Aushangpflichtige Gesetze
Grundlagen
Jeder Zahnarzt in eigener Praxis ist als Arbeitgeber verpflichtet, seine Mitarbeiter durch Aushang über bestimmte Gesetze,Vorschriften und Regeln zu informieren.
Welche Gesetze sind aushangpflichtig?
Nur wenige Gesetze sind wirklich aushangpflichtig. Welche das sind, hängt von der konkreten Arbeitsweise des Unternehmens ab. Ziel ist es, den Arbeitnehmer über die für ihn geltenden Schutzvorschriften zu informieren. So muss beispielsweise das Mutterschutzgesetz nur ausgehängt werden, wenn regemäßig mehr als drei Frauen im Betrieb beschäftigt sind. Gleiches gilt für das Jugendarbeitsschutzgesetz, das nur ausgehängt werden muss, sofern regelmäßig mindestens ein Jugendlicher beschäftigt ist.
Wie wird die Aushangpflicht erfüllt?
Die Aushangpflichtigen Gesetze und Rechtsverordnungen müssen dem Arbeitnehmer frei zugänglich auf Papier oder in elektronischer Form bereitgestellt werden. Der Arbeitgeber sollte jeden Mitarbeiter explizit darauf hinweisen, diese Gesetze in Zukunft zu berücksichtigen.
Der Aushangpflicht wird der Rechtsprechung zufolge nicht genügt, wenn die Mitarbeiter den Arbeitgeber erst um Aushändigung der entsprechenden Gesetzestexte bitten müssen. Die Aushangpflicht wird auch dann erfüllt, wenn hierfür vorhandene Informations- und Kommunikationstechniken (z. B. Intranet) in der Zahnarztpraxis genutzt werden.
Die Bekanntmachung ausschließlich in elektronischer Form ist dann möglich, wenn sichergestellt wird, dass alle Arbeitnehmer die entsprechenden Vorschriften ohne besondere Anstrengung an frei zugänglichen Computern zur Kenntnis nehmen können.