04/03/2023 | Nachrichten | Honorierungssysteme und GOZ
Praxisorientiert und kompetent
Beratung in Abrechnungsfragen: Das Referat Honorierungssysteme der BLZK unterstützt Zahnärztinnen und Zahnärzte
Die Abrechnung privater Leistungen in der zahnärztlichen Praxis ist komplex, mitunter herausfordernd und nicht immer einfach umzusetzen. Um eine leistungsgerechte Honorierung erzielen zu können, sind Fachwissen im Umgang mit der Gebührenordnung und Beachtung von gesetzlichen und rechtlichen Vorgaben erforderlich. Hierzu können Zahnärzte und Zahnärztinnen sowie deren Teams Unterstützung und Beratung im Referat Honorierungssysteme erhalten.
GOZ-Senat erarbeitet Empfehlungen für die Praxis
Das Referat Honorierungssysteme wird seit Kurzem von Dr. Dr. Frank Wohl, dem neu gewählten Präsidenten der Bayerischen Landeszahnärztekammer, geführt. Zentrale Themen für ihn sind die Weiterentwicklung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und die Anpassung des GOZ-Punktwertes.
Als erste Unterstützungsmaßnahme für die Zahnärztinnen und Zahnärzte in Bayern hat Dr. Dr. Wohl mit seinem Vorstandsteam einen sogenannten GOZ-Senat einberufen. Dieser wird sich hauptsächlich mit der Kommentierung und Auslegung der Gebührenordnung für Zahnärzte sowie der Erarbeitung praxisorientierter Empfehlungen und Strategien befassen.
Gebührenrechtliche Fragen stehen im Fokus der Beratung
Eine der Hauptaufgaben für die Mitarbeiterinnen im Referat Honorierungssysteme stellt die Beantwortung gebührenrechtlicher Fragen dar, die telefonisch, schriftlich oder per E-Mail von Zahnarztpraxen gestellt werden. Gerade bei umfangreichen und komplizierten Behandlungen wird häufig im Referat nachgefragt, unter welchen Voraussetzungen bestimmte Leistungen abgerechnet werden dürfen. Nur eine korrekt erstellte Rechnung ist zur Zahlung fällig.
Rechnungen, die von privaten Krankenversicherungen und/oder Beihilfestellen nicht in voller Höhe anerkannt werden, können dem Referat sowohl von den Praxen als auch von den Patienten zur Überprüfung vorgelegt werden. Unter Berücksichtigung von Bestimmungen der Gebührenordnung, mittels Hinweisen auf einschlägige Gerichtsurteile oder auch auf Verweise auf die Beschlüsse des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen der BZÄK wird eine Stellungnahme angefertigt, die dann an die Kostenerstatter weitergereicht werden kann.
Aktuelle Urteile, überarbeitete Beihilfeverordnungen und Kommentierungen zu Gebührenordnungsfragen stellen die Arbeitsgrundlage für die Mitarbeiterinnen des Referats dar. Ein reger Austausch erfolgt hier auch mit anderen Landeszahnärztekammern und der Bundeszahnärztekammer.
Das Referat vermittelt auch bei Konflikten
Bisweilen wenden sich Patienten an die BLZK, weil sie geplante oder bereits berechnete Leistungen kritisch hinterfragen. Das Team im Referat Honorierungssysteme erläutert in diesen Fällen die zahnärztlichen Maßnahmen, erteilt sachkundige Informationen und kann auch die Liquidation an sich erklären. Sollten Patienten weitergehende Fragen zu zahnmedizinischen Themen haben, werden sie an die Telefonsprechstunde der BLZK verwiesen, die jeden Montag von 18 Uhr bis 20 Uhr von Zahnärzten durchgeführt wird.
Treten Konflikte zwischen Patienten und den Zahnarztpraxen auf, versucht das Referat Honorierungssysteme zu vermitteln und zur Klärung beizutragen. Bei diffizilen Sachverhalten oder juristischen Fragen stehen die Mitarbeiterinnen in enger Abstimmung mit Rechtsanwältin Susanne Ottmann-Kolbe, der Leiterin des Geschäftsbereichs GOZ, Weiterbildung, Gutachterwesen.
Häufig treten Probleme mit gesetzlich versicherten Patienten wegen unzureichender Kostenaufklärungen auf. Bei Privatpatienten geben immer wieder fehlende oder unvollständige Vereinbarungen in Bezug auf Steigerungsfaktoren Anlass zu Auseinandersetzungen. Wenn Vereinbarungen formell nicht richtig getroffen wurden, haben sie jedoch keine rechtliche Gültigkeit, da sie nicht den Bestimmungen der Gebührenordnung für Zahnärzte entsprechen. Deshalb gibt das Referat Honorierungssysteme regelmäßig Empfehlungen zur korrekten Erstellung von Mehrkosten- und Honorarvereinbarungen oder bei der Umsetzung von Verlangensleistungen.
Zu Abrechnungsfragen immer auf dem aktuellen Stand
Treten neue Regelungen oder Abrechnungsmöglichkeiten in Kraft, wie im letzten Jahr die PAR-Behandlungsstrecke im GKV-Bereich, stehen im Referat die Telefone nicht mehr still. Da die Mitarbeiterinnen über die neuesten Entwicklungen immer informiert sind und sich im Vorfeld bereits hinreichend mit der Thematik befasst haben, können sie sicher und souverän auf die Fragestellungen eingehen.
Wichtige Informationen zu den verschiedenen Themengebieten werden zeitnah hier auf blzk.de publiziert. Zusätzlich werden Merkblätter oder Patienteninformationen ausgearbeitet und den Zahnarztpraxen zur Verfügung gestellt. Zudem ist das Referat in regelmäßigen Abständen mit dem PKV-Verband und dem bayerischen Finanzministerium im Gespräch, um zahnärztliche Interessen im Leistungs- und Gebührenrecht durchzusetzen.
Im Bayerischen Zahnärzteblatt (BZB) veröffentlicht das Referat Honorierungssysteme unter dem Titel „GOZ aktuell“ monatlich Berechnungsempfehlungen und Hinweise zu bestimmten Fachbereichen der GOZ. Zur Weitergabe innerhalb der Praxis und zum Abheften können die Beiträge aus dem Heft herausgetrennt werden. Sie sind darüber hinaus auf www.bzb-online.de abrufbar.
Artikel aus dem BZBplus 4/2023 als PDF lesen (215 KB)