11/14/2023 | Nachrichten | Honorierungssysteme und GOZ
Parodontologie
GOZ aktuell
Die Abrechnung von parodontologischen Leistungen bei Privatpatienten hat in den vergangenen beiden Jahren für Furore gesorgt. Mit dem Inkrafttreten der Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontalerkrankungen wurde das Leistungsangebot im GKV-Bereich erheblich gestärkt. Allerdings sind keine der BEMA-Leistungen, die auf der S3-Leitlinie „Die Behandlung von Parodontitis Stadium I bis III“ basieren, mit den in der Gebührenordnung im Kapitel E (Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums) verfügbaren Leistungen vergleichbar. Dies ist auch ein Ausdruck dessen, dass die GOZ im Vergleich zum BEMA in zunehmendem Maße ins Hintertreffen gerät.
Um diesem Umstand entgegenzuwirken, veröffentlichte die Bundeszahnärztekammer dazu im September 2021 ein Positionspapier und im April 2022 ein weiteres, in dem sie entgegen ihres bisherigen Grundsatzes abwich und konkrete Analogziffern als unverbindliche Beispiele benannte. Im Mai 2022 publizierte die Bayerische Landeszahnärztekammer eine „Übersetzung“ der BEMA-Positionen in Analogleistungen. Erwartungsgemäß widerstrebten die Vorschläge von BZÄK und BLZK sowohl den privaten Krankenversicherungen als auch den Beihilfestellen.
Als politischer Kompromiss wurden schließlich von der Bundeszahnärztekammer mit den Vertretern der privaten Krankenversicherung und der Beihilfe eine Reihe von Beschlüssen zur Analogberechnung von Leistungen der Parodontaltherapie gefasst, die im Dezember 2022 bekanntgegeben wurden.
Das Referat Honorierungssysteme der Bayerischen Landeszahnärztekammer befasst sich im Folgenden mit den Beschlüssen und den Gebühren zur Berechnung von parodontalen Leistungen.
Vollständiger Artikel mit den Berechnungen und Tabellen aus dem BZB
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