03/24/2025 | Nachrichten | Freie Berufe und Europa

EU-Chemikalienagentur prüft Ethanol

Gesundheitsverbände warnen vor Einschränkungen

Angesichts eines laufenden Prüfverfahrens der EU-Chemikalienagentur zur Gefahreneinstufung von Ethanol warnen die Spitzenverbände der deutschen Ärzte- und Zahnärzteschaft, der Apotheker und die Deutsche Krankenhausgesellschaft die Bundesregierung eindringlich vor den Folgen einer nachteiligen Einstufung des bewährten Desinfektionsmittels als CMR-Substanz (cancerogen/mutagen/reproduktionstoxisch). Als Konsequenz wären die Verfügbarkeit und der Einsatz von Ethanol aufgrund der in Deutschland geltenden Arbeitsschutzregelungen stark eingeschränkt oder sogar verboten.

Der Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer, Konstantin von Laffert, unterstrich, dass Ethanol aufgrund seiner überlegenen Wirksamkeit als Desinfektionsmittel in Arzt- und Zahnarztpraxen von essenzieller Bedeutung ist und für einen wirksamen Infektionsschutz sowohl für Patientinnen und Patienten als auch für das Gesundheitspersonal unabdingbar ist.


Quelle: BZB 3/2025, S. 27

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