05/23/2024 | Nachrichten | Freie Berufe und Europa

Europawahl: Zwölf Kernanliegen der Bundeszahnärztekammer

Anfang Juni 2024 sind die Bürger der 27 EU-Mitgliedsstaaten dazu aufgerufen, das Europäische Parlament neu zu wählen. Die Bedeutung der Europäischen Union für den zahnärztlichen Berufsstand hat in den vergangenen fünf Jahren seit der letzten Europawahl weiter spürbar zugenommen. Bereits heute werden viele für die Zahnärzteschaft wichtige Fragen nicht mehr auf nationaler Ebene, sondern in Brüssel und Straßburg entschieden: EU-Gesetzgebung wie die Medizinprodukteverordnung, der europäische Gesundheitsdatenraum, die Richtlinie über Patientenrechte oder die EU-Quecksilberverordnung betreffen den Alltag der Zahnarztpraxen unmittelbar.

Die Bundeszahnärztekammer hat im Vorfeld der Europawahlen ein Positionspapier verfasst, in dem zwölf europapolitische Kernanliegen der deutschen Zahnärzteschaft für die kommenden Jahre definiert werden.

Im Mittelpunkt steht die Sicherstellung der freien zahnärztlichen Berufsausübung im Interesse der Patienten. Zudem gilt es, neue und bestehende EU-Vorgaben wegen deren bürokratischen Auswirkungen für Praxen zu hinterfragen. Ferner muss die hohe Qualität der zahnmedizinischen Ausbildung in den EU-Mitgliedsstaaten, die Grundlage für die automatische Anerkennung von zahnmedizinischen Abschlüssen aus anderen EU-Staaten ist, unbedingt gewährleistet bleiben. Die Initiativen der EU im Bereich der Digitalisierung im Gesundheitswesen müssen zum Nutzen der Patientinnen und Patienten beitragen und dürfen nicht die Sicherheit der sensiblen Gesundheitsdaten gefährden, so die BZÄK. Mit Blick auf den 2017 verabschiedeten EU-Rechtsrahmen für Medizinprodukte setzt sich die Bundeszahnärztekammer mit Nachdruck für eine Überarbeitung ein, damit diese Regeln endlich praxistauglich werden.

Die europapolitischen Positionen sind auf der Website der BZÄK abrufbar:

www.bzaek.de/gesundheitspolitische-positionen-zur-europawahl-2024.html


Quelle: BZB 5/2024, S. 24

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