12/29/2023 | Nachrichten | Freie Berufe und Europa

Dentalamalgam: Berichtsentwurf fordert längere Übergangsfristen

Die Beratungen über den Vorschlag der EU-Kommission für eine Revision der EU-Quecksilberverordnung haben begonnen. Die Berichterstatterin des Europäischen Parlamentes, die mittelfränkische Europaabgeordnete Marlene Mortler (CSU), schlägt dabei aus Gründen der Versorgungssicherheit eine zwei Jahre längere Nutzung des Werkstoffes vor, als die EU-Kommission ursprünglich gefordert hatte. Konkret spricht sich Mortler für ein Amalgamverbot erst ab 2027 aus, wobei der Werkstoff über dieses Datum hinaus in medizinisch notwendigen Fällen weiter verwendet werden darf.

Die Bundeszahnärztekammer hat den Vorstoß der EU-Kommission wiederholt kritisiert. Aus zahnmedizinischer Sicht sprechen zahlreiche Gründe für die Beibehaltung von Amalgam als Füllungsmaterial: Das im Amalgam enthaltene Quecksilber geht mit Silber, Zinn und Kupfer eine feste intermetallische Verbindung ein und liegt daher nur in gebundener, nicht umweltschädlicher Form vor. Das Material ist nicht gesundheitsgefährdend und langlebiger als andere Füllungswerkstoffe.


Quelle: BZB 12/2023, S. 27

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