschlaggebend hierfür war das Votum des Landeswahlausschusses der BLZK. Die für den Vollzug dieser vorstandsinternen Entscheidung notwendigen Bescheide werden den Weg für eine Neuwahl im Wahlbezirk schnellstmöglich frei machen.

Zum Hintergrund: Die Wahl der Delegierten zur Vollversammlung der Bayerischen Landeszahnärztekammer des Jahres 2022 im Wahlbezirk München Stadt und Land wurde von einem Zahnarzt aus dem Landkreis München angefochten, der während des Wahlverfahrens erschienene Publikationen des Zahnärztlichen Bezirksverbands München Stadt und Land als unzulässige Wählerbeeinflussung monierte. Daraufhin erhielten alle Beteiligten umfangreiche Gelegenheit zur Stellungnahme. In den Stellungnahmen wurde auch gerügt, dass es im Rahmen der Wahl und des Wahlkampfs von allen beteiligten Gruppen zu Verstößen gekommen ist. Aus formalen Gründen waren jedoch nur die in der Anfechtung vorgebrachten Punkte Gegenstand der rechtlichen Entscheidung.

Voraussetzungen für Neuwahl geschaffen

Nunmehr schafft der Vorstand der BLZK die Voraussetzungen für eine Neuwahl der Kammerdelegierten im Wahlbezirk München Stadt und Land. Dabei wurden zugleich die erforderlichen Beschlüsse für die neuerliche Bestellung des Landeswahlausschusses getroffen.

Der Präsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer, Dr. Dr. Frank Wohl, erklärt:
„Mit den heutigen Beschlüssen des Kammervorstands schaffen wir Klarheit und Transparenz. Besonders wichtig war uns zudem, in diesen für die Zahnärzteschaft schwierigen Zeiten die Voraussetzungen für eine vollständige Handlungsfähigkeit der Vollversammlung, des Hauptorgans der BLZK, mit rechtssicher gewählten Delegierten des Wahlbezirks München Stadt und Land zu schaffen. Denn vor uns liegen große Herausforderungen, die wir nur gemeinsam und in großer Geschlossenheit meistern können. Darauf müssen wir alle unser Augenmerk richten.“

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