05/21/2024 | Nachrichten | BLZK

Änderung im Impressum: Telemediengesetz wird zu Digitale-Dienste-Gesetz

Am 13. Mai ist das Telemediengesetz (TMG) außer Kraft getreten und vom Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) abgelöst worden. Bisher ergab sich für Zahnärztinnen und Zahnärzte die Pflicht, auf ihrer Webseite ein Impressum einzubinden, aus § 5 TMG. Ab jetzt wird die Impressumspflicht im Digitale-Dienste-Gesetz in § 5 DDG geregelt. 

Website-Impressum aktualisieren

Wer auf seiner Website auf Angaben gemäß § 5 TMG verweist, muss diese Passage entsprechend aktualisieren und § 5 TMG durch § 5 DDG ersetzen.

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