03/14/2025 | Nachrichten | Freie Berufe und Europa

Europäischer Gerichtshof erlaubt Verbot von Fremdinvestoren

Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union das Recht, im Falle von Rechtsanwaltsgesellschaften Fremdinvestoren zu verbieten.

Diese Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und des freien Kapitalverkehrs ist nach Ansicht der EuGH-Richter durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt. Ein Mitgliedstaat kann grundsätzlich davon ausgehen, dass ein Rechtsanwalt nicht in der Lage wäre, seinen Beruf unabhängig und unter Beachtung seiner Berufs- und Standespflichten auszuüben, wenn er einer Gesellschaft angehörte, zu deren Gesellschaftern Personen zählen, die ausschließlich als reine Finanzinvestoren handeln, ohne den Rechtsanwaltsberuf auszuüben, so die EuGH-Richter weiter in ihrer Urteilsbegründung. Diese Entscheidung unterstützt eine langjährige Forderung der Bundeszahnärztekammer nach ähnlichen Vorgaben für zahnärztliche Praxen, um Patientinnen und Patienten vor renditegetriebenen Einflüssen von Finanzinvestoren zu schützen.


Quelle: BZB 3/2025, S. 27

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