04/27/2026 | Pressemitteilung
„Warkens Gesetz gefährdet die flächendeckende Versorgung“
Bayerns Zahnärzte warnen vor Einsparungen und Fachzahnarztvorbehalt
München, 27. April 2026 – Die bayerischen Zahnärzte warnen vor den Folgen des Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung (BStabG). Die geplanten Einsparungen in der Zahnmedizin sowie der Fachzahnarztvorbehalt in der Kieferorthopädie gefährden aus Sicht der KZVB und der BLZK die flächendeckende Versorgung.
Der vorliegende Referentenentwurf sieht unter anderem massive Eingriffe in die Vergütung, eine Verschärfung der Budgetierung und eine Absenkung der Festzuschüsse für Zahnersatz vor. Kieferorthopädische Leistungen sollen in der GKV künftig nur noch von Fachzahnärzten erbracht und abgerechnet werden dürfen.
Leidtragende dieser Sparmaßnahmen sind aus Sicht der KZVB und auch der BLZK vor allem die Patienten. Das Praxissterben im ländlichen Raum werde sich beschleunigen. Die Folge seien lange Wartezeiten und weite Wege für einen Termin beim Zahnarzt oder Kieferorthopäden.
Dr. Rüdiger Schott, Vorsitzender des Vorstands der KZVB:
„Die geplanten Einsparungen in der Zahnmedizin werden keinen Beitrag zur Sanierung der GKV-Finanzen leisten. Unser Anteil an den Gesamtausgaben geht seit Jahren zurück und liegt ohne Zahnersatz bei unter fünf Prozent. Das liegt vor allem an unseren Erfolgen bei der Verbesserung der Mundgesundheit, die auch die FinanzKommission Gesundheit positiv hervorgehoben hat. Aber gerade die präventionsorientierte Zahnmedizin ist akut gefährdet, wenn immer mehr Praxen im ländlichen Raum schließen. Die Budgetierung für zahnerhaltende Maßnahmen wird weiter verschärft, während Zahnersatz nicht budgetiert ist. Die Absenkung der Festzuschüsse trifft vor allem die Versicherten, die jeden Tag zur Arbeit gehen und Beiträge zahlen. Bürgergeldempfänger bekommen dagegen weiterhin 100 Prozent der Regelversorgung. Es dürfte klar sein, welche Parteien von solchen politischen Entscheidungen profitieren.“
BLZK-Präsident Dr. Dr. Frank Wohl ergänzt:
„Für viele qualifizierte Zahnärzte, die heute kieferorthopädisch behandeln, käme das einem faktischen Berufsverbot gleich. Wer so entscheidet, schafft regionale Versorgungslücken, zwingt Kinder auf jahrelange Wartelisten und schickt schließlich Familien auf Reisen durch mehrere Landkreise, nur um die Zahnspange ihres Kindes nachstellen zu lassen. Eine solche Regelung spart kaum Geld, gefährdet aber akut die zahnmedizinische Versorgung – besonders im Flächenstaat Bayern. Von 42,8 Milliarden Euro Entlastung pro Jahr, die der Gesetzentwurf langfristig verspricht, bringt der Facharztvorbehalt in der Kieferorthopädie lediglich rund 60 Millionen Euro jährlich – das entspricht etwa 0,14 Prozent. Dem stehen mögliche Folgekosten durch unbehandelte Fehlstellungen gegenüber. Gleichzeitig bleibt der größte Einsparhebel in der gesetzlichen Krankenversicherung ungenutzt: die kostendeckende Finanzierung der Beiträge für Bürgergeldempfänger.“