09/17/2025 | Pressemitteilung

Stellungnahme der BLZK zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts München vom 16. September 2025

München – Der Vorstand der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK) hat in seiner Sitzung am 2. März 2024 beschlossen, die Wahl der Delegierten zur Vollversammlung der BLZK des Jahres 2022 im Wahlbezirk München Stadt und Land für ungültig zu erklären. Gegen den hieraus resultierenden Bescheid richteten sich Klagen mehrerer Betroffener. Das Verwaltungsgericht München hat nach seiner gestrigen Sitzung den Bescheid für rechtmäßig erklärt.

Zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts München nimmt die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) wie folgt Stellung:

Die BLZK sieht sich durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München in ihrer rechtlichen Auffassung bestätigt. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Inwieweit Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt werden, bleibt abzuwarten.

Ergänzend wird auf die Pressemitteilung der BLZK vom 2. März 2024 zur Vorstandsentscheidung bezüglich der Wahlaufhebung verwiesen.

Es war und ist das Bestreben der BLZK, die anhängigen Verfahren trotz mancher Emotionen sachbezogen und unaufgeregt zu betreiben, um die Geschlossenheit des Berufsstandes zur Bewältigung der anstehenden großen Herausforderungen zu gewährleisten.

Pressekontakt

Leiter Geschäftsbereich Kommunikation
Christian Henßel
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