Fachkunde für Zahnärzte

Wozu benötige ich eine Fachkunde im Strahlenschutz für Zahnärzte?

Grundlage für den Betrieb einer Röntgeneinrichtung bzw. die Anwendung von Röntgenstrahlen in der Zahnarztpraxis ist die „Erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für Zahnärzte“.

Wie erwerbe ich die erforderliche Fachkunde (Fachkunde1, Grundfachkunde) im Strahlenschutz für Zahnärzte?

Zahnärzte, die in Deutschland studieren, erwerben diese Fachkunde in der Regel im Rahmen des Staatsexamens. Diese Fachkunde wird, abhängig vom Bundesland, von den jeweilig zuständigen Stellen bescheinigt. Wird das Zahnmedizinstudium an einer bayerischen Universität abgeschlossen, bescheinigt die Fachkunde die jeweilige Universität. Die BLZK stellt in diesen Fällen keine gesonderte Fachkundebescheinigung aus.

Fachkundebescheinigung im Strahlenschutz beantragen: Anleitung und Formulare

Wie erwerbe ich die erforderliche Fachkunde (Fachkunde1, Grundfachkunde) im Strahlenschutz für Zahnärzte, wenn ich im Ausland studiert habe?

Zahnärzte, die ihr Studium nicht in Deutschland absolviert haben, müssen in der Regel die Fachkunde gesondert erwerben. Mehr Informationen finden Sie hier:

Fachkunde im Strahlenschutz (ZA)

Wie beantrage ich nach einem Kurs eine Fachkundebescheinigung im Strahlenschutz für Zahnärzte?

In Bayern gemeldete Zahnärzte beantragen eine Fachkundebescheinigung im Strahlenschutz nach dem entsprechenden Kurs bei der Bayerischen Landeszahnärztekammer. Hierfür müssen verschiedene Unterlagen bei der BLZK eingereicht werden.

Welche Dokumente darüber hinaus benötigt werden und wohin diese geschickt werden müssen, erfahren Sie hier:

www.blzk.de/fachkunde

Wie lange kann ich warten, um eine Fachkundebescheinigung im Strahlenschutz für Zahnärzte zu beantragen?

Gemäß Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) kann eine Fachkundebescheinigung nur innerhalb von fünf Jahren nach dem erfolgreich absolvierten Kurs ausgestellt werden.

Benötige ich noch weitere Fachkunden im Strahlenschutz für Zahnärzte?

Je nach Aufnahmetechnik ist der Erwerb einer weiteren Fachkunde notwendig. Hier erfahren Sie Einzelheiten über die drei weiteren Fachkunden für Zahnärzte:

Schädelübersichtsaufnahmen und Spezialprojektionen

Handaufnahmen zur Skelettwachstumsbestimmung

Weiterführende Technik „Digitale Volumentomographie (DVT)“

Kann man eine Kopie einer Fachkundebescheinigung oder Aktualisierungsbescheinigung anfordern?

Eine Zweitschrift einer Fachkundebescheinigung oder Aktualisierungsbescheinigung kann das Referat Praxisführung und Strahlenschutz der BLZK nur für eine von der BLZK ausgestellte Bescheinigung erstellen (gegen Gebühr).

Wie oft muss eine Aktualisierung erfolgen?

Bei Zahnärzten mit Fachkunde im Strahlenschutz muss mindestens alle fünf Jahre eine Aktualisierung erfolgen.

Wann muss die Fachkunde im Strahlenschutz aktualisiert werden?

Die 5-jährige Frist gilt ab dem Tagesdatum des Erwerbs der Fachkunde bzw. ab dem Tagesdatum der zuletzt durchgeführten Aktualisierung.

Wie wird die Fachkunde im Strahlenschutz aktualisiert?

Für die Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz sind entsprechende Kurse zu absolvieren. Informationen zum Ablauf der Kurse erhalten Sie von den jeweiligen Kursveranstaltern.

Liste Strahlenschutzkurse (PDF | 390 KB)

Wo finde ich Kurse zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz?

Eine aktuelle Liste „Strahlenschutzkurse“ der von der Bayerischen Landeszahnärztekammer anerkannten Kurse können Sie hier einsehen:

Liste Strahlenschutzkurse (PDF | 390 KB)

Die Anmeldung zu den Kursen erfolgt über den jeweiligen Kursveranstalter. Die BLZK ist kein Kursveranstalter.

Wem muss die Bescheinigung über die Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz für Zahnärzte vorgelegt bzw. eingereicht werden?

Die Bescheinigung über die Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde ist der zuständigen Behörde (in Bayern das Gewerbeaufsichtsamt) nur auf Anforderung vorzulegen.

Ich habe eine neue Fachkunde für Zahnärzte erworben. Habe ich gleichzeitig eine Aktualisierung erhalten?

Der Erwerb einer neuen, aufbauenden Fachkunde, wie z.B. DVT, kommt einer Aktualisierung im Strahlenschutz für Zahnärzte gleich. Voraussetzung ist hier die von der jeweilig zuständigen Stelle – in Bayern die BLZK – ausgestellte Fachkundebescheinigung für Zahnärzte für das jeweilige Anwendungsgebiet. Sie gibt das neue Datum für die nächste fällige Aktualisierung vor. Eine gesonderte Bescheinigung über eine Aktualisierung ist nicht notwendig und wird von der BLZK nicht ausgestellt.

Müssen verschiedene Fachkunden für Zahnärzte einzeln aktualisiert werden?

Ein von der jeweils zuständigen Stelle – in Bayern die BLZK – anerkannter Aktualisierungskurs für Zahnärzte ist für alle erworbenen zahnärztlichen Fachkunden ausreichend.

Werde ich an eine fällige Aktualisierung der Fachkunde erinnert?

Eine Erinnerung durch die BLZK an die gesetzlich vorgeschriebene nächst fällige Aktualisierung ist nicht möglich.

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