06/17/2024 | Nachrichten | Praxisfuehrung und Strahlenschutz

Soforthilfen für Hochwassergeschädigte

Betroffene Praxen können Hilfsgelder beantragen

Für unmittelbar durch das Hochwasser geschädigte gewerbliche Unternehmen, Angehörige Freier Berufe, gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur, Privathaushalte sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe hat der Ministerrat Soforthilfen in Höhe von insgesamt 200 Millionen Euro beschlossen. Damit können auch unmittelbar betroffene Zahnärztinnen und Zahnärzte in Bayern Soforthilfen erhalten, wenn sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. Die Hochwasserschäden müssen ab dem 31. Mai 2024 entstanden sein.

Mehr Informationen finden Sie hier beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.

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